Eine Tilgungspause bezeichnet die Reduzierung der Zahlungen seitens des Kreditnehmers an die Bank auf die Zinsen, die auf den valutierenden Kreditbetrag anfallen. Während einer Tilgungspause werden keinerlei Tilgungen vorgenommen. Die Annuität besteht dann ausschließlich aus Zinsen. Eine Tilgungspause kann gemäß eines vertraglichen Rechts oder durch besonderen Antrag des Kreditnehmers erfolgen. Sieht der Darlehensvertrag die Möglichkeit einer Tilgungspause vor, kann der Kreditnehmer diese nutzen. Er muss die Bank dann lediglich vertragsgemäß über sein Vorhaben informieren.

Viele Darlehensverträge sehen mittlerweile die Möglichkeit vor, Tilgungspausen einzulegen und etwa eine Monatsrate im Jahr kostenlos auszusetzen. Auch längere Tilgungspausen sind möglich. Es ist immer zu beachten, dass die Nutzung vertraglich vorgesehener optionaler Tilgungspausen zu einer Streckung der Tilgung führt. Zwar muss dies nicht zwangsläufig mit Kosten verbunden sein. Besteht jedoch nach dem Ablauf der ersten Zinsbindung noch eine Restschuld, wird diese zu den dann gültigen Konditionen verzinst. Der Kreditnehmer kennt den Zinssatz der Zukunft nicht und geht durch die Nutzung der Tilgungspause deshalb ein Risiko ein.

Tilgungspausen können auch auf besonderen Antrag des Kreditnehmers hin erfolgen, wenn die Bank diesem zustimmt. In den meisten Fällen werden solche Anträge gestellt, wenn auf Seiten des Kreditnehmers Zahlungsschwierigkeiten drohen, etwa wegen dem Verlust des Einkommens oder wegen besonderer und unvorhergesehener Ausgaben. Der Schuldner kann dann versuchen, mit der Bank eine Vereinbarung über eine zeitweilige Stundung des Darlehens zu erwirken und so seinen finanziellen Engpass überbrücken. Derartige Vereinbarungen führen ebenfalls zu einer Streckung der Tilgung, sodass ggf. nach Ablauf der Zinsbindung schlechtere Konditionen für die Restschuld zu tragen sind. Darüber hinaus erheben Banken bei Stundungsvereinbarungen in der Regel Gebühren. Diese müssen entweder sofort entrichtet oder aber zusammen mit den späteren Raten gezahlt werden. Trotz der höheren Kosten ist für Kreditnehmer, die Schwierigkeiten bei der Leistung des Kapitaldienstes auf sich zukommen sehen, die Tilgungspause die bessere Wahl gegenüber einer abwartenden Haltung.