Unter Amortisation wird in der Finanztheorie die Deckung einer Investition und der aus dieser entstehenden Folgekosten durch Erträge bezeichnet, die mit der Investition in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Im Bereich der Baufinanzierung ist der Begriff insbesondere im Zusammenhang mit Modernisierungsvorhaben von Bedeutung, da der Zeitraum, der vom Beginn der Maßnahme bis zur Amortisation vergeht, für den Eigentümer eines Objektes von Bedeutung ist.

Besonders häufig werden Überlegungen zur Amortisation bei der Anschaffung einer Photovoltaikanlage angestellt. Die Erwerbskosten und die Erwerbsnebenkosten stellen dabei die Anschaffungsauszahlung dar, die inklusive der von der Bank für das ausgereichte Darlehen erhobenen Sollzinsen durch laufende Erträge durch die Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz gedeckt werden (sollten). In der Amortisationsrechnung wird dabei der Überschuss, der dem Eigentümer nach den Betriebskosten und den Sollzinsen zur Tilgung verbleibt, als Amortisationsbeitrag einer Periode im Saldo des Vorhabens berücksichtigt. Wird die Finanzierung der Solaranlage nicht durch einen Kredit realisiert, sondern vollständig aus Eigenmitteln des Darlehensnehmer finanziert, finden in der Amortisationsrechnung kalkulatorische Zinsen Anwendung, die sich als Opportunitätskosten verstehen.

Der Zeitraum, der vom Beginn eines Vorhabens bis zu dessen Amortisation vergeht, ist darüber hinaus bei der Kalkulation im Hinblick auf die Vorteilhaftigkeit eines Bau- oder Erwerbsprozesses von Bedeutung. Mit dem Erwerb eines Eigenheims fallen zum einen erhebliche Finanzierungskosten an, zum anderen entfallen Mietzahlungen. In der Kalkulation wird unter Berücksichtigung von Zinsen, Betriebskosten und Mietsteigerungen errechnet, wie lange ein Objekt im Besitz befindlich sein muss, bis sich die Anschaffung im Vergleich zu einem Mietverhältnis lohnt. Bei der Entscheidung für oder gegen ein Bau- oder Erwerbsvorhaben spielt das Ergebnis der Kalkulation eine zentrale Rolle und führt insbesondere bei älteren Personen regelmäßig zu einer Entscheidung gegen den Immobilienbesitz.

Die Amortisation können sich Interessenten von ihrer Bank oder ihrem Finanzierungsvermittler in der Regel ermitteln lassen, so dass die Durchführung eigener Berechnungen nicht notwendig ist.