Die Einrede der Vorausklage ist ein zentraler Begriff des gesetzlichen Bürgschaftsrechts und spielt im deutschen Kreditwesen eine bedeutende Rolle. Bei der Vergabe von Darlehen, sei es für eine Baufinanzierung oder einen Konsumentenkredit, erhalten Kreditnehmer oft besonders attraktive Konditionen, wenn sie entsprechende Sicherheiten stellen können. Diese dienen der Bank als Rückversicherung für den Fall eines Zahlungsverzugs. Zu den klassischen Sicherheiten zählen dingliche Rechte an Immobilien und Grundstücken sowie Verpfändungen von Wertgegenständen, Versicherungsansprüchen oder Wertpapieren. Eine spezielle Form der Absicherung ist die Bürgschaft, bei der sich ein Dritter gegenüber dem Gläubiger verpflichtet, für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners einzustehen.

Schutzfunktion der Einrede der Vorausklage

Der Gesetzgeber hat für den Bürgen eine wichtige Schutzhürde eingebaut: Ein Gläubiger kann nicht unmittelbar auf den Bürgen zugreifen, sobald die Zahlung des Hauptschuldners ausbleibt. Hier greift die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Sie berechtigt den Bürgen, die Befriedigung des Gläubigers so lange zu verweigern, bis dieser eine erfolglose Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner versucht hat. Wenn beispielsweise die Raten einer Baufinanzierung ausfallen, aber noch kein gerichtliches Vollstreckungsverfahren gegen den Kreditnehmer abgeschlossen wurde, schützt diese Einrede den Bürgen vor einem verfrühten Zugriff der Bank auf sein privates Vermögen.

Ausnahmen und die selbstschuldnerische Bürgschaft

Es gibt jedoch Konstellationen, in denen dieser Schutzmechanismus nicht greift. Die wichtigste Ausnahme in der Bankpraxis ist die sogenannte selbstschuldnerische Bürgschaft. In diesem Fall verzichtet der Bürge vertraglich auf die Einrede der Vorausklage. Für den Gläubiger bedeutet dies einen erheblichen Vorteil, da er den Bürgen wie einen Hauptschuldner behandeln und direkt in die Haftung nehmen kann, ohne vorher den langwierigen Weg der Zwangsvollstreckung gegen den eigentlichen Kreditnehmer gehen zu müssen. Kreditinstitute bestehen bei der Besicherung von Darlehen fast ausnahmslos auf diese Form der Bürgschaft, um im Ernstfall schnell und unbürokratisch auf die gestellten Sicherheiten zugreifen zu können.

FAQ

Was bewirkt die Einrede der Vorausklage konkret für einen Bürgen?

Die Einrede der Vorausklage fungiert als zeitlicher Schutzschild, der verhindert, dass ein Bürge sofort zur Kasse gebeten wird. Sie zwingt die Bank dazu, zuerst alle rechtlichen Mittel der Zwangsvollstreckung gegen den eigentlichen Kreditnehmer vollständig auszuschöpfen.

Warum verlangen Banken meist eine selbstschuldnerische Bürgschaft?

Durch den Verzicht auf die Einrede der Vorausklage kann die Bank den Bürgen unmittelbar belangen, sobald der Kreditnehmer in Verzug gerät. Dies verkürzt den Zeitraum bis zur Realisierung der Forderung erheblich und reduziert das bürokratische Risiko für das Kreditinstitut.

In welchem Gesetz ist die Einrede der Vorausklage verankert?

Die rechtliche Grundlage findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch unter § 771 BGB. Dort ist festgelegt, dass der Bürge die Zahlung verweigern kann, solange der Gläubiger nicht nachweist, dass eine Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Hauptschuldners erfolglos war.