Kunden, die ein Darlehen mit Zinsbindung vor Ablauf der vereinbarten Frist zurückzahlen, müssen ihrem Kreditinstitut in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung leisten, sofern der Vertrag keine kostenfreien Sondertilgungen vorsieht. Da diese Entschädigung erfahrungsgemäß häufig zu hoch angesetzt wird, sollten Verbraucher den sogenannten Vorfälligkeitsrichtwert als Basis für Verhandlungen nutzen. Dieser Wert gibt an, welche Gebühr unter Berücksichtigung aller relevanten Einflussgrößen angemessen ist.

Berechnungsgrundlagen der Entschädigung

Die Vorfälligkeitsentschädigung ergibt sich grundsätzlich aus der Differenz zwischen den Zinsen, die der Bank bei vertragsgemäßer Rückzahlung zugeflossen wären, und den Erträgen, die durch die Wiederanlage des Kapitals am Markt erzielt werden können. Bei dieser Kalkulation müssen zunächst sämtliche vertraglich vereinbarten, kostenfreien Sondertilgungen von der Berechnungsgrundlage abgezogen werden. Im nächsten Schritt wird der Wiederanlagezins festgelegt, wobei sich die Banken üblicherweise an den Zinssätzen des Rentenmarktes, insbesondere an deutschen Staatsanleihen, orientieren.

Erforderliche Abzüge und Korrekturposten

Da die Bank durch die Rückzahlung des Darlehens und die anschließende Anlage in sicheren Bundeswertpapieren ihr Ausfallrisiko erheblich reduziert, müssen diese eingesparten Risikokosten vom Vorfälligkeitsrichtwert abgezogen werden. Ebenso sind die Verwaltungskosten in Abzug zu bringen, die für die Führung des Kreditkontos künftig nicht mehr anfallen. Lediglich eine einmalige Bearbeitungsgebühr für die Erstellung der Berechnung darf die Bank zusätzlich in Rechnung stellen.

Unterstützung bei der Überprüfung

Verbraucher sollten bei einer vorzeitigen Tilgung keinesfalls ungeprüft das erste Angebot ihrer Bank akzeptieren. Es empfiehlt sich, auf einer fairen Berechnung nach gängigen Standards zu bestehen. Unterstützung bieten hierbei die Verbraucherzentralen, die gegen eine geringe Gebühr individuelle Nachberechnungen durchführen. Alternativ können Honorarberater konsultiert oder spezialisierte Software-Lösungen für eine eigenständige Kalkulation genutzt werden.

FAQ

Was genau sagt der Vorfälligkeitsrichtwert aus?

Der Vorfälligkeitsrichtwert dient als Orientierungshilfe, um die von der Bank geforderte Entschädigungssumme auf ihre Angemessenheit hin zu prüfen. Er berücksichtigt alle gesetzlich vorgeschriebenen Abzüge wie Verwaltungskostenersparnis und Risikoersparnis, um einen fairen Vergleichswert zu ermitteln.

Warum müssen Sondertilgungen bei der Berechnung berücksichtigt werden?

Sondertilgungsrechte mindern den potenziellen Zinsschaden der Bank, da der Kunde das Recht gehabt hätte, diese Beträge ohnehin kostenfrei zurückzuzahlen. Daher muss die Bank bei der Schadensberechnung so kalkulieren, als hätte der Darlehensnehmer diese Optionen vollumfänglich genutzt.

An wen kann ich mich wenden, wenn die Forderung der Bank zu hoch erscheint?

Erste Anlaufstellen für eine unabhängige Überprüfung sind die Verbraucherzentralen oder spezialisierte Finanzberater, die die Berechnung der Bank detailliert kontrollieren können. Sollte die Bank uneinsichtig bleiben, kann auch die Einschaltung eines Ombudsmanns des jeweiligen Bankenverbandes eine kostenlose Lösung zur Schlichtung bieten.