Als Unterfinanzierung wird ganz allgemein eine Situation verstanden, in der die Finanzmittel, die einem Initiator, beispielsweise einem Bauherren, zur Verfügung stehen, nicht ausreichen, um die tatsächlich anfallenden Kosten zu decken. IM Rahmen der privaten Baufinanzierung ist Unterfinanzierung immer dann gegeben, wenn die Summe aus Eigenkapital und vom Finanzierungspartner zugesagten Darlehen nicht ausreichen, um die Erwerbs- oder Erstellungskosten eines Objektes vollständige abzudecken. Dies kann bei Neubauten durch ein Überschreiten des Planungsrahmens der Fall sein und im Rahmen eines Erwerbsprozesses durch einen unerwartet hohen Kaufpreis eintreten.
Die Unterfinanzierung stellt Bauherren vor das Problem, neue Finanzmittel beschaffen zu müssen. Es muss dazu in der Regel ein weiterer Kredit aufgenommen werden, wodurch sich die Finanzierungslasten des Vorhabens entsprechend ausweiten. Im schlimmsten Fall reicht das Einkommen des Darlehensnehmers nicht aus, um eine zusätzliche Hypothek anzudienen und die Bank verweigert die Ausreichung. Sofern sich ein derartiger Vorfall inmitten eines Bauprozesses ereignet, können dadurch gravierende Nachteile für den Bauherren entstehen, der ein unfertiges Objekt nicht zu Ende bauen lassen kann, da die dazu notwendigen Mittel nicht bereitstehen. Bei einem Erwerb fertiger Objekte stellt Unterfinanzierung in den meisten Fällen kein Problem dar und wird durch das schlichte Unterlassen der Transaktion vermieden.
Um eine Unterfinanzierung zu vermeiden, bedarf es einer sorgfältigen Planung, die in Kooperation mit den beteiligten Baufirmen und der darlehensgebenden Bank die zu erwartenden Investitionskosten ermittelt und über diese hinaus einen zusätzlichen Spielraum als Sicherheit für eventuelle unerwartete Zusatzkosten einrichtet. In der Praxis werden durch die konservative Planung die Möglichkeiten des Darlehensnehmers häufig eingeschränkt, da die Bemessung der individuellen Kreditlinie seitens des Kreditinstituts auf der Grundlage der um den Sicherheitspuffer erweiterten Investitionskosten erfolgt.
Die sorgfältige und juristisch einwandfreie Ausarbeitung aller Verträge mit den involvierten Bauunternehmen, in denen Umfang und Kosten baulicher Maßnahmen detailliert aufgeführt sind und in denen darüber hinaus auch der Zeitpunkt der Fertigstellung des Objekts vereinbart ist, schützt zusätzlich vor einem unterfinanzierten Vorhaben.