Als Grundbuchauszug wird ein Dokument bezeichnet, welches den vollständigen Inhalt eines Grundbuchs wiedergibt. Beim Erwerb sowie bei der Finanzierung von Immobilien kommt ihm eine zentrale Bedeutung zu, da verschiedene Parteien aus Sicherheitsgründen ein berechtigtes Interesse an den bestehenden Eintragungen haben. Insbesondere für den potenziellen Käufer ist es unerlässlich, die im Grundbuch festgehaltenen Details zu kennen, da diese maßgeblich die Entscheidung für oder gegen eine Eigentumsübertragung beeinflussen können. So könnten beispielsweise eingetragene Wegerechte oder Wohnrechte für Dritte dazu führen, dass ein Interessent vom Kauf der Immobilie absieht.
Bedeutung für Kreditinstitute und Darlehensgeber
Neben dem Käufer haben vor allem Banken und andere Darlehensgeber ein großes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch. Keine Bank, Bausparkasse oder Versicherung gewährt ein Immobiliendarlehen, ohne zuvor die Belastungen und rechtlichen Verhältnisse der Immobilie geprüft zu haben. Da eine persönliche Einsichtnahme direkt beim zuständigen Grundbuchamt für Kreditinstitute oft zu zeitaufwendig wäre, dient der Grundbuchauszug als effizientes Beweisdokument. Er liefert alle notwendigen Informationen in schriftlicher Form und ermöglicht so eine fundierte Risikoprüfung durch den Finanzierungspartner.
Beschaffung und formale Voraussetzungen
Wer eine passende Immobilie gefunden hat und die Finanzierung plant, sollte frühzeitig für aktuelle Grundbuchauszüge sorgen. Da ein solcher Auszug grundsätzlich nur vom Eigentümer oder Personen mit einer entsprechenden Vollmacht beantragt werden kann, ist eine enge Abstimmung mit dem Verkäufer notwendig. Es empfiehlt sich, mindestens ein aktuelles Exemplar anzufordern, welches für die Gespräche mit verschiedenen Banken vervielfältigt werden kann. Der Eigentümer kann das Dokument entweder persönlich beim Grundbuchamt beantragen oder eine schriftliche Ermächtigung zur Einholung erteilen.
Kosten für die Erstellung eines Grundbuchauszugs
Die mit der Anforderung verbundenen Gebühren richten sich danach, ob ein einfacher oder ein amtlich beglaubigter Auszug benötigt wird. Für die meisten Finanzierungsanfragen ist ein unbeglaubigter Auszug ausreichend, der derzeit bei den Grundbuchämtern für eine Gebühr von 10 Euro erhältlich ist. Sollte jedoch eine beglaubigte Form erforderlich sein, etwa für notarielle Zwecke oder spezielle behördliche Anforderungen, fallen entsprechend höhere Kosten an.
FAQ
Wer ist berechtigt, einen Grundbuchauszug beim Amt zu beantragen?
Antragsberechtigt ist primär der aktuelle Eigentümer der Immobilie sowie jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. In der Praxis fordern Kaufinteressenten das Dokument meist über den Verkäufer an oder lassen sich eine entsprechende Vollmacht ausstellen.
Worin liegt der Unterschied zwischen einem einfachen und einem beglaubigten Grundbuchauszug?
Ein einfacher Auszug ist eine bloße Kopie der Grundbuchblätter und dient meist der Information oder der Vorlage bei Banken. Die beglaubigte Variante hingegen bestätigt offiziell die Übereinstimmung mit dem Original und wird oft für notarielle Beurkundungen benötigt.
Wie aktuell muss ein Grundbuchauszug für eine Bankfinanzierung sein?
Die meisten Kreditinstitute verlangen einen Auszug, der nicht älter als drei bis sechs Monate ist, um aktuelle Änderungen ausschließen zu können. So wird sichergestellt, dass keine kurzfristig eingetragenen Belastungen oder Rangänderungen die Sicherheit des Darlehens gefährden.
