Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt fest, dass der Ausbau, die Förderung sowie die Nutzung regenerativer Energieträger sowohl in der industriellen als auch in der privaten Energieerzeugung Priorität haben. Im Zuge der Umsetzung europäischer Richtlinien in nationales Recht wurden Energieversorger dazu verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Quellen zu einem staatlich garantierten Festpreis pro Kilowattstunde in ihre Netze aufzunehmen. Durch diese im Vergleich zu konventionellen Energieträgern attraktive Vergütung soll die Wirtschaftlichkeit von Ökostrom gestärkt und dessen Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Strom aus Kohle oder Kernkraft nachhaltig gefördert werden.

Staatliche Förderung für Bauherren und Unternehmen

Die Errichtung von Photovoltaikanlagen, Windparks oder Wasserkraftwerken wird durch staatliche Subventionen unterstützt, die sowohl Unternehmen als auch privaten Bauherren zugutekommen. Diese Förderung umfasst nicht nur die garantierten Einspeisevergütungen je erzeugter Einheit, sondern bietet auch finanzielle Anreize für Anlagen zur privaten Stromversorgung. Bauherren haben hierbei Zugriff auf zinsgünstige Darlehen für die Installation von Solarsystemen oder anderen regenerativen Anlagen. In Bezug auf die Netzeinspeisung besteht zudem die Möglichkeit, nicht nur den Eigenbedarf zu decken, sondern auch umliegende Gebäude mit Ökostrom zu versorgen und dafür entsprechende Vergütungen zu erhalten. Die Erweiterung bestehender Anlagen durch neue Module kann dabei besonders vorteilhaft sein, da sich die Förderzeiträume für die neu installierten Komponenten entsprechend verlängern.

Vielfalt der Energiequellen und langfristige Vorteile

Regenerative Energie wird nicht ausschließlich aus Sonnenlicht, Wind oder Wasser gewonnen; auch Biogas, Geothermie und Energie aus Haushaltsabfällen zählen zu diesen nachhaltigen Quellen. Für Bauherren ergeben sich daraus vielfältige Möglichkeiten, durch staatliche Förderungen und steuerliche Vergünstigungen eine langfristig verlässliche und weitgehend autarke Energieversorgung aufzubauen. Neben der Unabhängigkeit von schwankenden Öl- und Gaspreisen bietet die Nutzung erneuerbarer Energien den Vorteil, direkt an technischen Innovationen und künftigen gesetzlichen Weiterentwicklungen teilzuhaben.

FAQ

Welche primären Vorteile bietet das EEG für private Hausbesitzer?

Das Gesetz garantiert Hausbesitzern über einen Zeitraum von 20 Jahren feste Vergütungssätze für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom. Zudem profitieren Bauherren von zinsgünstigen Krediten der KfW-Bank, welche die Anschaffungskosten für moderne Photovoltaik- oder Erdwärmeanlagen deutlich senken.

Was zählt neben Wind und Sonne noch zu den förderfähigen Energiequellen?

Zu den förderfähigen Quellen gehören unter anderem Biomasse, Deponiegas, Klärgas sowie die Geothermie und Energie aus Wasserkraft. Diese Vielfalt ermöglicht es Bauherren, die für ihren Standort und Immobilientyp effizienteste Technologie zur regenerativen Energiegewinnung zu wählen.

Wie wirkt sich eine spätere Erweiterung der Anlage auf die Förderung aus?

Für neu hinzugefügte Module oder Anlagenteile beginnt in der Regel ein eigener Förderzeitraum, der unabhängig von der ursprünglichen Anlage kalkuliert wird. Somit können Bauherren ihre Energiekapazitäten schrittweise ausbauen und für die neuen Komponenten erneut die langfristigen Vergütungssätze sichern.