Die Eigenheimrente bezeichnet die im Jahr 2008 geschaffene gesetzliche Möglichkeit, staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge – umgangssprachlich nach dem ehemaligen Bundesminister Walter Riester auch als Riester-Verträge bekannt – für die Finanzierung von selbstgenutztem Immobilieneigentum einzusetzen. Dieses Modell sieht vor, dass sowohl bestehende Vertragsguthaben entnommen als auch laufende Einzahlungen sowie staatliche Zuschüsse direkt für die Tilgung eines Immobilienkredits verwendet werden können.

Förderstruktur durch Zulagen und Steuervorteile

Die Förderung dieser Verträge basiert auf einer Kombination aus direkten Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen. Im Rahmen des Sonderausgabenabzugs können jährliche Einzahlungen von bis zu 2.100 Euro steuerlich geltend gemacht werden, sofern die Einlagen mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens des Inhabers entsprechen. Ergänzend zur steuerlichen Komponente fließen staatliche Zuschüsse in das Vertragsguthaben, die sich in eine Grundzulage und eine Kinderzulage unterteilen. Die Grundzulage beträgt 154 Euro pro Jahr, während die Kinderzulage 185 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind beziehungsweise 300 Euro für nach dem 31.12.2007 geborene Kinder beläuft.

Zugangsvoraussetzungen und Beitragsgestaltung

Die Eigenheimrente ermöglicht den Erhalt von Zuschüssen unter bestimmten Bedingungen auch für Personen ohne eigenes Einkommen. Der volle Anspruch auf Zulagen entsteht hierbei bereits durch die Einzahlung eines Sockelbetrags von aktuell 60 Euro jährlich in einen zertifizierten Vertrag. Sofern ein Erwerbseinkommen erzielt wird, ist die Zahlung von vier Prozent der Bruttobezüge erforderlich, um die maximale Förderung zu erhalten; bei geringeren Beiträgen werden die staatlichen Zulagen entsprechend anteilig gekürzt.

Regelungen zur Entnahme und steuerlichen Behandlung

Bei einer Entnahme von Kapital zur Immobilienfinanzierung wird der Altersvorsorgevertrag fiktiv weitergeführt, wobei eine Verzinsung auf Basis des jeweils geltenden gesetzlichen Garantiezinses unterstellt wird. Bis zum Beginn der Rentenphase, die bei Riester-Verträgen frühestens ab dem 60. Lebensjahr einsetzen kann, sollten die entnommenen Mittel samt Zinsen idealerweise wieder in den Vertrag zurückgeführt werden. Unterbleibt diese Rückzahlung, wird die fiktiv errechnete Rente im Alter mit dem persönlichen Steuersatz des Empfängers voll versteuert, analog zu einer tatsächlich ausgezahlten Rentenleistung.

Besondere Fristen und Mindestbeträge

Der Gesetzgeber hat für die Inanspruchnahme dieser Regelung spezifische Hürden definiert. So war eine Entnahme von Vertragsguthaben bis zum Jahr 2010 nur unter der Voraussetzung zulässig, dass im betreffenden Vertrag bereits ein Guthaben von mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stand.

FAQ

Wer ist grundsätzlich für die staatliche Förderung der Eigenheimrente berechtigt?

Förderberechtigt sind primär rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte sowie Bezieher von Arbeitslosengeld oder Erwerbsminderungsrenten. Auch deren Ehepartner können über einen sogenannten Ergänzungsvertrag von den Zulagen profitieren, selbst wenn sie nicht unmittelbar zum geförderten Personenkreis gehören.

Welchen Vorteil bietet die Eigenheimrente gegenüber einem normalen Bankdarlehen?

Der wesentliche Vorteil liegt in der staatlichen Unterstützung, da die Zulagen und Steuervorteile wie zusätzliches Eigenkapital wirken und die Tilgung des Kredits beschleunigen. Dadurch reduziert sich die Zinslast über die gesamte Laufzeit der Finanzierung, was den Weg zur Schuldenfreiheit verkürzt.

Was passiert mit der Förderung, wenn die Immobilie später verkauft wird?

Wird die geförderte Immobilie verkauft und das Kapital nicht innerhalb einer bestimmten Frist in ein neues selbstgenutztes Objekt reinvestiert, muss die staatliche Förderung in der Regel zurückgezahlt werden. Alternativ kann der entsprechende Betrag wieder in einen zertifizierten Riester-Rentenvertrag eingezahlt werden, um die steuerliche Begünstigung zu erhalten.