Löschungsbewilligung

Bei der Löschungsbewilligung handelt es sich um ein Dokument, das zwingend benötigt wird, um die Löschung von eingetragenen Grundpfandrechten (sowohl Grundschulden als auch Hypotheken) aus dem Grundbuch einer Immobilie veranlassen zu können. Die Behörden bzw. die Grundbuchämter sind zur Lösung dieser Rechte nur dann berechtigt, wenn der Eigentümer eine entsprechende Bewilligung vorlegen kann. Lediglich die gerichtliche Veranlassung der Löschung stellt eine Ausnahme dar.

Die Bewilligung zur Löschung von Grundschulden oder Hypotheken kann ausschließlich von den so genannten Grundschuldgläubigern erteilt werden. Hierbei handelt es sich um die Gläubiger, zu deren Schutz die jeweiligen Grundpfandrechte eingetragen wurden. Bei ihnen handelt es sich in den meisten Fällen um Banken, Bausparkassen oder Versicherungsgesellschaften. Aber auch Privatpersonen können unter anderem als Grundschuldgläubiger eingetragen sein.

Die Vorlage einer Löschungsbewilligung zur Löschung von Grundpfandrechten ist zwingend erforderlich, um die einzelnen Gläubiger zu schützen. Sie wird zur Löschung vorausgesetzt, damit der Eigentümer keine Löschung der eingetragenen Grundschulden oder Hypotheken in Eigenregie vornehmen lassen kann. Sofern er die Löschung sämtlicher oder auch einzelner Grundpfandrechte veranlassen möchte, hat er sich zunächst mit den einzelnen Grundschuldgläubigern in Verbindung zu setzen und muss die entsprechenden Löschungsbewilligungen anfordern.

Im Hinblick auf die Anforderung der einzelnen Bewilligungen ist zu erwähnen, dass diese relativ viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Hier verhält es sich so, dass die einzelnen Gläubiger – insbesondere die Geldinstitute – ihre Bewilligungen erst ausstellen, nachdem sie den Sachverhalt genau überprüft haben. Insbesondere bei geerbten Immobilien bzw. bei Erbobjekten gestaltet sich die Löschung der Grundschulden gar nicht immer so einfach, weil die einzelnen Geschäftsfälle unter Umständen schon viele Jahre oder gar Jahrzehnte zurückliegen können. Aus diesem Grund kann allen Eigentümern nur dazu geraten werden, eingetragene Grundschulden möglichst zeitnah (nach Ablösung der Darlehen) löschen oder alternativ in so genannte Eigentümergrundschulden umwandeln zu lassen.

Grundbuchauszug

Als Grundbuchauszug wird ein Dokument bezeichnet, welches den vollständigen Inhalt eines Grundbuchs wiedergibt. Beim Erwerb sowie bei der Finanzierung von Immobilien kommt ihm eine zentrale Bedeutung zu, da verschiedene Parteien aus Sicherheitsgründen ein berechtigtes Interesse an den bestehenden Eintragungen haben. Insbesondere für den potenziellen Käufer ist es unerlässlich, die im Grundbuch festgehaltenen Details zu kennen, da diese maßgeblich die Entscheidung für oder gegen eine Eigentumsübertragung beeinflussen können. So könnten beispielsweise eingetragene Wegerechte oder Wohnrechte für Dritte dazu führen, dass ein Interessent vom Kauf der Immobilie absieht.

Bedeutung für Kreditinstitute und Darlehensgeber

Neben dem Käufer haben vor allem Banken und andere Darlehensgeber ein großes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch. Keine Bank, Bausparkasse oder Versicherung gewährt ein Immobiliendarlehen, ohne zuvor die Belastungen und rechtlichen Verhältnisse der Immobilie geprüft zu haben. Da eine persönliche Einsichtnahme direkt beim zuständigen Grundbuchamt für Kreditinstitute oft zu zeitaufwendig wäre, dient der Grundbuchauszug als effizientes Beweisdokument. Er liefert alle notwendigen Informationen in schriftlicher Form und ermöglicht so eine fundierte Risikoprüfung durch den Finanzierungspartner.

Beschaffung und formale Voraussetzungen

Wer eine passende Immobilie gefunden hat und die Finanzierung plant, sollte frühzeitig für aktuelle Grundbuchauszüge sorgen. Da ein solcher Auszug grundsätzlich nur vom Eigentümer oder Personen mit einer entsprechenden Vollmacht beantragt werden kann, ist eine enge Abstimmung mit dem Verkäufer notwendig. Es empfiehlt sich, mindestens ein aktuelles Exemplar anzufordern, welches für die Gespräche mit verschiedenen Banken vervielfältigt werden kann. Der Eigentümer kann das Dokument entweder persönlich beim Grundbuchamt beantragen oder eine schriftliche Ermächtigung zur Einholung erteilen.

Kosten für die Erstellung eines Grundbuchauszugs

Die mit der Anforderung verbundenen Gebühren richten sich danach, ob ein einfacher oder ein amtlich beglaubigter Auszug benötigt wird. Für die meisten Finanzierungsanfragen ist ein unbeglaubigter Auszug ausreichend, der derzeit bei den Grundbuchämtern für eine Gebühr von 10 Euro erhältlich ist. Sollte jedoch eine beglaubigte Form erforderlich sein, etwa für notarielle Zwecke oder spezielle behördliche Anforderungen, fallen entsprechend höhere Kosten an.

FAQ

Wer ist berechtigt, einen Grundbuchauszug beim Amt zu beantragen?

Antragsberechtigt ist primär der aktuelle Eigentümer der Immobilie sowie jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. In der Praxis fordern Kaufinteressenten das Dokument meist über den Verkäufer an oder lassen sich eine entsprechende Vollmacht ausstellen.

Worin liegt der Unterschied zwischen einem einfachen und einem beglaubigten Grundbuchauszug?

Ein einfacher Auszug ist eine bloße Kopie der Grundbuchblätter und dient meist der Information oder der Vorlage bei Banken. Die beglaubigte Variante hingegen bestätigt offiziell die Übereinstimmung mit dem Original und wird oft für notarielle Beurkundungen benötigt.

Wie aktuell muss ein Grundbuchauszug für eine Bankfinanzierung sein?

Die meisten Kreditinstitute verlangen einen Auszug, der nicht älter als drei bis sechs Monate ist, um aktuelle Änderungen ausschließen zu können. So wird sichergestellt, dass keine kurzfristig eingetragenen Belastungen oder Rangänderungen die Sicherheit des Darlehens gefährden.

Courtage

Die Courtage, oft auch als Maklerprovision bezeichnet, ist die Gebühr, die ein Immobilienmakler für seine Vermittlungstätigkeit in Rechnung stellt. Der Anspruch auf diese Zahlung entsteht rechtlich in dem Moment, in dem der Makler seine Hauptaufgabe erfolgreich erfüllt hat: die Zusammenführung von Käufer und Verkäufer. Konkret bedeutet dies, dass der Provisionsanspruch mit der rechtswirksamen Unterzeichnung eines notariellen Kaufvertrags durch beide Parteien begründet wird.

Verteilung der Maklerkosten zwischen den Parteien

Wer die Courtage zu entrichten hat, richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen im Maklervertrag sowie den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Während es lange Zeit üblich war, die Gebühr vollständig dem Käufer aufzuerlegen, sieht die aktuelle Praxis (insbesondere bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen) häufig eine Teilung der Provision vor. Kaufinteressenten sollten daher bereits vor der Besichtigung prüfen, ob das Objekt provisionspflichtig vermarktet wird. Je nach Vertragsgestaltung – etwa bei einem Alleinauftrag – kann die Provisionspflicht sogar dann bestehen, wenn die Vertragsparteien ohne direktes Zutun des Maklers zueinander gefunden haben. In Märkten mit schwieriger Vermarktbarkeit übernehmen Verkäufer die Courtage mitunter auch vollständig, um den Verkaufsprozess zu beschleunigen.

Berechnung und Höhe der Provision

Die Höhe der Maklercourtage ist direkt an den erzielten Kaufpreis der Immobilie gekoppelt. Das bedeutet, dass mit einem steigenden Objektwert auch die absolute Summe der Provision zunimmt. Die prozentuale Höhe variiert je nach Region und vertraglicher Absprache, bewegt sich jedoch im Regelfall in einem Rahmen von etwa 3 bis 6 Prozent des Bruttokaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Da die Courtage zu den Kaufnebenkosten zählt, muss sie in der Finanzierungsplanung als Eigenkapitalposten berücksichtigt werden, da Banken diese Kosten selten mitfinanzieren.

FAQ

Wann genau muss die Maklercourtage bezahlt werden?

Die Courtage wird in der Regel unmittelbar nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags fällig, sofern keine andere Frist im Maklervertrag vereinbart wurde. Der Makler stellt dazu nach dem Notartermin eine Rechnung aus, die meist innerhalb von 7 bis 14 Tagen zu begleichen ist.

Gibt es gesetzliche Obergrenzen für die Höhe der Maklerprovision?

In Deutschland gibt es für den Verkauf von Immobilien keine starre gesetzliche Deckelung der Provisionshöhe, jedoch hat sich ein marktüblicher Rahmen etabliert. Seit der Gesetzesänderung Ende 2020 darf dem Käufer beim Kauf von Wohnungen oder Einfamilienhäusern jedoch nicht mehr Provision berechnet werden als dem Verkäufer.

Was passiert mit der Courtage, wenn der Kaufvertrag später rückabgewickelt wird?

Ist der Maklervertrag wirksam und der Kaufvertrag gültig zustande gekommen, bleibt der Provisionsanspruch im Falle einer späteren freiwilligen Rückabwicklung meist bestehen. Nur wenn der Kaufvertrag von Anfang an rechtlich unwirksam war oder erfolgreich angefochten wurde, entfällt in der Regel auch die Verpflichtung zur Zahlung der Courtage.

Förderbank

Als Förderbank wird umgangssprachlich ein spezialisierter Geschäftszweig der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezeichnet, der seinen Fokus auf die Unterstützung von Privathaushalten richtet. Die wesentlichen Aktivitäten umfassen die Vergabe von Darlehen für die Immobilienfinanzierung, Bildungskredite sowie Mittel für ökologische Projekte. Da sich das Institut zu 80 Prozent im Besitz des Bundes und zu 20 Prozent im Besitz der Länder befindet, erfüllt es einen klaren öffentlichen Auftrag zur Förderung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung. Geschichtlich ist die Förderbank aus der Nachkriegszeit hervorgegangen, als sie von den Besatzungsmächten initiiert wurde, um den Wiederaufbau Deutschlands durch gezielte Kapitalbereitstellung zu beschleunigen.

Das Wohneigentumsprogramm und seine Konditionen

Ein zentrales Instrument für private Bauherren ist das Wohneigentumsprogramm, welches die Finanzierung von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten eines Gebäudes ermöglicht. Ein besonderer Vorteil dieses Programms ist die Möglichkeit der nachrangigen Absicherung im Grundbuch, ohne dass hierfür die am Markt üblichen Zinsaufschläge anfallen. Die Darlehen sind durch eine hohe Flexibilität gekennzeichnet, die Laufzeiten von bis zu 35 Jahren sowie bis zu fünf tilgungsfreie Anlaufjahre vorsieht. Die Zinssätze werden regelmäßig an das aktuelle Marktumfeld angepasst und orientieren sich am Durchschnitt der Kreditmärkte. Die Abwicklung erfolgt nach dem bewährten Hausbankprinzip, bei dem die Beantragung und Auszahlung über reguläre Banken und Sparkassen als Vertriebspartner der Förderbank durchgeführt werden.

Förderung von Energieeffizienz und Klimaschutz

Über die allgemeine Wohneigentumsförderung hinaus bietet die Förderbank spezielle Programme für energieeffiziente Bauweisen an. In den Energiesparhaus-Programmen werden gezielt Gebäude finanziert, die strenge Kriterien hinsichtlich des Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes erfüllen. Diese Kredite sind durch Mittel aus dem Bundeshaushalt zinsvergünstigt und dienen als politisch gewollter Anreiz, um ökologische Standards im Wohnungsbau flächendeckend zu etablieren. Ziel des Gesetzgebers ist es dabei, sowohl die Wohneigentumsquote in der Bevölkerung zu steigern als auch einen signifikanten Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen zu leisten.

FAQ

Werden Förderdarlehen direkt bei der KfW beantragt?

Nein, der Zugang zu den Programmen der Förderbank erfolgt grundsätzlich über eine Geschäftsbank, Sparkasse oder Versicherung Ihrer Wahl. Dieser Finanzierungspartner prüft die Bonität und reicht den Antrag bei der Förderbank ein, da diese über kein eigenes Filialnetz für Privatkunden verfügt.

Können verschiedene Förderprogramme miteinander kombiniert werden?

Eine Kombination verschiedener Programme ist in der Regel möglich und oft sogar sehr sinnvoll. So lässt sich beispielsweise ein Basiskredit für das Wohneigentum mit zusätzlichen Fördermitteln für eine besonders energieeffiziente Sanierung oder den Einbau einer Photovoltaikanlage ergänzen, um die Zinslast insgesamt zu minimieren.

Gibt es Einkommensgrenzen für die Inanspruchnahme der Förderbank-Mittel?

In den Standardprogrammen für Wohneigentum oder energieeffizientes Bauen gibt es meist keine festen Einkommensgrenzen, sodass diese Mittel einem breiten Teil der Bevölkerung offenstehen. Lediglich bei speziellen sozialen Förderungen, wie etwa dem Baukindergeld oder regionalen Programmen einiger Bundesländer, können die Leistungen an bestimmte Einkommenshöhen geknüpft sein.

Passivhaus

Mit dem Begriff Passivhaus wird ein Gebäude beschrieben, das durch einen sehr geringen Energieverbrauch gekennzeichnet ist und den wesentlichen Teil der thermischen Wärmezufuhr aus natürlichen Quellen wie Sonnenenergie oder Abwärme von Personen oder technischen Geräten abdeckt. Der Jahresheizwärmebedarf eines Passivhauses liegt definitionsgemäß unter 15 Kilowattstunden pro Jahr. Ebenso sind Heizlast, Luftdichtigkeit und Primärenergiebedarf im Vergleich zu herkömmlichen Gebäuden deutlich reduziert. Passivhäuser müssen nicht zwingend Neubauten sein, die nach einem bestimmten Standard errichtet wurden. Der Status eines Passivhauses kann ebenso durch entsprechende bauliche Maßnahmen an bestehenden Objekten erreicht werden.

Der wesentliche Vorteil für Eigentümer eines Passivhauses liegt in den im Verglich zu anderen Objekten deutlich verringerten Kosten für Energie. Passivhäuser sind in den zurückliegenden Jahren durch den Preisanstieg an den Märkten für fossile Brennstoffe verstärkt ins Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt, da sie aus ökologischer und ökonomischer Sicht Vorteile bieten.

Der Bau von Passivhäusern wird in Deutschland durch Darlehen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau gefördert. Diese Darlehen werden aus Mitteln des Bundeshaushaltes subventioniert und damit im Hinblick auf den Zinssatz vergünstigt. Das politische Bestreben dabei ist, die mitunter höheren Investitionskosten von Passivhäusern durch die staatliche Intervention abzufedern und den Bau der Objekte unter Berücksichtigung der geringeren Energiekosten damit aus Sicht der Kreditnehmer vorteilhaft zu machen.

Passivhäuser zeichnen sich durch eine Konstruktionsweise aus, die eine nur sehr geringe Luftdurchlässigkeit erlaubt. Der Transmissionswärmeverlust wird dadurch deutlich verringert. Um das Raumklima von Passivhäusern angemessen zu gestalten, sind die Objekte mit einer Lüftungsanlage ausgestattet, die Wasserdampf abtransportiert und die Raumluft reguliert. Die Lüftungsanlage reicht als solche dabei aus, um die erforderliche Heizleistung zu generieren.

Das erste Passivhaus in Deutschland wurde 1991 in Darmstadt-Kranichstein errichtet. Im Jahr 2008 wurden in Deutschland, Österreich, der Schweiz und in Südtirol (Italien) rund 6000 Objekte der Bauart bewohnt.

Weitere Informationen und Beiträge zum Thema Passivhäuser:

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Erwerbsnebenkosten

Als Erwerbsnebenkosten werden im weitesten Sinne alle Ausgaben bezeichnet, die mit dem Kauf einer Immobilie verbunden sind, jedoch weder dem eigentlichen Kaufpreis noch den Kosten für Instandsetzungs- oder Sanierungsmaßnahmen zugerechnet werden. Zu den wesentlichen Bestandteilen gehören die Maklercourtage, die Grunderwerbssteuer sowie die Notarkosten. Darüber hinaus zählen Gebühren für Wertgutachten und weitere Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Eigentumsübergang stehen, zu dieser Kategorie.

Maklercourtage und Notargebühren

Die Maklercourtage wird fällig, wenn eine Immobilie erfolgreich durch einen Makler vermittelt wurde. Je nach Region beläuft sich diese Gebühr auf bis zu drei Prozent des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Mit dieser Zahlung werden die Vermittlungs- und Beratungsleistungen des Maklers honoriert. Die Notarkosten entstehen durch die gesetzlich vorgeschriebene Beurkundung des Kaufvertrages. Diese belaufen sich in der Regel auf etwa 1,5 Prozent der Investitionssumme. Zu beachten ist, dass im Zuge der Grundbucheintragung zusätzliche Gebühren anfallen können, die ebenfalls unter diesen Posten fallen.

Die Grunderwerbssteuer im föderalen System

Die Grunderwerbssteuer stellt eine wesentliche Position der Nebenkosten dar. Während der Steuersatz früher bundeseinheitlich bei 2,0 Prozent und später bei 3,5 Prozent lag, haben die Bundesländer seit 2006 die Hoheit über die Festlegung dieses Satzes. Inzwischen nutzen fast alle Länder diesen Spielraum, sodass die Sätze heute je nach Bundesland deutlich variieren und oft zwischen 5,0 und 6,5 Prozent liegen. Die Einnahmen aus dieser Steuer fließen direkt in die jeweiligen Landeshaushalte.

Bedeutung für die Finanzierung und Eigenkapitalquote

Erwerbsnebenkosten spielen bei der Kalkulation einer Immobilienfinanzierung eine entscheidende Rolle. Da diesen Kosten aus Sicht der Bank kein materieller Gegenwert gegenübersteht, können sie in der Regel nicht über ein grundpfandrechtlich besichertes Darlehen finanziert werden. Kreditinstitute, einschließlich Förderbanken wie die KfW, verlangen daher meist, dass die Nebenkosten vollständig aus Eigenmitteln gedeckt werden. Da sich die Gesamtkosten inklusive Makler oft auf weit über zehn Prozent des Kaufpreises summieren können, erhöhen sie das benötigte Eigenkapital erheblich. Aufgrund der prozentualen Berechnung steigen diese Kosten zudem linear mit dem Kaufpreis an.

FAQ

Können Erwerbsnebenkosten steuerlich geltend gemacht werden?

Bei einer selbstgenutzten Immobilie sind die Erwerbsnebenkosten steuerlich nicht absetzbar und zählen zu den privaten Lebenshaltungskosten. Handelt es sich jedoch um eine vermietete Immobilie, können die Kosten als Anschaffungsnebenkosten über die jährliche Abschreibung (AfA) geltend gemacht werden, mit Ausnahme der Grunderwerbssteuer auf den Grundanteil.

Gibt es Möglichkeiten, die Grunderwerbssteuer legal zu senken?

Eine Reduzierung ist möglich, indem im Kaufvertrag bewegliche Extras wie eine Einbauküche, Markisen oder Gartenhäuser getrennt vom Immobilienpreis ausgewiesen werden. Da die Steuer nur auf den Wert des unbeweglichen Eigentums anfällt, sinkt die Bemessungsgrundlage entsprechend, sofern die Beträge realistisch und nachweisbar sind.

Wie werden die Notar- und Grundbuchkosten genau berechnet?

Die Kosten sind bundeseinheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und hängen vom Geschäftswert, also dem Kaufpreis, ab. Notare und Grundbuchämter sind an diese Gebührentabelle gebunden, weshalb ein Preisvergleich zwischen verschiedenen Notaren in der Regel zu keinem anderen Ergebnis führt.

Einlagensicherung

Die Einlagensicherung umfasst alle gesetzlichen und privatwirtschaftlichen Vorkehrungen, die im Falle einer Bankeninsolvenz die Ansprüche der Anleger schützen sollen. In Deutschland ist jedes Kreditinstitut gesetzlich verpflichtet, einer Entschädigungseinrichtung anzugehören. Diese Basisabsicherung stellt sicher, dass bei einer Zahlungsunfähigkeit der Bank die Gelder der Kunden geschützt sind. Über die Mindestanforderungen hinaus haben die verschiedenen Säulen des deutschen Bankenwesens eigene, weitreichende Sicherungssysteme entwickelt, um das Vertrauen in die Stabilität des Finanzplatzes zu gewährleisten.

Sicherungssysteme der Privatbanken und Verbundgruppen

Innerhalb des privaten Bankensektors erfolgt die Absicherung über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Dieser Fonds haftet im Ernstfall mit bis zu 30 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals des betroffenen Instituts, wenngleich auf diese erweiterten Leistungen kein rechtlicher Anspruch besteht. Ergänzend dazu dienen Patronatserklärungen innerhalb von Konzernen als zusätzliche Sicherheit. Die öffentlich-rechtlichen Institute, bestehend aus Sparkassen und Landesbanken, setzen hingegen auf ein dezentrales System aus 13 verschiedenen Institutionen, darunter regionale Unterstützungsfonds und Sicherungsreserven. Auch die genossenschaftlich organisierten Volks- und Raiffeisenbanken unterhalten einen eigenen Garantieverbund, der durch präventive Maßnahmen eine Insolvenz angeschlossener Banken von vornherein vermeiden soll.

Internationale Standards und präventive Bankenaufsicht

Einlagensicherungssysteme sind kein rein deutsches Phänomen, sondern folgen internationalen Standards. In Deutschland wurden diese Mechanismen insbesondere nach der Pleite der Herstatt-Bank im Jahr 1974 massiv ausgebaut; seit 1997 gibt es zudem verbindliche Richtlinien der Europäischen Union zur Harmonisierung des Anlegerschutzes. Dabei beginnt effektive Einlagensicherung nicht erst beim Schadensfall. Ein wesentlicher Teil des Schutzes besteht aus präventiven Maßnahmen wie strengen Eigenkapitalvorschriften und einer engmaschigen Kontrolle durch die Bankenaufsicht, um die Stabilität der Institute dauerhaft sicherzustellen und Entschädigungsfälle bereits im Vorfeld zu verhindern.

FAQ

Wie hoch ist die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland aktuell?

Nach aktueller Rechtslage sind über die gesetzliche Entschädigungseinrichtung pro Kunde und Bank Guthaben bis zu einer Höhe von 100.000 Euro zu 100 Prozent abgesichert. Diese EU-weit harmonisierte Grenze stellt sicher, dass Privatvermögen auch bei schweren Marktturbulenzen geschützt bleibt.

Gibt es Unterschiede bei der Sicherheit zwischen Sparkassen und Privatbanken?

Während Privatbanken über einen freiwilligen Fonds oft sehr hohe Summen pro Kopf absichern, setzen Sparkassen auf die sogenannte Institutssicherung, die das gesamte Institut stützt. Beide Systeme gelten als äußerst solide, verfolgen jedoch unterschiedliche technische Ansätze zur Vermeidung von Anlegerverlusten.

Sind auch Wertpapiere und Aktien von der Einlagensicherung abgedeckt?

Wertpapiere wie Aktien oder Fondsanteile fallen nicht unter die Einlagensicherung, da sie im Depot lediglich von der Bank verwahrt werden und im Eigentum des Kunden verbleiben. Im Falle einer Insolvenz gehören diese Papiere nicht zur Konkursmasse und können einfach auf ein anderes Depot übertragen werden.

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Wann Kaufen oder Mieten die jeweils bessere Variante ist

Da man schließlich irgendwo wohnen muss, stellt man sich fast zwangsläufig die Frage, ob man zur Miete wohnen oder stattdessen ein Eigenheim erwerben soll. Hierbei handelt es sich um eine Frage, die nicht immer leicht zu beantworten ist. Das Mieten und das Kaufen bringen schließlich ihre ganz eigenen Vor- und Nachteile mit sich.

Häufig bekommt man zu hören, dass es prinzipiell besser sei, sich für den Immobilienkauf zu entscheiden. Das Argument ist immer dasselbe: Es sei sinnvoller, Darlehenraten an eine Bank zu leisten, um dann eines Tages im abgezahlten Eigenheim zu leben, anstatt ein Leben lang nur die Miete zu entrichten. Grundsätzlich steckt in dieser Aussage viel Wahres: Sofern die Finanzierung vernünftig gestaltet ist, liegen Darlehensrate und Mietzahlung ungefähr gleich auf. Daher würde man auf lange Sicht in der Tat profitieren.

Andererseits trifft die vorherige Aussage nur dann zu, wenn die genutzten Wohnobjekte vergleichbar sind. Wenn der Erwerb eines Eigenheims ansteht, möchten zahlreiche Personen ihren Wohnkomfort steigern. Dies kann wiederum dazu führen, dass die Kosten deutlich steigen.

Ein wesentlicher Nachteil des Eigenheimerwerbs ist der einhergehende Verlust an Flexibilität. Wer ein Haus oder eine Wohnung erwirbt, bindet sich zwangsläufig an einen bestimmten Ort. Vor allem beruflich kann dies eine enorme Einschränkung bedeuten. Besonders junge Menschen sollten sich dieser Einschränkung bewusst sein. In jungen Jahren ist es womöglich besser, erst einmal flexibel zu bleiben bzw. zur Miete zu wohnen, damit im Hinblick auf den Beruf mehr Möglichkeiten bestehen. Zwar können Eigenheime auch wieder verkauft werden, allerdings ist der damit verbundene Aufwand nicht zu unterschätzen.