Unter der Verrentung wird im Allgemeinen die Veräußerung eines Vermögensgegenstandes gegen eine lebenslange Rentenzahlung an den ursprünglichen Besitzer verstanden. Immobilieneigentümern steht diese Option ebenfalls offen, um ihr gebundenes Kapital im Alter nutzbar zu machen. Bei diesem Modell wird das Objekt meist vertraglich einem Kreditinstitut zugesichert, wobei der rechtliche Übergang in den Besitz der Bank nach dem Ableben des Eigentümers erfolgt. Im Gegenzug gewährt das Institut dem Verkäufer eine monatliche, lebenslange Zusatzrente.

Kriterien für die Rentenberechnung

Die Höhe der Rentenzahlung wird individuell ermittelt und orientiert sich an verschiedenen Faktoren. Von zentraler Bedeutung ist das Alter des Eigentümers bei Beginn der Auszahlungen: Wie bei anderen lebenslangen Leibrenten wird anhand der statistischen Lebenserwartung kalkuliert, wie hoch die finanzielle Gesamtbelastung für den Rentengeber ausfällt. Zudem spielt der aktuelle Verkehrswert der Immobilie eine entscheidende Rolle. Dieser wird jedoch um einen Risikoabschlag sowie um etwaige bestehende Belastungen reduziert. Da eine selbstgenutzte Immobilie während der Auszahlungsphase keine Erträge abwirft, fällt die Rente im Vergleich zur Verrentung liquider Mittel meist geringer aus. Der Marktzinssatz hat hierbei kaum Einfluss; stattdessen können die Abschläge der Banken insbesondere in strukturschwachen, ländlichen Regionen aufgrund der erschwerten Verwertbarkeit sehr hoch ausfallen.

Marktsituation und Zielgruppen

Obwohl die meisten großen Banken und Sparkassen Modelle zur Immobilienverrentung anbieten, werden diese aufgrund eines oft als wenig positiv wahrgenommenen Images kaum aktiv beworben. Interessenten erhalten entsprechende Angebote meist nur auf gezielte Anfrage. Geeignet ist dieses Finanzmodell primär für Eigentümer, die außer ihrer Immobilie über kein nennenswertes Vermögen verfügen und eine zusätzliche Einkommensquelle zur Deckung ihrer laufenden Lebenshaltungskosten benötigen, ohne ihr gewohntes Wohnumfeld verlassen zu müssen.

FAQ

Was passiert mit der Immobilie nach dem Tod des Rentenempfängers?

Nach dem Ableben des Eigentümers geht das Objekt vollständig in den Besitz des Vertragspartners, in der Regel einer Bank oder Versicherung, über. Die Erben haben in diesem Fall meist keinen Anspruch mehr auf die Immobilie, es sei denn, es wurden vertraglich abweichende Rückkaufoptionen oder Resterlösklauseln vereinbart.

Bleibt das Wohnrecht bei einer Verrentung lebenslang bestehen?

Ja, bei den gängigen Modellen der Immobilienverrentung wird dem Verkäufer ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt, das im Grundbuch abgesichert wird. Dies ermöglicht es dem Rentenempfänger, bis an sein Lebensende in der gewohnten Umgebung zu bleiben, während er gleichzeitig von der zusätzlichen Liquidität profitiert.

Welche Kosten muss der Eigentümer nach der Verrentung weiterhin tragen?

Auch nach der Verrentung bleibt der Bewohner in der Regel für die laufenden Betriebskosten und kleinere Instandsetzungen verantwortlich. Größere Sanierungsmaßnahmen an Dach und Fach werden jedoch je nach vertraglicher Gestaltung häufig vom neuen Eigentümer, also dem Rentengeber, übernommen.