Eine der wesentlichen Voraussetzungen für den Bau eines Eigenheims ist ein geeignetes Grundstück. Dieses muss diverse Anforderungen erfüllen, wie etwa die Anbindung an das öffentliche Wegenetz oder die Trinkwasserversorgung, was oft mit erheblichen Kosten verbunden ist. Wer nach Alternativen zum klassischen Grundstückskauf sucht, stößt auf nur wenige Optionen. Eine attraktive Möglichkeit, um an vergleichsweise günstiges Bauland zu gelangen, ist das sogenannte Erbbaurecht. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff?

Rechtliche Grundlagen und finanzielle Aspekte

Beim Erbbaurecht erhält der Berechtigte das Recht, ein Gebäude auf einem fremden Grundstück zu errichten. Im Gegenzug verpflichtet er sich in der Regel zur Zahlung eines festen Erbbauzinses, der meist monatlich zu entrichten ist. In dieser Hinsicht lässt sich das Erbbaurecht am ehesten mit einem Mietverhältnis vergleichen. Die rechtliche Ausgestaltung ist jedoch komplexer: Da es sich um ein grundstücksgleiches Recht handelt, wird es gesetzlich auch als solches behandelt. Dies bedeutet unter anderem, dass das Erbbaurecht wie ein Grundstück beliehen werden kann und somit als vollwertige Sicherheit für eine Baufinanzierung dient. Zudem ist das Erbbaurecht vererblich und kann somit an kommende Generationen weitergegeben werden.

Pflichten und zeitlicher Rahmen

Trotz der weitreichenden Befugnisse kann der Erbbauberechtigte nicht völlig frei über das Areal verfügen, da er zu keinem Zeitpunkt Eigentümer des Grund und Bodens wird. Er bleibt stets an bestimmte Regeln gebunden; so besteht für solche Grundstücke in der Regel eine Bebauungspflicht. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit muss das Grundstück entweder an den ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben oder vom Berechtigten käuflich erworben werden. Die Laufzeiten solcher Verträge sind langfristig angelegt und erstrecken sich nicht selten über einen Zeitraum von 80 bis 99 Jahren.

FAQ

Was ist der wesentliche Unterschied zwischen dem Kauf eines Grundstücks und dem Erbbaurecht?

Beim Kauf wird man rechtmäßiger Eigentümer des Bodens, während man beim Erbbaurecht lediglich das Recht erwirbt, für einen festgelegten Zeitraum auf einem fremden Grundstück zu bauen. Dafür entfällt der hohe Anschaffungspreis für das Land, welcher durch den laufenden Erbbauzins ersetzt wird.

Kann ein Haus auf einem Erbbaugrundstück verkauft oder vererbt werden?

Ja, da das Erbbaurecht ein grundstücksgleiches Recht ist, kann das darauf errichtete Gebäude mitsamt dem Recht veräußert oder an Erben weitergegeben werden. Der neue Inhaber tritt dabei in den bestehenden Erbbaurechtsvertrag ein und übernimmt alle damit verbundenen Pflichten und Kosten.

Was passiert mit dem Gebäude, wenn die Laufzeit des Erbbaurechts endet?

Nach dem Ende der Laufzeit fällt das Grundstück an den Eigentümer zurück, wobei der Erbbauberechtigte für das Gebäude in der Regel eine vertraglich vereinbarte Entschädigung erhält. Alternativ kann der Vertrag verlängert werden oder der Nutzer erhält die Möglichkeit, das Grundstück zum aktuellen Marktwert zu kaufen.