Die Grundzulage stellt die zentrale staatliche Förderung für Rentenversicherungen dar, welche die Kriterien der sogenannten Riester-Vorsorge erfüllen. Jedem Sparer steht eine jährliche Zulage von 154 Euro zu, sofern der erforderliche Mindesteigenbeitrag in einen zertifizierten Vertrag eingezahlt wird. Dieser Beitrag beläuft sich auf vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens, wobei die Obergrenze bei 2.100 Euro abzüglich der Zulagen liegt. Personen ohne eigenes Einkommen, die jedoch dem Grunde nach rentenversicherungspflichtig sind, können die Förderung ebenfalls beanspruchen. In diesem Fall ist lediglich die Einzahlung eines Sockelbeitrags in Höhe von 60 Euro pro Kalenderjahr erforderlich, um den vollen Anspruch zu sichern.

Ergänzende Förderkomponenten und steuerliche Vorteile

Als Anreiz zur privaten Altersvorsorge wird die Grundzulage durch eine zusätzliche Kinderzulage ergänzt, sofern für den Nachwuchs ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Höhe dieser Förderung beträgt 185 Euro jährlich für vor 2008 geborene Kinder und steigt auf 300 Euro für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurden. Neben diesen direkten Zulagen profitieren Sparer von steuerlichen Vorteilen: Die gesamten Eigenleistungen können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend gemacht werden, wobei das Finanzamt prüft, ob die Steuerermäßigung vorteilhafter ist als die bereits gewährten Zulagen.

Die Eigenheimrente zur Immobilienfinanzierung

Seit der Verabschiedung des Eigenheimrentengesetzes im Jahr 2008 können die Grund- und Kinderzulagen auch für die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum verwendet werden. In diesem Kontext dient die staatliche Förderung entweder dem Aufbau der Eigenkapitalbasis oder der direkten Tilgung eines Darlehens. Wird die Zulage für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt, erfolgt die Dokumentation der geförderten Beträge auf einem sogenannten Wohnförderkonto. Dieses Konto dient als fiktive Rechengröße, um die steuerliche Behandlung der Förderung in der späteren Auszahlungsphase vorzubereiten.

Voraussetzungen für die Zertifizierung und Beantragung

Damit ein Vertrag anspruchsberechtigt ist, muss er strengen gesetzlichen Auflagen entsprechen. So darf die Auszahlungsphase frühestens mit der Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen (bei Neuverträgen ab 2012 meist ab dem 62. Lebensjahr). Zudem ist die Kapitalabfindung zu Beginn der Rente auf maximal 30 Prozent des angesparten Guthabens begrenzt; der verbleibende Teil muss als lebenslange, monatliche Rente ausgezahlt werden. Um die Grundzulage zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Die Gutschrift auf dem Vertragskonto erfolgt nur dann, wenn im jeweiligen Bezugsjahr alle Fördervoraussetzungen nachweislich erfüllt wurden.

FAQ

Wer hat in Deutschland Anspruch auf die staatliche Riester-Grundzulage?

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, Beamte sowie unter bestimmten Bedingungen auch deren Ehepartner. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Einzahlung des Mindesteigenbeitrags in einen staatlich zertifizierten Vorsorgevertrag.

Wie wirkt sich die Grundzulage auf eine Immobilienfinanzierung aus?

Im Rahmen des „Wohn-Riester“ fließt die Zulage direkt in die Tilgung des Immobiliendarlehens, wodurch sich die Laufzeit des Kredits verkürzt und Zinskosten gespart werden. Die geförderten Beträge müssen jedoch im Alter über das Wohnförderkonto nachgelagert versteuert werden.

Was passiert mit der Grundzulage, wenn der Mindestbeitrag nicht erreicht wird?

Falls weniger als die erforderlichen vier Prozent des Bruttoeinkommens eingezahlt werden, kürzt der Staat die Grundzulage anteilig. Um die volle Förderung von 154 Euro zu erhalten, muss die Summe aus Eigenbeitrag und Zulagen exakt den berechneten Mindestbetrag erreichen.