Als Immobilienmakler wird ein gewerblich tätiger Vermittler bezeichnet, der zwischen Anbietern und Nachfragern von Immobilien agiert und den Abschluss rechtsverbindlicher Verträge moderiert. Das Tätigkeitsfeld umfasst sowohl wohnwirtschaftlich genutzte Objekte als auch Gewerbeimmobilien, wobei Makler gleichermaßen bei Mietverhältnissen und Eigentumsübertragungen vermittelnd tätig sind. Für diese Dienstleistung erhalten sie eine Provision, die sogenannte Courtage. Bei Immobilienkäufen beläuft sich diese üblicherweise auf drei bis sechs Prozent des Transaktionsvolumens, während bei Mietverhältnissen meist zwei bis drei Monatskaltmieten veranschlagt werden. Diese Gebühr ist in der Regel vom Käufer bzw. Mieter zu tragen und unterliegt der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechtliche Voraussetzungen für das Maklergewerbe
Die Ausübung des Berufs erfordert neben einer herkömmlichen Gewerbeanmeldung zusätzliche behördliche Zulassungen, die gesondert beantragt werden müssen. Die zentrale gesetzliche Grundlage hierfür bildet die Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung. Diese Zertifizierung stellt sicher, dass der Makler die notwendigen persönlichen und gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um als seriöser Akteur am Immobilienmarkt tätig zu sein.
Wirtschaftlicher Nutzen und Markthelfende Funktion
Immobilienmakler bieten für alle beteiligten Transaktionsparteien erhebliche Vorteile. Durch die gezielte Zusammenführung von potenziellen Interessenten und passenden Objekten beschleunigen sie den Marktumschlag und reduzieren Leerstände. Während Suchende schneller eine geeignete Immobilie finden, profitieren Verkäufer oder Vermieter von zeitnahen Erlösen. Aufgrund dieser effizienzsteigernden Wirkung ist die Maklertätigkeit als markthelfende Funktion einzustufen, die eine hohe gesamtwirtschaftliche Bedeutung für die Stabilität und Dynamik des Immobilienmarktes besitzt.
Beratung und Expertise bei Transaktionen
Besonders bei komplexen Veräußerungsvorhaben ist die Inanspruchnahme eines Maklers für beide Seiten empfehlenswert. Da Immobilienübertragungen für die meisten Beteiligten Ausnahmesituationen mit geringem Erfahrungswert darstellen, bietet der Makler mit seinem Sachverstand und Erfahrungsschatz eine wertvolle Orientierung. Er trägt zur Optimierung der Verhandlungsergebnisse bei und gewährleistet einen professionellen sowie rechtssicheren Abschluss für Käufer und Verkäufer gleichermaßen.
Finanzierung der Maklerkosten
Die Aufwendungen für einen Makler werden klassischerweise den Erwerbsnebenkosten zugerechnet. Da Banken in der Regel nur den reinen Objektwert beleihen, können diese Kosten meist nicht über ein Standarddarlehen finanziert werden, sondern müssen aus Eigenmitteln aufgebracht werden. Eine Ausnahme stellen Vollfinanzierungen dar, die über die reinen Investitionskosten hinaus auch sämtliche Anschaffungsnebenkosten abdecken.
FAQ
Wie hoch ist die übliche Maklerprovision bei einem Immobilienkauf?
Die Courtage bewegt sich bei einem Kaufabschluss üblicherweise in einem Rahmen von drei bis sechs Prozent des beurkundeten Kaufpreises. Zusätzlich zur reinen Provision fällt darauf die gesetzliche Umsatzsteuer an, die bei der Kalkulation der Nebenkosten berücksichtigt werden muss.
Welche gesetzliche Erlaubnis benötigt ein Immobilienmakler in Deutschland?
Für die gewerbliche Vermittlung von Immobilien ist zwingend eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung erforderlich. Diese wird von den zuständigen Behörden nur erteilt, wenn der Antragsteller die nötige Zuverlässigkeit besitzt und in geordneten Vermögensverhältnissen lebt.
Gehören Maklerkosten zu den finanzierbaren Anschaffungskosten einer Immobilie?
In der Regel werden Maklergebühren als Nebenkosten eingestuft und müssen vom Erwerber aus dem Eigenkapital gezahlt werden. Nur bei speziellen Finanzierungsmodellen, wie einer 110-Prozent-Finanzierung, übernimmt die Bank auch die Kosten für den Makler und das Notariat.
