Als Verrechnung wird im Rahmen der privaten Baufinanzierung die Buchung einer geleisteten Zahlung bei der Bank bezeichnet, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Wertstellung des Zahlungseingangs hängt. Am Tag der Verrechnung wird die Zahlung des Kreditnehmers an seine Bank dem Darlehenskonto gutgeschrieben, so dass zum einen die gesamte ausstehende Kreditschuld sinkt und zum anderen die Zinslast geringer ausfällt. Bei den meisten Banken erfolgt die Verrechnung eingehender Zahlungen sofort, sofern das Datum des Zahlungseingangs vertragskonform ist. Wurde im Darlehensvertrag vereinbart, dass die Zahlung der monatlichen Kreditrate jeweils zum Monatsersten erfolgen muss, erfolgt auch die Verrechnung entsprechend, sofern die Zahlung tatsächlich ausgeführt worden ist. Trifft das Geld bei der Bank später ein, kann diese die Verrechnung entsprechend verspätet verschieben, wodurch sich die Darlehensschuld durch die betreffende Annuität weniger stark verringert als es bei einer pünktlichen Zahlung der Fall ist. Sofern die Zahlung des Kreditnehmers vor dem vereinbarten Zeitpunkt bei der Bank eintrifft, kann diese die vorzeitige Gutschrift verweigern und den Zahlungseingang erst am vereinbarten Wertstellungsdatum verbuchen. Ein Zinsvorteil durch verfrühte Zahlungen entsteht somit nicht.

Wurde die Verrechnung vorgenommen, wird auf dem Darlehenskonto der Zahlungseingang endgültig verbucht und gutgeschrieben. Sofern der Einzug der fälligen Raten im Lastschriftverfahren erfolgt, wird automatisch der nächste Abbuchungsauftrag vom System der Bank in die Wege geleitet und zum vorgemerkten Zeitpunkt ausgeführt. Das Datum der Verrechnung und insbesondere ein möglicher zeitlicher Abstand zwischen dem Zahlungstermin und der Gutschrift können die Gesamtkosten eines Darlehens erhöhen. Erfolgt die Gutschrift auf dem Darlehenskonto beispielsweise immer erst eine Woche nach dem Zahlungseingang, ergibt sich daraus eine Verschiebung der Zinslasten zugunsten der Bank und zulasten des Kreditnehmers. Es lohnt sich dementsprechend, einen Blick ins Kleingedruckte der Vertragsbedingungen zu werfen und die Modalitäten der Zahlungs-Verrechnung zu überprüfen und ggf. Änderungen zu verlangen bzw. den Vergleich mit einem anderen Anbieter vorzunehmen.