Die durch das Eigenheimrentengesetz geregelte Wohn-Riester-Förderung ermöglicht es, staatlich begünstigte Altersvorsorgeverträge gezielt für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum einzusetzen. Dabei können sowohl bereits angesammelte Guthaben als auch laufende Sparbeiträge unmittelbar zur Tilgung von Immobiliendarlehen verwendet werden. Analog zur klassischen Riester-Rente basiert dieses Fördermodell auf einer Kombination aus direkten staatlichen Zuschüssen und steuerlichen Vorteilen. Die Zulagen setzen sich aus einer Grundzulage von 154 Euro jährlich sowie einer Kinderzulage zusammen. Letztere beläuft sich auf 185 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind bzw. auf 300 Euro für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren wurden.
Förderkriterien und steuerliche Aspekte
Ein zentraler Vorteil der Förderung ist die Absetzbarkeit der Einzahlungen als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen Sparer jährlich mindestens vier Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in den Vertrag einzahlen, wobei der Förderhöchstbetrag bei 2.100 Euro (abzüglich der Zulagen) liegt. Personen mit geringem oder ohne eigenes Einkommen können sich den Förderanspruch bereits durch die Zahlung eines jährlichen Sockelbeitrages von 60 Euro sichern, sofern eine grundsätzliche Rentenversicherungspflicht besteht. Je nach familiärer Situation und Einkommenshöhe können sich die Gesamtvorteile über die gesamte Laufzeit der Finanzierung auf bis zu 50.000 Euro summieren.
Das Wohnförderkonto und die nachgelagerte Besteuerung
Sämtliche entnommenen Fördergelder werden auf einem sogenannten Wohnförderkonto dokumentiert und mit zwei Prozent pro Jahr verzinst. Da die Förderung in der Ansparphase steuerfrei erfolgt, unterliegt die daraus resultierende fiktive Rente im Alter der vollen Besteuerung. Werden die entnommenen Beträge nicht bis zum Renteneintritt zurückgezahlt, entsteht eine Steuerschuld, welche die finanzielle Absicherung im Ruhestand belasten kann. Dies gilt insbesondere für Rentner, die über keine weiteren Versorgungsbezüge neben der gesetzlichen Rente verfügen. Dennoch bleibt die Wohn-Riester-Förderung das bedeutendste nicht-kreditbasierte Förderinstrument für Wohneigentum in Deutschland, da sie erstmals die steuerliche Absetzbarkeit des laufenden Kapitaldienstes bei Immobilien ermöglicht.
Begriffe, die in diesem Zusammenhang ebenfalls von Interesse seien könnten:
- Wohn-Riester
- Wohn-Riester-Zulage
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- Wohnrecht, eingetragenes
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FAQ
Wie hoch ist die maximale staatliche Förderung durch Wohn-Riester?
Die jährliche Förderung setzt sich aus der Grundzulage von 154 Euro sowie den Kinderzulagen von bis zu 300 Euro pro Kind zusammen. Über die gesamte Finanzierungsdauer können sich diese Zuschüsse und die zusätzlichen Steuervorteile auf einen Gesamtwert von bis zu 50.000 Euro summieren.
Was genau ist das Wohnförderkonto?
Das Wohnförderkonto ist ein virtuelles Konto des Finanzamtes, auf dem alle geförderten Tilgungsleistungen und Entnahmen erfasst werden. Dieser Betrag wird jährlich mit zwei Prozent verzinst und dient als Grundlage für die Berechnung der Steuerlast bei Renteneintritt.
Welches Risiko birgt die nachgelagerte Besteuerung beim Wohn-Riester?
Da die Immobilie im Alter keine liquide Rente auszahlt, muss die Steuer auf den Stand des Wohnförderkontos aus anderen Einkünften finanziert werden. Es besteht daher das Risiko einer finanziellen Engstelle im Ruhestand, wenn nicht frühzeitig Rücklagen für diese Steuerzahlung gebildet werden.
