Der Verwendungsnachweis ist ein durch verschiedene Dokumente erbrachter Nachweis seitens des Darlehensnehmers gegenüber seiner finanzierenden Hausbank über den Verwendungszweck des ausgereichten Darlehens. Im Bereich der Baufinanzierung verlangen Kreditinstitute in der Regel Rechnungen von Handwerks- und Baufirmen, aus denen hervorgeht, welche Leistungen erbracht worden sind. Im Falle eines Kaufes wird die Übereignungsurkunde als Nachweis der zweckgemäßen Verwendung akzeptiert.

Der Verwendungsnachweis dient der Bank dazu sicherzustellen, dass ein Kredit, der in der Regel durch eine Immobilie besichert ist, auch tatsächlich zur Erstellung bzw. zum Erwerb dieser Immobilie verwendet wird und nicht etwa konsumtiven Zwecken dient. In der Regel ist der Nachweis unmittelbar nach Übereignung bzw. Baufertigstellung zu erbringen. Insbesondere bei Baufinanzierungen wird häufig die Auszahlung von Teilbeträgen einer Finanzierung an das Vorliegen entsprechender Baufortschritte und der durch diese verursachten Rechnungen gebunden. Verwendungsnachweise werden von Geschäftsbanken ebenso verlangt wie von öffentlichen Kreditinstituten wie etwa der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Bei Finanzierungen, die über den Kaufpreis einer Immobilie bzw. über deren Baukosten hinausgehen, so genannte Vollfinanzierungen, wird in der Regel ein Verwendungsnachweis über 100 Prozent der Investitionskosten verlangt. Darüber hinausgehende Darlehensteile können vom Kreditnehmer nach persönlichem Ermessen verwendet werden.

Kann der Verwendungsnachweis vom Darlehensnehmer nicht erbracht werden, weil das ausgereichte Darlehen zu anderen Zwecken verwendet wurde, handelt es sich bei einem solchen Sachverhalt um Betrug. Das Darlehen wird von der finanzierenden Bank in derartigen Fällen unverzüglich gekündigt und zur sofortigen Rückzahlung in voller Höhe fällig gestellt. Zusätzlich werden Kosten für Zinsen und Bearbeitung erhoben. Ob weitere, beispielsweise strafrechtliche, Konsequenzen angestrebt werden, hängt von der Geschäftspolitik des Geldhauses sowie dem jeweiligen Einzelfall ab.
Dokumente, die dem Nachweis der sach- und vertragsgerechten Verwendung eines Darlehens dienen, sind in der Regel in schriftlicher Form bei der darlehensgebenden Bank einzureichen und müssen in Kopie beim Kunden vorrätig bleiben. Für Übereignungsurkunden gelten darüber hinaus rechtlich bindende Formvorschriften.