Die Vorlaufzeit versteht sich im Bereich der privaten Baufinanzierungen als die Zeitspanne zwischen dem Abschluss eines Forward-Kredites und dessen Auszahlung. Je nach Anbieter variiert die maximal mögliche Vorlaufzeit; die längsten Zeitspannen, die auf dem deutschen Markt angeboten werden, belaufen sich auf sechzig Monate. Innerhalb der Vorlaufzeit erfolgen in der Regel keinerlei Aktivitäten. Weder sind Zahlungen von der Bank an den Inhaber des Forwards zu leisten noch muss letzterer an die darlehensgebende Bank zahlen. Am Ende der Vorlaufzeit wird dann vertragsgemäß die Auszahlung des Darlehens fällig, die gemäß der Natur der Zukunftsvereinbarung zu den Konditionen erfolgt, die bei Abschluss des Vertrags vereinbart worden sind.

Am Ende der Vorlaufzeit können, insbesondere wenn die Zeitspanne zwischen dem Tage der Fixierung des Forwards und der tatsächlichen Auszahlung des vereinbarten Rahmens lang ist, zusätzliche Bonitätsprüfungen durch die Bank erfolgen, Dabei wird insbesondere die Einkommenssituation des Kreditnehmers erneut auf den Prüfstand gestellt. Auch wird überprüft, ob -sofern das Darlehen als Anschlussfinanzierung dient – in der Zwischenzeit anderweitige Einträge im Grundbuch erfolgt sind. Dabei existieren potenziell zwei Varianten: Zum einen kann in den Vertragsbedingungen fixiert sein, dass die Auszahlung nur dann erfolgt, wenn bestimmte Umstände (bspw. keine anderen Grundbucheinträge) vorliegen. Zum anderen kann die Auszahlung des Darlehens auch bei veränderten Rahmenbedingungen im Verglich zum Abschlusstag des Forwards erfolgen, wobei dann allerdings je nach Situation andere Zinssätze gelten. So kann beispielsweise vereinbart werden, dass ein Darlehen in jedem Fall ausgezahlt wird und bei einem Beleihungsauslauf von 80 Prozent mit einem Zinssatz in Höhe von 6 Prozent ausgereicht wird, während bei einer Beleihung von lediglich 60 Prozent der Sollzins 5 Prozent beträgt.

Eine lange Vorlaufzeit ermöglicht Darlehensnehmer ein Höchstmaß an Planungssicherheit, ist in der Regel aber auch mit höheren Zuschlägen verbunden. Wie hoch die Prämie für die Fixierung der Konditionen ausfällt, hängt dabei von der jeweiligen Situation an den Kapitalmärkten und dabei insbesondere von der Zinsstruktur ab.