Der Grundsteuermessbetrag bildet die entscheidende Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer durch die Kommunen. Er ergibt sich aus der Multiplikation des Einheitswertes einer Immobilie mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl. Während in den alten Bundesländern der Einheitswert entweder durch das Finanzamt festgesetzt oder von der Gemeinde pauschaliert ermittelt wird, gelten für die Grundsteuer B – welche wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien betrifft – spezifische Promillesätze. Für Einfamilienhäuser beläuft sich die Steuermesszahl auf 3,1 Promille für die ersten rund 38.500 Euro des Einheitswertes, während für darüber hinausgehende Werte 3,5 Promille angesetzt werden. Bei Zweifamilienhäusern und sonstigen Grundstücken findet generell eine Steuermesszahl von 3,5 Promille Anwendung.

Regionale Unterschiede und die Bedeutung des Hebesatzes

In den neuen Bundesländern kommen aufgrund historischer Wertverhältnisse aus dem Jahr 1935 abweichende Berechnungsgrundlagen zum Einsatz, die mit höheren Messzahlen zwischen 5 und 10 Promille einhergehen. Zur Ermittlung der tatsächlichen Steuerschuld wird der Grundsteuermessbetrag schließlich mit dem individuellen Hebesatz der jeweiligen Kommune multipliziert. Die resultierenden Steuersätze variieren deutschlandweit erheblich: So liegt der Hebesatz in Berlin bei 810 Prozent, während er in München 490 Prozent beträgt. Da die Kommunen den Hebesatz im Prinzip eigenständig festlegen können, ist der Grundsteuermessbetrag allein noch nicht ausschlaggebend für die finale Höhe der finanziellen Belastung.

Sonderregelungen, Umlagefähigkeit und fiskalische Bedeutung

Für Vermieter besteht die Möglichkeit, die Grundsteuer über eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag auf die Mieter umzulegen. Eine interessante Sonderregelung gilt für Immobilien unter Denkmalschutz: Übersteigen die Erhaltungskosten die Erträge des Objekts, haben Eigentümer einen Rechtsanspruch auf Erlass der Steuer. Ein entsprechender Antrag muss bis spätestens zum 31. März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres eingereicht werden. Aus fiskalischer Sicht stellt die Grundsteuer für Städte und Gemeinden eine unverzichtbare Ertragsquelle dar, die bereits im Jahr 2007 ein Aufkommen von über 10 Milliarden Euro verzeichnete. Da sie kurzfristig unabhängig von konjunkturellen Schwankungen ist, gilt sie als äußerst verlässliche Einnahmequelle, wobei in Deutschland eine tendenzielle Steigerung der Hebesätze zu beobachten ist.

FAQ

Wie berechnet sich die endgültige Grundsteuer aus dem Messbetrag?

Die festzusetzende Jahressteuer ergibt sich, indem der Grundsteuermessbetrag mit dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz multipliziert wird. Dieser Hebesatz wird meist in Prozent angegeben, sodass beispielsweise ein Satz von 500 Prozent einer Verfünffachung des Messbetrags entspricht.

Welche Fristen gelten für den Erlass der Grundsteuer bei Denkmalschutzobjekten?

Eigentümer müssen ihren Antrag auf Grundsteuererlass bis zum 31. März des Folgejahres bei der zuständigen Kommunalbehörde eingereicht haben. Diese Ausschlussfrist ist zwingend einzuhalten, um den Rechtsanspruch bei unwirtschaftlich hohen Erhaltungskosten geltend zu machen.

Warum ist die Grundsteuer für Kommunen eine so attraktive Einnahmequelle?

Im Gegensatz zur Gewerbesteuer ist die Grundsteuer kaum von wirtschaftlichen Krisen betroffen, da Immobilien als unbewegliche Güter eine konstante Besteuerungsgrundlage bieten. Zudem ermöglicht das Hebesatzrecht den Gemeinden eine direkte Steuerung ihres Haushaltsbudgets durch Anpassung der Prozentsätze.