Verrentungsmodelle

Verrentungsmodelle sind Verträge, bei denen der Eigentümer einer Immobilie diese an eine andere Person verkauft, um sich für den Ruhestand zusätzliche Einkünfte zu sichern. Der Verkauf erfolgt dabei nicht wie sonst üblich durch die Übergabe des Objektes gegen Zahlung des Kaufpreises. Vielmehr zahlt der Käufer an den Eigentümer eine lebenslange Rente und gewährt im zusätzlich ein lebenslanges Wohnrecht in dem Objekt, das auch im Grundbuch eingetragen wird. Der Eigentümer kann so bis an sein Lebensende in den eigenen vier Wänden wohnen und dennoch über ein höheres Einkommen verfügen. Nach seinem Ableben fällt die Immobilie dann in den Besitz des Käufers.

Es gibt zwei wesentliche Verrentungsmodelle, die in Deutschland zum Einsatz kommen. Zum einen können zwei Privatpersonen die Verrentung einer Immobilie vertraglich vereinbaren, zum anderen kann ein Eigentümer auch einen Verrentungsvertrag mit einer Bank abschließen. In beiden Fällen stehen den Vertragsparteien vielfältige Ausgestaltungsmöglichkeiten offen. So ist es etwa möglich, eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren. Diese nützt vor allem den Erben des Eigentümer, die im Falle eines frühen Ablebens Zahlungen vom Käufer bis zum Ende der Rentengarantiezeit erhalten. Eine solche Klausel verhindert, dass das Objekt schon nach wenigen Zahlungen und damit zu einem unrealistisch niedrigen Preis an den Käufer fällt. Ebenso ist es möglich, die Zahlungen auf einen bestimmten Zeitraum zu begrenzen. Damit sichert sich der Käufer gegen ein sehr hohes erreichtes Lebensalter des Eigentümers ab. Bei dieser Variante entfällt allerdings der Versorgungscharakter des Modells zum Teil.

Unabhängig vom Modell und den einzelnen vertraglichen Ausgestaltungen richtet sich die Höhe der monatlichen Rente stets nach denselben Faktoren. Dies sind insbesondere der Wert der Immobilie, die verrentet wird und die bei Abschluss des Vertrags bzw. bei Beginn der Rentenzahlungen statistisch zu erwartende Restlebenserwartungen des Eigentümers, an den die Zahlungen geleistet werden. Bezieht sich ein lebenslanges Wohnrecht auf zwei Personen – etwa neben dem Eigentümer auch auf dessen Ehefrau – gilt entsprechend die höhere Lebenserwartung.

Instandhaltungsrücklage

Eigentümer müssen vom Beginn einer Finanzierung an regelmäßig Rücklagen für die Instandhaltung ihres Objektes bilden. Diese sind früher oder später zwingend erforderlich, weil Reparaturen anfallen, die bezahlt werden müssen. Darüber hinaus sind in der langfristigen Perspektive auch bauliche Maßnahmen durchzuführen, die den Werterhalt gewährleisten. Finden solche Maßnahmen über eine Dauer von mehreren Jahrzehnten nicht statt, ist das Objekt im Grunde vollständig renovierungsbedürftig.

Die Instandhaltungsrücklage sollte ins laufende Budget eingeplant werden. Als Richtwert für eine angemessene Höhe der Rücklage gilt, dass pro Kalenderjahr ein Prozent des Anschaffungswertes der Immobilie zurückgelegt werden sollte. Bei einem Einfamilienhaus im Wert von 300.000 Euro sollten somit jeden Monat 250 Euro zurückgelegt werden. Dieser Betrag ist schon bei der Kalkulation der Finanzierung unbedingt zu berücksichtigen. Unterbleibt diese Berücksichtigung, droht entweder ein finanzieller Engpass oder aber die Bildung der erforderlichen Rücklagen entfällt.

Die Instandhaltungsrücklage sollte sicher, flexibel und gewinnbringend angelegt werden. Ein Tagesgeldkonto eignet sich zum Ansparen und Unterhalten der Rücklagen am besten, weil hier im Vergleich zum klassischen Sparbuch etwas höhere Zinsen gezahlt werden und zugleich sämtliche Guthaben jederzeit und in voller Höhe verfügbar sind. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Instandhaltungsrücklage bei Bedarf auch genutzt werden kann. Auf keinen Fall sollte die Anlage in Wertpapieren erfolgen, die mit einem Verlustrisiko verbunden sind. Alternativ zu einem Tagesgeldkonto kann auch eine Anlage in Wertpapieren des Bundes erfolgen, soweit diese mit einer sehr kurzen oder gar keiner Restlaufzeit bzw. Kündigungsfrist verbunden sind und auch keine Notierung an der Börse erfolgt.

Eigentümer, die gar keine oder zu wenige Rücklagen für Instandhaltung bilden, laufen Gefahr, im Zweifel auf sehr teure Kredite zurückgreifen zu müssen. Eine zwingend erforderliche Reparatur muss ohne genügend Geld in der Hinterhand schnell über einen Dispositions- oder Ratenkredit abgedeckt werden, der sehr hohe Zinskosten verschlingt und das Budget zusätzlich strapaziert.

Reparaturrücklage

Eigentümer von Immobilien sollten schon in der Kalkulation ihrer Finanzierung regelmäßige Rücklagen für erforderliche Reparaturen am Haus berücksichtigen. Diese fallen früher oder später unvermeidlich an. Stehen dann die zur Bezahlung der Handwerkerechnung erforderlichen flüssigen Mittel nicht zur Verfügung, müssen Reparaturen über einen Dispositions- oder Ratenkredit finanziert werden. Dies ist sehr teuer, weil die Zinsen beider Kreditvarianten hoch sind. Besonders in der frühen Phase der Tilgung ist das Haushaltsbudget darüber hinaus ohnehin recht angespannt, sodass ein zusätzlicher Kredit leicht zu Engpässen führen kann. Es sollte deshalb jeden Monat ein gewisser Betrag für Reparaturen auf die Seite gelegt werden. Je nach Alter des Gebäudes, den bestehenden Gewährleistungsansprüchen und dem handwerklichen Können der Eigentümer reichen 50 bis 100 Euro im Monat meist aus.

Die Reparaturrücklage ist nicht zu verwechseln mit der Instandhaltungsrücklage, die weitere Erfordernisse abdeckt und deshalb größer ausfällt. Oft sind die Rücklagen für erforderliche Reparaturen in der Instandhaltungsrücklage allerdings bereits enthalten. Die zurückgelegten Gelder sollten unbedingt sicher angelegt werden. Zugleich sollte jederzeit der schnelle und vollständige Zugriff möglich sein. Ein klassisches Tagesgeldkonto erscheint deshalb als Anlagevehikel am besten geeignet, weil über sämtliche Guthaben jederzeit und in vollem Umfang verfügt werden kann und weder Kosten noch Verlustrisiken zu tragen sind.

Tagesgeldkonten lassen sich bei fast jeder Bank oder Direktbank schnell und problemlos eröffnen. Die Reparaturrücklage sollte im Zeitverlauf regelmäßig etwas erhöht werden. Je älter eine Immobilie ist und je länger die letzten Sanierungsmaßnahmen bereits zurückliegen, desto anfälliger ist ein Objekt auch gegen Schäden durch Witterung oder Verschleißerscheinungen. Die sukzessive Erhöhung der Rücklage kann meist problemlos aufgefangen werden, wenn der Kapitaldienst nach Auslaufen der ersten Zinsbindung und der Tilgung großer Teile der Hypothek geringer wird. Der Verzicht auf regelmäßige Rücklagen jedenfalls ist grob fahrlässig, weil er früher oder später zu einer Kreditaufnahme zwingt.

Überrendite

Als Überrendite wird ganz allgemein eine Rendite bezeichnet, die die durchschnittlichen Erträge einer vergleichbaren Kapitalanlage überschreitet. Wichtig ist zur Definition des Begriffes, dass die Basis, mit der die Rendite einer Anlage verglichen wird, richtig ausgewählt ist. Bezogen auf den Immobilienmarkt kann ein offener Immobilienfonds eine Überrendite erzielen, wenn er bei vergleichbarem Risiko und vergleichbarem Geschäftsgegenstand eine dauerhaft höhere Rendite erwirtschaften kann als es andere Fonds desselben Segments tun. Überrenditen können auch bei einzelnen zur Vermietung an Dritte bestimmten Objekten durch deren Eigentümer erzielt werden. Dies ist dann der Fall, wenn die Summe aus Mieteinnahmen und Steuervorteilen die Kosten der Finanzierung und des laufenden Betriebs übersteigen.

Überrenditen erfordern – ganz gleich, ob es sich um einen offenen Immobilienfonds oder um ein einzelnes Objekt handelt – das Zusammentreffen mehrerer Faktoren. So muss bei einer einzelnen Immobilie eine dauerhafte Vermietung realisiert werden. Die Miete sollte dabei am oberen Ende der ortsüblichen Spanne liegen. Gleichzeitig sollte der Eigentümer so optimal wie möglich wirtschaften und die zwingend notwendigen Kosten so gering wie möglich halten. Zudem dürfen ungünstige Ereignisse wie etwa größere Schäden, die nicht durch eine Versicherung abgedeckt sind, nicht eintreten. Auch dürfen keine Ausfälle bei der Miete durch Zahlungsausfall zu verzeichnen sein.

Eine Überrendite führt zu einem günstigeren Vermögensaufbau durch den Eigentümer. Besonders bei einzelnen zur Vermietung bestimmten Objekten, die durch den Eigentümer selbst betreut werden, kommt es oft vor, dass auf dem Papier eine günstige Rendite errechnet wird, die zunächst als Überrendite interpretiert wird. Dabei wird häufig nicht berücksichtigt, dass die Arbeitsleistung des Vermieters die pagatorischen Kosten zwar gesenkt, aber keinen Einfluss auf die kalkulatorischen Kosten hat. Von Bedeutung ist dies insbesondere dann, wenn der Vermieter durch die Verwaltung und die Pflege seines Objektes stark beansprucht wird und in der langfristigen Perspektive Einbußen beim Einkommen nicht zu vermeiden sind.

Forex-Finanzierung

Als Forex-Finanzierung wird eine Finanzierung in einer fremden Währung verstanden. Forex steht abgekürzt für den englischsprachigen Begriff Foreign Exchange und damit Transaktionen am Devisenmarkt. Das Ziel bei einer Forex-Finanzierung ist die Reduktion der Zinskosten einer Immobilienfinanzierung. Deshalb wird ein Kredit in einer Währung aufgenommen, in der die Zinsen niedrig sind. Dies können ganz unterschiedliche Währungen sein: Der US-Dollar kommt ebenso in Betracht wie das britische Pfund, der Schweizer Franken oder der japanische Yen.

Das niedrigere Zinsniveau in anderen Währungsräumen im Vergleich zum Euro-Raum bietet erhebliche Einsparpotenziale. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es möglich ist, zwei Drittel der Zinskosten einer Immobilienfinanzierung einzusparen. Der Grund dafür liegt in dem Umstand, dass in Ländern mit dauerhaften wirtschaftlichen Schwächen – besonders konjunktureller Art – das Zinsniveau von der Zentralbank dauerhaft niedrig gehalten wird. Forex-Finanzierungen bergen allerdings auch eine erhebliche Unsicherheit. Die Kurse am Devisenmarkt unterliegen laufend Veränderungen und können sich zugunsten ebenso wie zulasten des Kreditnehmers entwickeln. Ein veränderter Wechselkurs ändert auch den in Euro gerechneten Darlehensstand. Sinkt der Wert des Euros gegenüber der Währung, in der das Darlehen aufgenommen wurde, steigen die Verbindlichkeiten der Höhe nach. Der Grund ist darin zu sehen, dass das Einkommen, mit dem der Kredit getilgt wird, in Europa und damit in Euro erwirtschaftet wird. Sinkt der Außenwert des Euros, müssen für jede Einheit der Darlehenswährung mehr Euro-Einheiten konvertiert werden.

Auf eben diesem Wege bieten Forex-Finanzierungen allerdings auch Chancen. Der Wechselkurs des Euro kann sich auch zugunsten des Kreditnehmers entwickeln und steigen. Dann sinkt die Darlehensschuld insgesamt und die Finanzierung wird einfacher. Aufgrund des höheren Risikos tragen Banken Forex Finanzierungen ausschließlich dann, wenn ein ausreichend hoher Eigenkapitalanteil vorgewiesen werden kann. Als Untergrenze ist dabei ein Wert von 30 Prozent der Investitionskosten zu sehen, wobei 50 Prozent Eigenkapital die häufigere Variante sind.

Verkäufermarkt

Als Verkäufermarkt wird ein Markt bezeichnet, der von einem dauerhaften Nachfrageüberhang gekennzeichnet ist. Es werden stets mehr Güter nachgefragt als vorhanden sind. Das führt zum einen zu einem relativ hohen Preisniveau, weil sich Angebot und Nachfrage in freien Märkten über den Preis regulieren und bei einem Nachfrageüberhang ein Preisanstieg erforderlich ist. Zum anderen sind solche Märkte dadurch gekennzeichnet, dass Käufer vergleichsweise ungünstige Konditionen auch im gesamten Umfeld einer Transaktion vorfinden.

Immobilienmärkte sind Märkte wie alle anderen auch und dementsprechend finden sich auch hier Verkäufermärkte. In Deutschland finden sich Verkäufermärkte beispielsweise in den süddeutschen Großstädten wie München, Frankfurt am Main oder Stuttgart. In diesen Städten muss nicht nur sehr viel mehr für Häuser und Wohnung gezahlt werden als in vielen anderen Teilen der Republik. Käufer haben es auch darüber hinaus sehr schwer, ein geeignetes Objekt zu finden. Bei Hausbesichtigungen ist stets mit einer Vielzahl von Konkurrenten zu rechnen, die ebenfalls Interesse an dem begehrten Objekt zeigen. Das Charakteristikum des Verkäufermarktes betrifft dabei keinesfalls nur den Markt für Käufer im klassischen Sinne. Käufer im Sinne der Markttheorie (also genau genommen Nachfrager) sind auch Mieter auf dem Markt für zur Vermietung bestimmten Immobilien. Diese sehen sich auf Verkäufermärkten ebenfalls ungünstigen Bedingungen gegenüber. So dauert es bei einer angespannten Wohnungssituation vergleichsweise lange, bis eine geeignete Wohnung zur Miete gefunden ist. Darüber hinaus ist die Zahl der Objekte, die provisionsfrei zu haben ist, sehr gering – es muss meist eine sehr hohe Maklercourtage bezahlt werden.

Ein Verkäufermarkt ist naturgemäß gut für Eigentümer von Immobilien. Diese können höhere Preise durchsetzen und finden leicht zuverlässige Mieter, weil sie bei der Auswahl der potenziellen Kandidaten durchaus wählerisch sein können. Die Leerstandsquote ist geringer und die Einnahmen so insgesamt größer. Diese Vorteile müssen allerdings in Gestalt eines höheren Kaufpreises bezahlt werden.

Finanzierungspreis

Der Finanzierungspreis einer Immobilie ist abweichend von ihrem Marktpreis der Preis, den der Eigentümer bezahlt, wenn das Objekt über einen Kredit finanziert wird. Der Finanzierungspreis setzt sich zusammen aus der Summe aller Kreditraten bis zur vollständigen Tilgung, den vom Eigentümer eingebrachten Eigenkapitalanteil und den Erwerbsnebenkosten. Der Preis liegt somit deutlich über dem Marktpreis. Wie hoch der Aufschlag auf den Marktpreis in der Praxis ausfällt, richtet sich nach der tatsächlichen Höhe der Erwerbsnebenkosten und den Kosten der Finanzierung selbst. Bei den Erwerbsnebenkosten ist insbesondere die Maklercourtage eine flexible Variable, weil sie der Höhe nach schwanken oder aber auch ganz entfallen kann.

Die Finanzierungskosten richten sich nach dem Volumen des Kredites, seiner Laufzeit und dem Zinssatz. Je mehr Eigenkapital der Eigentümer für die Finanzierung aufbringen kann, desto geringer fallen die Finanzierungskosten und damit auch der Finanzierungspreis aus. Auch der Zinssatz ist von entscheidender Bedeutung: Wird der Kredit in einer Phase mit hohen Zinsen am Kapitalmarkt aufgenommen, führt dies zu einem signifikanten Kostenaufschlag. Üblicherweise werden die meisten Immobilienfinanzierungen aus konjunkturellen Gründen in Zeiten hoher Zinsen gestartet. Deutlich günstiger aber ist es, auf eine Niedrigzinsphase zu warten, die üblicherweise in wirtschaftlich weniger guten Zeiten auftritt. Für den Finanzierungspreis ist es weiterhin von Bedeutung, wie schnell ein Darlehen zurückbezahlt wird. Mit der Laufzeit eines Kredites steigt nicht nur regelmäßig sein Zinssatz. Dieser muss auch für einen längeren Zeitraum gezahlt werden, sodass die Kosten unterm Strich höher ausfallen. Es ist deshalb dringend zu empfehlen, die anfängliche Tilgung so hoch wie möglich anzusetzen um den Tag der vollständigen Entschuldung so früh wie möglich zu erreichen.

Die Finanzierungskosten können in Kalkulationen über die Vorteilhaftigkeit einer Finanzierung gegenüber einem Mietverhältnis kalkulatorisch um die Kaltmiete, die bei Verzicht auf die Finanzierung zu entrichten wäre, gekürzt werden. Für das Ergebnis der Kalkulation ist dies bedeutsam.

Käufermarkt

Als Käufermarkt wird ein Markt bezeichnet, auf dem die Bedingungen für Transaktionen aus Sicht der Käufer günstiger sind als aus Sicht der Verkäufer. Ein Markt besteht aus Angebot und Nachfrage, die über den Preis zusammengeführt werden – so zumindest lautet die ökonomische Theorie. Ist das Angebot auf einem Markt dauerhaft größer als die Nachfrage, sind die Anbieter gezwungen, verkaufsfördernde Maßnahmen zu ergreifen, um den Absatz ihrer Produkte sicherzustellen. Dazu kann eine Senkung des Preises ebenso gehören wie eine Verbesserung oder Erweiterung des Leistungsumfangs eines Produktes. Käufer sehen sich deshalb in einem Käufermarkt einem besseren Preis-Leistungsverhältnis gegenüber.

Im Bereich der Immobilienmärkte finden sich ebenfalls Käufermärkte. Dies gilt sowohl für den Markt von Kauf- als auch für den von Mietobjekten. Käufermärkte sind meist lokal oder regional begrenzt. In vielen Regionen Deutschlands, in denen die wirtschaftliche und demographische Entwicklung schwach verlaufen ist, finden sich Käufermärkte. Eigentümer von Immobilien haben es in diesen Märkten schwer, ihre Objekte zu verkaufen oder zu vermieten. Typischerweise sind die Preise in diesen Regionen deutlich niedriger als in Regionen, die im Hinblick auf den Immobilienmarkt als Verkäufermarkt verstanden werden können.

Käufermärkte zeichnen sich aus Sicht der Nachfrager dadurch aus, dass jederzeit relativ viele Angebote vorhanden sind, die zu einem erschwinglichen Preis erhältlich sind. Sowohl Käufer als auch Mieter werden deutlich stärker umworben. Oft entfällt beispielsweise die Maklercourtage ganz oder teilweise. Darüber hinaus zeigen sich Verkäufer Interessenten gegenüber sehr viel aufgeschlossener im Hinblick auf die Prüfung der Bonität. Auch werden häufiger Besichtigungstermine durchgeführt und Interessenten werden aktiv nachfassen. Diese Maßnahmen der Verkäuferseite können als Erweiterung des Leistungsumfangs verstanden werden. Auch über den Preis versuchen die Anbieter, ihre Objekte zu verkaufen oder zu vermieten.

Für alle, die als Nachfrager in einem Käufermarkt aktiv werden möchten, gilt, dass besonders hohe Anforderungen an das Preis-Leistungsverhältnis gestellt werden sollten.

Mietnomaden

Als Mietnomaden werden Mieter bezeichnet, die ihre Miete gar nicht oder nur zu einem geringen Teil zahlen und wenige Monate nach dem Einzug in eine Wohnung diese bereits wieder verlassen. Typischerweise erfolgt der Auszug plötzlich und ohne Kenntnis des Vermieters über den neuen Aufenthaltsort und ohne die offenen Mieten zu zahlen. Darüber hinaus hinterlassen Mietnomaden die nicht bezahlte Wohnung oft in einem sehr schlechten Zustand. Für Eigentümer sind Mietnomaden ein finanzielles Desaster, weil nicht nur einige Mietzahlungen ganz oder teilweise ausbleiben, sondern das Objekt auch noch aufwändig renoviert werden muss, um es wieder marktfähig zu machen. Der Gesamtschaden kann sich schnell auf einen fünfstelligen Betrag belaufen.

Mietnomaden sind nicht anhand bestimmter Merkmale zu erkennen – sie treten in allen Einkommensklassen, Regionen, Berufsständen und gesellschaftlichen Gruppen auf. Vermieter sehen sich im Zusammenhang mit der Problematik verschiedenen Schwierigkeiten gegenüber. Zum einen ist es fast nicht möglich, einen potenziellen Mieter vorab als möglichen Mietnomaden zu erkennen, da äußerlich durchaus alle Kriterien für ein gutes Mietverhältnis erfüllt sein können. Dazu zählt ein brauchbarer Einkommensnachweis ebenso wie ein seriöses Auftreten. Zum anderen ist es aufgrund der Gesetzeslage in Deutschland sehr schwierig und vor allem langwierig, einen Mieter, der seine Miete nicht zahlt, aus der Wohnung zu verweisen. Der Vermieter darf die Wohnung nicht betreten und auch nicht den Zugang zu ihre Versperren – selbst wenn mehrere Mietzahlungen am Stück nicht geleistet worden sind. Um das Mietverhältnis zu beenden, ist vielmehr ein gerichtlicher Beschluss zur Räumung des Objektes erforderlich. Der Gang zum Gericht und die damit regelmäßig verbundenen Kosten für rechtliche Beratung kosten zusätzlich Geld, das sich von den säumigen Mietern meistens nicht eintreiben lässt. Bis es zu einer wirksamen Räumung der Wohnung oder des Hauses per Gerichtsbeschluss kommen kann, dauert es leicht sechs Monate. In dieser Zeit fällt nicht nur ein erheblicher Schaden durch die ausgefallenen Mietzahlungen an – die unliebsamen Bewohner können auch erhebliche Schäden anrichten, wie etwa Schimmelbefall, die sich nur mit sehr großem Kostenaufwand wieder korrigieren lassen.

Auszahlungskurs

Wird ein Darlehen über einen bestimmten Betrag aufgenommen, bedeutet dies nicht notwendigerweise, dass die darlehensgebende Bank auch tatsächlich diesen Betrag an den Kreditnehmer auszahlt. Dies ist vielmehr nur dann der Fall, wenn sich der Auszahlungskurs auf 100 Prozent beläuft. Der Auszahlungskurs gibt den prozentualen Anteil des Darlehensbetrages an, der tatsächlich in bar ausgezahlt wird. Liegt dieser unter dem nominalen Darlehensbetrag, wird im Bankjargon von einem Damnum oder auch einem Disagio gesprochen. Bei den meisten Baufinanzierungen beläuft sich der Auszahlungskurs auf 100 Prozent. Dies ist insbesondere dann üblich, wenn ein Kredit von einer Privatperson aufgenommen wird und der Finanzierung einer zur Selbstnutzung bestimmten Immobilie dient. Bei Immobilien, die nicht der Selbstnutzung durch den Eigentümer, sondern vielmehr der Vermietung an Dritte dienen, wird häufiger ein Auszahlungskurs unter 100 Prozent vereinbart. Dies liegt in steuerlichen Umständen berücksichtigt: Das Damnum kann sofort steuermindernd geltend gemacht werden, sodass die Steuerlast des Kreditnehmers im Jahr der Darlehensaufnahme sinkt.

Der Auszahlungskurs wirkt sich auf den effektiven Jahreszins eines Darlehens aus. Insbesondere führt ein Kurs unter 100 Prozent zu einer großen Abweichung zwischen Nominal- und Effektivzins. Wird ein Darlehen nicht zu 100 Prozent ausbezahlt und bezieht sich der Nominalzins dennoch auf das gesamte nominale Darlehen, muss der Kreditnehmer Zinsen auch für die Teile des Darlehens zahlen, die gar nicht ausbezahlt worden sind. Deshalb steigt in diesen Fällen der Effektivzins signifikant an. Kreditnehmer können sich in den meisten Fällen, in denen sie mit einer deutlichen Diskrepanz zwischen Nominal- und Effektivzins konfrontiert werden, darauf verlassen, dass das Darlehen mit einem Auszahlungskurs unter 100 Prozent ausgereicht wird. Das gilt z.B. auch für bestimmte Kredite aus Darlehensprogrammen der öffentlichen Hand, wie etwa solchen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau. Das Damnum dient dabei dazu, besonders förderungswürdige Vorhaben durch eine 100prozentige Auszahlung besserzustellen, ohne unterschiedliche Zinssätze festlegen zu müssen.