Die Eigenauskunft versteht sich als Bestandteil der im Rahmen einer Kreditvergabe durch die darlehensgebende Bank durchgeführten Bonitätsprüfung, mittels der das Risiko eines Adressausfalls ermittelt wird. Die Eigenauskunft stützt sich im Wesentlichen auf durch entsprechende Dokumente nachzuweisende Angaben des Kreditnehmers zu seinem Beruf, seinem Einkommen, den persönlichen Verhältnissen sowie zu bestehenden Schulden und im Besitz befindlichen Vermögensgegenständen.
Die Auskunft des Antragstellers dient der Bank dazu, die Möglichkeit einer Kreditvergabe zu prüfen. Von zentraler Bedeutung ist dabei das Verhältnis der durch den beantragten Kredit entstehenden laufenden finanziellen Belastungen und dem zur Verfügung stehenden Einkommen, wobei letzteres um andere fixe Verpflichtungen wie Kreditraten, Miete oder Versicherungsbeiträge kalkulatorisch gekürzt wird. Die Auszahlung eines Darlehens ist strikt an die unter vertretbaren Umständen vom Kreditnehmer zu realisierende ordnungsgemäße Rückzahlung gebunden.
Arbeitnehmer legen der Bank in der Regel ihre letzten drei Lohnabrechnungen vor. Selbstständige und Freiberufler müssen neben ihrer Bilanz bzw. der Einnahme-Überschuss-Rechnung auch weitergehende Auskunft über ihren Geschäftsbetrieb erteilen. Insbesondere die Gewinne zurückliegender Jahre sind dabei von Bedeutung; Kreditinstitute interessieren sich in der Regel für Kunden mit stabilem Einkommen.
Wird ein Darlehen von einem Kreditinstitut bewilligt, hat die im Rahmen der Eigenauskunft ermittelte Bonität wesentlichen Einfluss auf den Zinssatz des Engagements, der stets in Zusammenhang mit dem individuellen Ausfallrisiko eines Darlehensnehmers steht.
Die Selbstauskunft versteht sich als eine vom mehreren Bestandteilen einer Bonitätsprüfung. Kreditinstitute fragen insbesondere auch Auskunfteien nach den zu einem Antragsteller gespeicherten Daten ab und versuchen so, das Risikoprofil eines Darlehensnehmers so exakt wie möglich zu determinieren.
Falsche Angaben in der Eigenauskunft werden rechtlich als Betrug gewertet und können zu einer Kündigung und sofortigen Valutierung des Darlehens führen. Der Kreditnehmer muss in einem solchen Fall die gesamte offene Darlehenssumme zurückzahlen. Darüber hinaus können Schulden, die in Zusammenhang mit falschen Eigenauskünften entstanden sind, im Rahmen einer Verbraucherinsolvenz nicht erlassen werden.