Eine Auskunftei ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das sich auf das Sammeln, Verarbeiten und Bereitstellen von Informationen zur Kreditwürdigkeit von Verbrauchern und Unternehmen spezialisiert hat. Diese Daten werden an Parteien übermittelt, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, um das finanzielle Risiko bei Vertragsabschlüssen besser einschätzen zu können. Damit fungieren Auskunfteien als zentrale Informationsknotenpunkte im modernen Wirtschaftsverkehr.
Relevante Akteure und erhobene Datensätze
Im deutschen Privatkundengeschäft nehmen insbesondere die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) sowie Arvato Infoscore eine marktbeherrschende Stellung ein. Diese Institute erfassen eine Vielzahl von Merkmalen, darunter laufende Kredite, Kreditkarten, Girokonten, Mobilfunkverträge sowie Konten im Versandhandel. Von besonderer Relevanz für die Bonitätsbewertung sind Informationen über nicht vertragsgemäßes Verhalten. Geplatzte Kredite, durch die Bank gekündigte Konten mit negativem Saldo oder gerichtliche Vollstreckungsbescheide führen zu einer negativen Zahlungshistorie und beeinträchtigen die Kreditwürdigkeit massiv.
Datenübermittlung und rechtliche Rahmenbedingungen
Die Bereitstellung dieser sensiblen Informationen erfolgt gegen Entgelt an Unternehmen, die die Bonität ihrer Kunden prüfen möchten. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet in der Regel die Einwilligung des Verbrauchers, die meist durch die Unterzeichnung einer entsprechenden Klausel in Kredit- oder Dienstleistungsverträgen erteilt wird. Während sich die Auskunfteien selbst als notwendige Wegbereiter für den Konsum- und Finanzmarkt sehen, betrachten Datenschützer deren Aktivitäten oft kritisch. Sie bemängeln eine mangelnde Transparenz sowie die Gefahr, dass Bürgerrechte durch die weitreichende Datenspeicherung und -weitergabe verletzt werden könnten.
Marktmacht und Speicherdauer am Beispiel der Schufa
Die Schufa ist die größte Wirtschaftsauskunftei in Deutschland und verfügt über Datensätze zu mehr als 60 Millionen Bürgern. Ein wesentlicher Aspekt ihrer Arbeit ist die zeitliche Speicherung der Informationen: Negative Einträge bleiben über mehrere Jahre hinweg sichtbar, selbst wenn die zugrunde liegende Forderung bereits beglichen wurde. Dies führt dazu, dass ein Fehlverhalten in der Vergangenheit die finanziellen Möglichkeiten eines Konsumenten – etwa bei der Beantragung einer Baufinanzierung – noch lange Zeit nach dem eigentlichen Ereignis erheblich einschränken kann.
FAQ
Welche Informationen dürfen Auskunfteien grundsätzlich speichern?
Auskunfteien speichern vorrangig Daten über die Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung von Krediten, Konten und Verträgen. Zudem werden öffentliche Informationen aus Schuldnerverzeichnissen sowie Hinweise auf Zahlungsausfälle oder gerichtliche Mahnverfahren rechtmäßig erfasst.
Wie lange bleiben negative Einträge in der Datenbank bestehen?
Die meisten negativen Merkmale werden taggenau drei Jahre nach der vollständigen Erledigung der Forderung gelöscht. Informationen über Girokonten oder Kreditkarten werden hingegen oft direkt nach der Auflösung des jeweiligen Kontos aus dem Bestand entfernt.
Habe ich ein Recht darauf zu erfahren, welche Daten über mich gespeichert sind?
Ja, gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist jede Auskunftei verpflichtet, Verbrauchern auf Anfrage einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft zu erteilen. In dieser Übersicht müssen alle gespeicherten Daten sowie deren Herkunft und die Empfänger der Übermittlungen aufgelistet sein.
