Im Rahmen eines Kreditantrags fordern Banken vom Verbraucher eine Vielzahl an Informationen an, um dessen Kreditwürdigkeit sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit fundiert einschätzen zu können. Kernstück dieses Prozesses ist die Selbstauskunft, in welcher der Antragsteller detaillierte Angaben zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen macht. Bei einer umfassenden Prüfung werden dabei sämtliche Vermögenswerte den bestehenden Verpflichtungen gegenübergestellt. Zum Vermögen zählen hierbei alle materiellen und finanziellen Werte, wie etwa Bankguthaben, Aktien, Wertpapiere, Immobilien sowie Anteile an Unternehmen. Auf der Gegenseite müssen alle Verbindlichkeiten lückenlos offengelegt werden. Dazu gehören laufende Ratenkredite, Hypotheken, offene Salden auf Kreditkarten, Ratenzahlungsverpflichtungen gegenüber Versandhäusern sowie genutzte Dispositionskredite.

Ermittlung des Vermögensstatus und der Schuldentragfähigkeit

Durch die Subtraktion der Verbindlichkeiten vom Bruttovermögen ermittelt das Kreditinstitut den aktuellen Vermögensstatus des Antragstellers. Ein negativer Status ist dabei nicht zwangsläufig ein Ausschlusskriterium für ein grundpfandrechtlich besichertes Darlehen, sofern die Gesamtsituation plausibel bleibt. Eine Ausnahme bildet jedoch eine aus Sicht der Bank inakzeptabel hohe Verschuldung, die regelmäßig zur Ablehnung des Kreditgesuchs führt. Von entscheidender Bedeutung ist hierbei die monatliche Belastung durch die Schuldentilgung, da diese unmittelbar die Fähigkeit des Antragstellers begrenzt, den Kapitaldienst für das neue Darlehen dauerhaft und sicher zu leisten.

Einkommensarten und finale Kreditprüfung

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Selbstauskunft ist die detaillierte Aufschlüsselung der Einkommenssituation. Hierbei werden Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit ebenso erfasst wie Einnahmen aus Kapitalvermögen, beispielsweise Mieten, Dividenden oder Zinsen. Sofern das nachhaltig erzielbare Einkommen aus Sicht der Bank ausreicht, um die neue Kreditrate zu decken, und dieses nicht durch übermäßige anderweitige Verpflichtungen geschmälert wird, ist eine wichtige Hürde für die Kreditbewilligung genommen. In diesem Fall steht der Finanzierung, zumindest basierend auf den Angaben der Selbstauskunft, in der Regel nichts mehr im Wege.

FAQ

Welche Unterlagen werden meist zusätzlich zur Selbstauskunft benötigt?

Neben der ausgefüllten Selbstauskunft verlangen Banken in der Regel Einkommensnachweise der letzten drei Monate sowie den aktuellsten Einkommensteuerbescheid. Bei Immobilienfinanzierungen kommen zudem objektspezifische Unterlagen wie Grundbuchauszüge oder Flurkarten hinzu.

Müssen auch private Darlehen in der Selbstauskunft angegeben werden?

Ja, im Sinne einer wahrheitsgetreuen Auskunft müssen alle finanziellen Verpflichtungen angegeben werden, die die monatliche Liquidität beeinflussen. Das Verschweigen von Verbindlichkeiten kann dazu führen, dass die Bank den Kreditvertrag auch nachträglich wegen arglistiger Täuschung kündigt.

Wie bewerten Banken Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung?

Solche Einkünfte werden meist mit einem Sicherheitsabschlag in die Kalkulation einbezogen, um Schwankungen oder Leerstandsrisiken abzufedern. Während Zinsen und Dividenden durch Depotauszüge belegt werden, dienen bei Immobilien die Mietverträge und Kontoauszüge als Nachweis.