Die Entnahmephase eines Wohn-Riester-Vertrages ist das Pendant zur Ansparphase herkömmlicher Riester-Produkte, wobei das Kapital hier unmittelbar der Immobilienfinanzierung dient. Während dieser Phase werden sowohl die privaten Eigenbeiträge als auch die staatlichen Zulagen direkt zur Tilgung eines Immobiliendarlehens eingesetzt. Durch diese fortlaufende Zuführung von Mitteln reduziert sich die effektive Zinsbelastung und die Laufzeit des Kredites verkürzt sich spürbar. Am Ende dieser Phase, deren Dauer der Kreditnehmer flexibel gestalten kann, steht die Entscheidung über den Ausgleich des Wohnförderkontos an. Werden die entnommenen Beträge nicht zurückgeführt, verbleibt ein fiktiver Kontostand, der die Grundlage für die spätere Besteuerung bildet.
Steuerliche Behandlung und das Wohnförderkonto
Da die Beiträge während der Entnahmephase steuerlich begünstigt werden, unterliegt das im Objekt gebundene Kapital in der Rentenphase der nachgelagerten Besteuerung. Das Finanzamt führt hierzu ein virtuelles Wohnförderkonto, auf dem alle entnommenen Beträge und Zulagen mit jährlich zwei Prozent verzinst werden. Zum Rentenbeginn hat der Vertragsinhaber die Wahl: Entweder erfolgt eine Einmalbesteuerung des gesamten Kontostands mit einem Rabatt von 30 Prozent oder die Summe wird ratierlich bis zum 85. Lebensjahr mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Da durch die Entnahme zur Tilgung keine klassische Zusatzrente ausgezahlt wird, sollten Eigentümer frühzeitig ein ergänzendes Vorsorgekonzept entwickeln, um die verbleibende Versorgungslücke im Alter trotz mietfreien Wohnens effektiv zu schließen.
Staatliche Zulagen und steuerliche Höchstbeträge
Während der Entnahmephase profitieren die Vertragsinhaber von einer Kombination aus direkten Zuschüssen und steuerlichen Erleichterungen. Die jährlichen Einzahlungen können bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro inklusive der Zulagen als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Die staatliche Förderung setzt sich aus einer Grundzulage von 175 Euro sowie Kinderzulagen zusammen. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, beträgt der Zuschuss 185 Euro, während für später geborene Kinder 300 Euro jährlich gewährt werden. Über eine Gesamtlaufzeit von mehreren Jahrzehnten kann der kumulierte Vorteil aus Zinsersparnis, Zulagen und Steuervorteilen eine Summe von über 50.000 Euro erreichen.
FAQ
Was ist das Wohnförderkonto und welche Rolle spielt es?
Das Wohnförderkonto ist ein rein kalkulatorisches Konto der Finanzverwaltung, das die staatlich geförderte Tilgungsleistung eines Wohn-Riester-Vertrages erfasst. Es dient als Bemessungsgrundlage für die Steuerlast, die zu Beginn der Rentenphase auf den im Eigenheim gebundenen Förderanteil fällig wird.
Wie unterscheiden sich die Kinderzulagen bei Wohn-Riester?
Die Höhe der Kinderzulage ist vom Geburtsjahr des Kindes abhängig: Für jedes Kind mit Geburtsdatum vor 2008 zahlt der Staat 185 Euro jährlich. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, erhöht sich dieser Zuschuss auf 300 Euro pro Jahr.
Welche Optionen bestehen bei der Besteuerung zu Rentenbeginn?
Eigentümer können zwischen einer sofortigen Einmalbesteuerung wählen, bei der lediglich 70 Prozent des Wohnförderkontos versteuert werden müssen, oder einer jährlichen Versteuerung bis zum 85. Lebensjahr. Die Wahl der passenden Variante hängt maßgeblich von der individuellen Progression und der Liquidität im Ruhestand ab.
