Im Kontext von Immobilien und Hausrat bezeichnet der Wiederbeschaffungswert eine zentrale Leistungsregelung in Versicherungsverträgen. In der Hausratversicherung garantiert er dem Versicherungsnehmer im Schadensfall einen Ersatz in jener Höhe, die für eine Neuanschaffung der verlorenen oder beschädigten Gegenstände erforderlich ist. Entscheidend ist hierbei, dass sich die Entschädigung nicht am rechnerischen Restwert orientiert, der bei einem Verkauf der gebrauchten Gegenstände erzielt worden wäre, sondern am aktuellen Neupreis. Grundsätzlich findet dieses Prinzip auch in der Wohngebäudeversicherung Anwendung: Bei einer Zerstörung der Immobilie, beispielsweise durch einen Brand, leistet der Versicherer Wertersatz in der Höhe, die für den Wiederaufbau eines gleichwertigen Objektes im Neuzustand notwendig ist.

Begrenzungen und Ermittlung der Versicherungssumme

Die Leistung zum Wiederbeschaffungswert wird stets durch die im Versicherungsvertrag vereinbarte maximale Deckungssumme begrenzt. Somit bietet eine Police keinen automatischen Schutz gegen allgemeine Preissteigerungen der versicherten Sachwerte. In der Wohngebäudeversicherung richtet sich die Deckungssumme üblicherweise nach dem Verkehrswert des Objektes. Bei der Hausratversicherung hingegen wird meist eine Pauschalsumme pro Quadratmeter Wohnfläche vereinbart, wobei ein Wert von 500 Euro je Einheit im Regelfall als angemessen betrachtet wird. Es ist jedoch zu beachten, dass besonders wertvolle Gegenstände, die dauerhaft in der Wohnung aufbewahrt werden, bei den meisten Assekuranzen gesondert versichert werden müssen.

Verfahren zur Schadensermittlung

Tritt ein Schadensfall ein, ist in der Wohngebäudeversicherung die Erstellung eines Gutachtens erforderlich, um die exakten Investitionskosten für die Wiederherstellung des Gebäudes zu ermitteln. In der Hausratversicherung erfolgt die Schadensregulierung zumeist auf Basis von Originalrechnungen und Kaufbelegen. Sollten diese Dokumente nicht mehr vorliegen, wird der Wiederbeschaffungswert entweder über Pauschalbeträge für vergleichbare Gegenstände oder anhand vertraglich definierter Richtgrößen bestimmt.

Ausschlüsse bei der Kostenerstattung

Wichtig zu wissen ist, dass die Versicherungsleistungen in der Regel keine persönlichen Aufwendungen abdecken, die dem Versicherten im Zuge der Wiederbeschaffung entstehen. Dazu zählen beispielsweise der zeitliche Aufwand für Einkäufe, das Einholen von Angeboten verschiedener Baufirmen oder allgemeine Recherchearbeiten. Diese indirekten Kosten verbleiben üblicherweise als Eigenleistung beim Versicherungsnehmer.

FAQ

Was ist der wesentliche Vorteil des Wiederbeschaffungswertes gegenüber dem Zeitwert?

Der Wiederbeschaffungswert stellt sicher, dass der Versicherte im Schadensfall die finanziellen Mittel für einen gleichwertigen Neuersatz erhält. Im Gegensatz dazu würde eine Erstattung zum Zeitwert lediglich den durch Alter und Abnutzung geminderten Wert decken, was oft nicht für einen Neukauf ausreicht.

Wie wird die Versicherungssumme für den Hausrat üblicherweise berechnet?

Die meisten Versicherer nutzen eine Quadratmeterpauschale, um eine Unterversicherung zu vermeiden und den Wert des gesamten Inventars grob zu schätzen. Bei besonders hochwertiger Einrichtung oder teuren Sammlungen sollte die Summe jedoch individuell angepasst und vertraglich festgehalten werden.

Übernimmt die Versicherung auch die Kosten für den Zeitaufwand nach einem Schaden?

Nein, persönliche Aufwendungen wie die Recherche nach neuen Möbeln oder Besprechungen mit Handwerkern sind im Regelfall nicht durch die Police abgedeckt. Die Versicherung entschädigt lediglich den materiellen Sachwert der beschädigten oder zerstörten Gegenstände und Gebäude.