Unter Genossenschaftsanteilen versteht man Kapitalanteile, die von den Mitgliedern einer Genossenschaft gezeichnet und durch eine Bareinlage geleistet werden müssen. Der Erwerb dieser Anteile ist die grundlegende Voraussetzung für eine Mitgliedschaft. Durch die Ausgabe dieser Anteile baut die Genossenschaft einen soliden Kapitalstock auf, der ihre finanzielle Leistungsfähigkeit und Unabhängigkeit stärkt. Im Gegenzug erhalten die Mitglieder in der Regel eine jährliche Dividende, deren Höhe sich nach den wirtschaftlichen Erträgen der Genossenschaft richtet und sich meist an einem marktüblichen Zinsniveau orientiert. Dieses Modell findet sich nicht nur bei Wohnungsbaugenossenschaften, sondern auch im Finanzwesen, etwa bei Volks- und Raiffeisenbanken, die von ihren Kunden oft eine Mindesteinlage verlangen.
Rechte der Mitglieder und Nutzung von Wohnraum
Mit dem Besitz von Genossenschaftsanteilen sind exklusive Nutzungsrechte verbunden. Insbesondere im Wohnungsbau sichert die Mitgliedschaft den Zugang zu preisgünstigem und sicherem Wohnraum, der Nicht-Mitgliedern oft verwehrt bleibt. Die Anzahl der zu zeichnenden Anteile kann dabei entweder pauschal festgelegt sein oder sich individuell nach der Quadratmeterzahl der angemieteten Wohnung richten. Wichtig ist hierbei die rechtliche Trennung zwischen Genossenschaftsanteilen und der Mietkaution: Während die Kaution ein zweckgebundenes Pfand zur Absicherung von Mieterschäden ist, fließen die Einlagen aus den Anteilen direkt in das Geschäftskapital der Genossenschaft und stehen dieser für Investitionen und Instandhaltungen uneingeschränkt zur Verfügung.
Kündigung der Mitgliedschaft und Rückerstattung
Das Ausscheiden aus einer Genossenschaft führt zur Rückgabe der Anteile und zur Erstattung der geleisteten Einlagen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Auszahlung meist nicht unmittelbar zum Zeitpunkt der Kündigung erfolgt. Die meisten Satzungen sehen eine Rückerstattung erst nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres vor, oft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Generalversammlung. Sollten am Ende eines Mietverhältnisses noch Forderungen der Genossenschaft gegen das Mitglied bestehen, die nicht durch die Kaution gedeckt sind – etwa Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung oder Reparaturkosten –, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, diese Ansprüche mit dem auszuzahlenden Guthaben der Genossenschaftsanteile zu verrechnen.
FAQ
Sind Genossenschaftsanteile eine sichere Kapitalanlage?
Grundsätzlich gelten sie als sicher, da Genossenschaften einem Prüfungsverband angehören. Dennoch handelt es sich rechtlich um Eigenkapital. Im Falle einer Insolvenz der Genossenschaft tragen die Mitglieder ein Risiko bis zur Höhe ihrer Einlage. Viele Satzungen sehen zudem eine Nachschusspflicht vor, die jedoch bei den meisten modernen Wohnungsbaugenossenschaften ausgeschlossen ist.
Kann ich Genossenschaftsanteile zur Finanzierung einer Immobilie als Eigenkapitalersatz nutzen?
Wenn Sie planen, eine Wohnung direkt von Ihrer Genossenschaft zu kaufen, können die bereits geleisteten Anteile oft auf den Kaufpreis angerechnet werden. Bei der Finanzierung einer externen Immobilie dienen sie Banken jedoch eher als Nachweis für eine gute Bonität und ein solides Vermögen, können aber selten direkt verpfändet werden, da sie an die Mitgliedschaft gebunden sind.
Gibt es Kündigungsfristen für die Anteile?
Ja, die Kündigungsfristen für eine Mitgliedschaft und die damit verbundene Rückzahlung der Anteile sind oft deutlich länger als bei gewöhnlichen Bankeinlagen. Fristen von einem bis zu zwei Jahren zum Jahresende sind in den Satzungen vieler Wohnungsbaugenossenschaften keine Seltenheit, um die Liquidität der Gesellschaft nicht zu gefährden.
