Als Effizienzhaus wird eine Immobilie kategorisiert, welche die spezifischen Bedingungen für das Förderprogramm „Energieeffizient Bauen“ der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfüllt. Diese Darlehen werden aus Mitteln des Bundeshaushaltes subventioniert und zeichnen sich daher durch besonders attraktive Konditionen aus. Hinter diesem Programm steht der politische Wille, den Verbrauch fossiler Brennstoffe nachhaltig zu senken und die Emission von Treibhausgasen zu minimieren. Seit seiner Einführung im April 2009 fungieren Geschäftsbanken und Sparkassen als durchleitende Instanzen, bei denen die Anträge eingereicht werden müssen, da eine direkte Beantragung bei der KfW nicht vorgesehen ist. Die Kredite können bis zu 100 Prozent der Bauwerkskosten abdecken, wobei die Kosten für den Grundstückserwerb explizit ausgenommen sind. Die maximale Fördersumme ist dabei auf 50.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt.

Technische Voraussetzungen und energetische Standards

Die Anforderungen an ein Gebäude variieren je nach angestrebter Variante des Effizienzhaus-Standards. Ein KfW-Effizienzhaus 55 darf beispielsweise einen Primärenergiebedarf aufweisen, der maximal 55 Prozent der in der Energieeinsparverordnung (EnEV) definierten Höchstwerte beträgt. Zudem ist der Verbrauch pro Jahr und Quadratmeter Nutzfläche auf höchstens 40 Kilowattstunden begrenzt. Beim Effizienzhaus 70 liegt die Grenze bei 70 Prozent des Referenzwertes sowie einem maximalen Jahresverbrauch von 60 Kilowattstunden pro Quadratmeter. Zur Erreichung dieser ambitionierten Ziele ist der Einsatz modernster Baustoffe unumgänglich. Insbesondere eine hocheffiziente Wärmedämmung zur Minimierung von Transmissionswärmeverlusten sowie die Installation moderner Heizungstechnik sind zwingend erforderlich. Die Einhaltung dieser Kriterien muss zwingend durch einen qualifizierten Gutachter zertifiziert und dem Förderantrag beigelegt werden.

Wirtschaftliche Abwägung für Bauherren

Der wesentliche Vorteil einer Teilnahme an diesem Programm liegt in der Kombination aus extrem niedrigen Finanzierungskosten und dauerhaft reduzierten Energiekosten. Demgegenüber stehen potenziell höhere Investitionskosten für die hochwertigen Baumaterialien und die spezialisierte Technik. Insbesondere im Rahmen des Effizienzhaus-55-Standards kompensieren die Zinsvorteile und staatlichen Zuschüsse die höheren Baukosten in der Regel so deutlich, dass sich die Investition für den Bauherrn als wirtschaftlich äußerst lukrativ erweist.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einem KfW-Effizienzhaus 55 und 70?

Die Zahlen geben an, wie hoch der Primärenergiebedarf im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist; ein Effizienzhaus 55 benötigt also nur 55 % der Energie eines Standardhauses. Je niedriger die Kennzahl ist, desto höher ist die Energieeffizienz des Gebäudes und desto attraktiver fallen in der Regel die staatlichen Förderungen aus.

Muss für die Beantragung ein Energieberater hinzugezogen werden?

Ja, die Einbindung eines zertifizierten Sachverständigen für Energieeffizienz ist zwingende Voraussetzung für die Bewilligung der KfW-Fördermittel. Dieser Experte prüft die Baupläne vorab, begleitet die Bauphase und bescheinigt nach Abschluss der Arbeiten die korrekte Umsetzung der energetischen Maßnahmen.

Können auch Sanierungen von Altbauten als Effizienzhaus gefördert werden?

Die KfW bietet spezielle Programme für die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien an, um diese auf ein Effizienzhaus-Niveau zu heben. Hierbei gelten oft leicht abweichende technische Grenzwerte, doch die finanziellen Vorteile durch Zinsvergünstigungen und Tilgungszuschüsse sind ähnlich attraktiv wie beim Neubau.