Als Eigentümer-Versicherungen werden alle Policen bezeichnet, die den Besitzer einer Immobilie gegen Schäden an dieser sowie gegen Ansprüche Dritter, die mit dem Objekt in Verbindung stehen, schützt. Zu diesen Versicherungen gehören insbesondere die Wohngebäudeversicherung und die Eigentümer-Haftpflicht. Während der Bauphase gehören auch die Rohbauversicherung und die Bauherrenhaftpflichtversicherung zu den unverzichtbaren Policen.

Eigentümer-Versicherungen sind zwingend erforderlich. Schon beim Abschluss eines Darlehensvertrages muss der Besitz eines ausreichenden Versicherungsschutzes nachgewiesen werden, damit das Darlehen auch ausbezahlt werden kann. Banken sichern sich damit gegen Verlustrisiken ab, die entstehen können, wenn das Gebäude zerstört wird oder Ansprüche Dritter den Bauherren zahlungsunfähig machen bzw. dies der Fall wäre, wenn kein Versicherungsschutz bestehen würde.

Die Wohngebäudeversicherung schützt gegen Brand, Blitzschlag, herabstürzende Flugkörper, Sturm sowie Leitungswasserschäden. Sie setzt sich dementsprechend aus der Feuerversicherung, der Sturmversicherung und der Leitungswasserversicherung zusammen. Die Kosten der Police richten sich nach dem Wert des Objektes, seinem Standort und einigen anderen fallbezogenen Kriterien. Die Prämien können bei Immobilien, die nicht zur Selbstnutzung, sondern zur Vermietung an Dritte bestimmt sind, als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Die Rohgebäudeversicherung ist der Vorläufer der Wohngebäudeversicherung und wird von dieser in dem Moment abgelöst, in dem das Objekt fertiggestellt wird. Die Rohbauversicherung schützt gegen Schäden am unfertigen Gebäude und ist somit unverzichtbar, da durch Wind und Wetter auch vor der Fertigstellung erhebliche Schäden entstehen können.

Die Bauherren-Haftpflicht und die Eigentümer-Haftpflicht treten ein, wenn während der Bauphase Dritte oder deren Vermögen geschädigt werden oder wenn es zu Unfällen kommt, die der Verantwortung des Eigentümers zuzuschreiben sind. Dabei kann es sich um Unfälle aufgrund einer nicht sachgerechten Sicherung der Baustelle ebenso handeln wie um einen Unfall auf einem vereisten Bürgersteig vor dem Objekt. Haftpflicht-Ansprüche können im schlimmsten Fall zu einer Bedrohung für die wirtschaftliche Existenz werden, weshalb ein ausreichender Versicherungsschutz zwingend erforderlich ist.