Die Einlagensicherung umfasst alle gesetzlichen und privatwirtschaftlichen Vorkehrungen, die im Falle einer Bankeninsolvenz die Ansprüche der Anleger schützen sollen. In Deutschland ist jedes Kreditinstitut gesetzlich verpflichtet, einer Entschädigungseinrichtung anzugehören. Diese Basisabsicherung stellt sicher, dass bei einer Zahlungsunfähigkeit der Bank die Gelder der Kunden geschützt sind. Über die Mindestanforderungen hinaus haben die verschiedenen Säulen des deutschen Bankenwesens eigene, weitreichende Sicherungssysteme entwickelt, um das Vertrauen in die Stabilität des Finanzplatzes zu gewährleisten.

Sicherungssysteme der Privatbanken und Verbundgruppen

Innerhalb des privaten Bankensektors erfolgt die Absicherung über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Dieser Fonds haftet im Ernstfall mit bis zu 30 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals des betroffenen Instituts, wenngleich auf diese erweiterten Leistungen kein rechtlicher Anspruch besteht. Ergänzend dazu dienen Patronatserklärungen innerhalb von Konzernen als zusätzliche Sicherheit. Die öffentlich-rechtlichen Institute, bestehend aus Sparkassen und Landesbanken, setzen hingegen auf ein dezentrales System aus 13 verschiedenen Institutionen, darunter regionale Unterstützungsfonds und Sicherungsreserven. Auch die genossenschaftlich organisierten Volks- und Raiffeisenbanken unterhalten einen eigenen Garantieverbund, der durch präventive Maßnahmen eine Insolvenz angeschlossener Banken von vornherein vermeiden soll.

Internationale Standards und präventive Bankenaufsicht

Einlagensicherungssysteme sind kein rein deutsches Phänomen, sondern folgen internationalen Standards. In Deutschland wurden diese Mechanismen insbesondere nach der Pleite der Herstatt-Bank im Jahr 1974 massiv ausgebaut; seit 1997 gibt es zudem verbindliche Richtlinien der Europäischen Union zur Harmonisierung des Anlegerschutzes. Dabei beginnt effektive Einlagensicherung nicht erst beim Schadensfall. Ein wesentlicher Teil des Schutzes besteht aus präventiven Maßnahmen wie strengen Eigenkapitalvorschriften und einer engmaschigen Kontrolle durch die Bankenaufsicht, um die Stabilität der Institute dauerhaft sicherzustellen und Entschädigungsfälle bereits im Vorfeld zu verhindern.

FAQ

Wie hoch ist die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland aktuell?

Nach aktueller Rechtslage sind über die gesetzliche Entschädigungseinrichtung pro Kunde und Bank Guthaben bis zu einer Höhe von 100.000 Euro zu 100 Prozent abgesichert. Diese EU-weit harmonisierte Grenze stellt sicher, dass Privatvermögen auch bei schweren Marktturbulenzen geschützt bleibt.

Gibt es Unterschiede bei der Sicherheit zwischen Sparkassen und Privatbanken?

Während Privatbanken über einen freiwilligen Fonds oft sehr hohe Summen pro Kopf absichern, setzen Sparkassen auf die sogenannte Institutssicherung, die das gesamte Institut stützt. Beide Systeme gelten als äußerst solide, verfolgen jedoch unterschiedliche technische Ansätze zur Vermeidung von Anlegerverlusten.

Sind auch Wertpapiere und Aktien von der Einlagensicherung abgedeckt?

Wertpapiere wie Aktien oder Fondsanteile fallen nicht unter die Einlagensicherung, da sie im Depot lediglich von der Bank verwahrt werden und im Eigentum des Kunden verbleiben. Im Falle einer Insolvenz gehören diese Papiere nicht zur Konkursmasse und können einfach auf ein anderes Depot übertragen werden.