Das Einkommensrisiko ist das Risiko, das darin besteht, dass das Einkommen des Kreditnehmers zu irgendeinem Zeitpunkt während des Tilgungsverlaufs nicht mehr ausreicht, um die fälligen Raten ordnungsgemäß zu zahlen. Für die darlehensgebende Bank ist das Einkommensrisiko gleichbedeutend mit dem Kredit- oder Adressausfallrisiko. Für den Kreditnehmer stellt das Einkommensrisiko ein Vermögensrisiko sowie ein soziales Risiko dar. Es ist ein Vermögensrisiko, weil im Fall dauerhaft unzureichenden Einkommens und der daraus folgenden Vernachlässigung der Kreditraten das Darlehen seitens der Bank gekündigt und zur sofortigen Rückzahlung fällig gestellt wird. Da in diesem Fall die Rückzahlung nicht möglich ist, folgt die Zwangsvollstreckung durch die Bank. In der Folge wird die Immobilie dann veräußert und – sofern der Erlös nicht ausreicht, um alle Forderungen zu decken – der Kreditnehmer bleibt nach dem Verlust des Eigenheims auf erheblichen Verbindlichkeiten sitzen. Zum Zeitpunkt der Veräußerung ist das Gesamtvermögen des Kreditnehmers dann negativ, weil alle verwertbaren Vermögensgegenstände im Zuge der Zwangsvollstreckung liquidiert worden sind. Das Einkommen, sofern welches erzielt wird, muss dann bis zum Erreichen der Pfändungsfreigrenzen an die Bank abgetreten werden, solange noch Verbindlichkeiten offen sind. In vielen Fällen ist eine Privatinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung der einzige Ausweg. Aus dem wirtschaftlichen Desaster kann für den Kreditnehmer schnell ein sozialer Abstieg resultieren, da die wirtschaftliche Existenz – möglicherweise bereits in fortgeschrittenem Lebensalter – ruiniert ist.

In der Tat sind zwangsweise Veräußerungen von kreditfinanzierten Immobilien eines der Hauptrisiken für Überschuldung in Deutschland. Um ein solches Szenario zu vermeiden, sollten Kreditnehmer von Anfang an einen möglichst hohen Eigenkapitalanteil in ihre Finanzierung mit einplanen und darüber hinaus bei der Kalkulation ihrer Finanzen defensiv agieren und einen ausreichend großen Notgroschen einplanen. Kommt es zu Schwierigkeiten mit dem Kapitaldienst, sollte so schnell wie möglich das Gespräch mit der Bank gesucht werden, um nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Diese können für einen kurzen Zeitraum etwa in der Stundung des Darlehens bestehen.