Seit der Abschaffung der Eigenheimzulage haben sich die Möglichkeiten, den Traum von den eigenen vier Wänden durch direkte Bundeszuschüsse zu realisieren, spürbar verringert. Zwar bietet das Modell des Wohn-Riesters neue Perspektiven für den privaten Wohnungsbau, dennoch blicken viele angehende Hausbesitzer wehmütig auf die einstigen umfangreichen Förderprogramme zurück. Insbesondere junge Familien stehen vor der Herausforderung, die Finanzierung ohne diese starken staatlichen Stützen zu stemmen. Eine oft unterschätzte Option, um dennoch öffentliche Mittel für das Bauvorhaben zu generieren, stellt die Wohnungsbauprämie dar.
Die Funktionsweise der Wohnungsbauprämie
Dieser finanzielle Zuschuss greift bereits weit vor dem eigentlichen Baubeginn, da er dem künftigen Immobilieneigentümer schon während der Ansparphase zugutekommt. Im direkten Vergleich zur früheren Eigenheimzulage fällt die Wohnungsbauprämie zwar bescheidener aus – die Grundförderung für Alleinstehende beläuft sich auf maximal 45,06 Euro pro Jahr, was 8,8 % der Sparleistung entspricht –, doch bietet sie eine verlässliche Unterstützung. Bei Ehepaaren verdoppelt sich dieser Betrag, sodass der Staat die Sparbemühungen mit jährlich über 90 Euro bezuschusst. Neben dem klassischen Bausparvertrag kann die Prämie auch für andere Sparleistungen gewährt werden, die der späteren Baufinanzierung dienen, wie beispielsweise Guthabenzinsen auf bestimmte Kapitalanlagen.
Voraussetzungen und Einkommensgrenzen
Der Anspruch auf diese staatliche Förderung ist an soziale Kriterien geknüpft, da sie primär einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten zugutekommen soll. Für gemeinsam veranlagte Paare liegt die maßgebliche Einkommensgrenze bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 51.200 Euro. Positiv wirken sich hierbei Kinder aus: Da sich die Bemessungsgrundlage pro Kind um einen Freibetrag von 5.808 Euro reduziert, werden kinderreiche Familien bei der Vergabe der Prämie deutlich bevorzugt. Zu beachten ist zudem die Bindungsfrist, nach der die Sparphase mindestens sieben Jahre betragen muss, um eine Rückzahlung der bereits erhaltenen Prämien zu vermeiden.
Begriffe, die in diesem Zusammenhang ebenfalls von Interesse sein könnten:
- Wohn-Riester
- Wohn-Riester-Förderung
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- Wohneigentumsprogramm
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- Wohnrecht, eingetragenes
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FAQ
Wann wird die Wohnungsbauprämie an den Sparer ausgezahlt?
Die Prämie wird während der Sparphase gutgeschrieben, setzt jedoch eine Mindestlaufzeit des Vertrages von sieben Jahren voraus. Sollte der Vertrag vorzeitig ohne wohnungswirtschaftliche Verwendung aufgelöst werden, müssen die erhaltenen Beträge in der Regel zurückgezahlt werden.
Welche Einkommensgrenzen gelten für den Erhalt der Förderung?
Alleinstehende dürfen ein zu versteuerndes Einkommen von 25.600 Euro nicht überschreiten, während für Verheiratete eine Grenze von 51.200 Euro gilt. Da Kinderfreibeträge das maßgebliche Einkommen senken, haben Familien mit Kindern oft trotz eines höheren Bruttogehalts Anspruch auf die Förderung.
Kann die Wohnungsbauprämie nur für Bausparverträge genutzt werden?
Obwohl der Bausparvertrag das bekannteste Instrument ist, kann die Förderung auch für andere wohnwirtschaftliche Sparformen beansprucht werden. Dazu zählen unter anderem Aufwendungen für den Bau oder Erwerb von Wohneigentum sowie bestimmte Kapitalanlagen, deren Zinsen der Baufinanzierung dienen.
