Ein Treuhänder versteht sich als natürliche oder juristische Person, die für einen Auftraggeber, auch als Treugeber bezeichnet, tätig wird und bei der Abwicklung von Vertragsverhältnissen involviert ist. Treuhänder agieren darüber hinaus aus Mittelsmann zwischen zwei Vertragsparteien.
Im Bereich der Baufinanzierung ist die Tätigkeit eines Treuhänders in vielen Fällen unerlässlich. Insbesondere bei Transaktionen mit einem hohen Gegenwert nutzen Vertragsparteien die Dienste eines Treuhänders. Dieser nimmt dabei Zahlungen einer Vertragspartei entgegen und leitet sie an die empfangende Partei erst dann weiter, wenn bestimmte, exakt definierte Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere bei der Übereignung von Immobilien agieren die Intermediäre dabei als Markthelfer.
Für Käufer eines Grundstücks oder eines Objekts besteht grundsätzlich die Gefahr, dass eine Eintragung ins Grundbuch nicht unmittelbar nach Zahlung des Kaufpreises erfolgt. Es besteht daher das Risiko, dass die Zahlung an den Verkäufer ebenso wie die Immobilie im Rahmen einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme gepfändet wird. Der Käufer würde in einem solchen Fall eine gewöhnliche Forderung gegen den Verkäufer besitzen, hätte jedoch keinen Zugriff auf die Immobilie und müsste einen Verlust hinnehmen. Analog trägt auch der Verkäufer ein Risiko, wenn die Eintragung ins Grundbuch vor der vollständigen Zahlung des Kaufpreises erfolgt.
Die Tätigkeit des Treuhänders, die von einer Bank oder einem Notar gleichermaßen ausgeführt werden kann, besteht nun in der Vermittlung zwischen zwei Vertragsparteien: Der Käufer weist den Kaufpreis auf ein Konto des Treuhänders an, auf das ausschließlich dieser Zugriff hat. Dieser wiederum informiert den Verkäufer über den Zahlungseingang, so dass dieser der Eintragung des Käufers ins Grundbuch zustimmen kann. Ist die Eintragung erfolgt, weist der Treuhänder den Kaufpreis an den Verkäufer an.
Durch die Vermittlerrolle reduzieren alle Vertragsparteien das Risiko eines abwicklungsbedingten Verlustes. Treuhänder sind demnach als markthelfende Instanz zu verstehen, deren Tätigkeit tendenziell zu einer größeren Anzahl auf dem Markt durchgeführter Transaktionen führt.