Die Gebäudehaftpflichtversicherung ist eine spezielle Risikoabsicherung für Immobilienbesitzer. Sie schützt den Eigentümer vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen Dritter, die durch das Gebäude oder das dazugehörige Grundstück verursacht wurden. Klassische Schadensszenarien umfassen herabstürzende Dachziegel, morsche Äste von Bäumen auf dem Grundstück oder Unfälle durch bauliche Mängel. Wichtig für die Praxis ist die Abgrenzung der Zielgruppe: Diese Police ist primär für Eigentümer von vermieteten Immobilien (Mehrfamilienhäuser) sowie für Besitzer von unbebauten Grundstücken erforderlich. Bei einer ausschließlich selbstgenutzten Immobilie ist dieses Risiko in der Regel bereits über eine herkömmliche Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.

Gesetzliche Haftungsgrundlagen und Verkehrssicherungspflicht

Die Notwendigkeit dieser Versicherung ergibt sich direkt aus der gesetzlichen Haftung gemäß § 836 BGB. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Eigentümer für Schäden, die durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen eines Gebäudes entstehen, haftbar gemacht werden kann, sofern er nicht die erforderliche Sorgfalt walten ließ. Ein zentraler Aspekt ist hierbei die Verkehrssicherungspflicht. Dazu gehört beispielsweise die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen im Winter. Selbst wenn der Eigentümer diese Aufgabe per Mietvertrag auf die Mieter übertragen hat, bleibt er in der Kontrollpflicht und haftet im Außenverhältnis gegenüber Geschädigten, falls jemand auf einem ungeräumten Weg stürzt.

Kostenstruktur und steuerliche Aspekte

Die jährlichen Prämien für eine Gebäudehaftpflichtversicherung sind im Vergleich zum potenziellen Schadensrisiko äußerst gering. Die Beiträge orientieren sich an Kriterien wie dem Alter des Gebäudes, der Anzahl der Wohneinheiten und der vereinbarten Deckungssumme. Ein typisches Mehrfamilienhaus mit vier Parteien kann bei einer Deckungssumme von fünf Millionen Euro bereits für einen Jahresbeitrag zwischen 30 und 50 Euro versichert werden. Ein großer Vorteil für Vermieter besteht darin, dass die Versicherungsprämien als Betriebsausgaben in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden können. Zudem sind sie im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegbar, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde.

Kombinationsmöglichkeiten und passiver Rechtsschutz

In der Praxis wird die Gebäudehaftpflichtversicherung selten als isolierter Vertrag, sondern meist als Bestandteil eines umfassenden Versicherungspakets – etwa zusammen mit der Wohngebäudeversicherung – abgeschlossen. Ein wertvoller Zusatznutzen fast jeder Police ist der integrierte passive Rechtsschutz. Das bedeutet, dass die Versicherung nicht nur berechtigte Forderungen bezahlt, sondern auch unberechtigte Ansprüche Dritter auf eigene Kosten abwehrt. Dies ist besonders bei komplexen Haftungsfragen nach Unfällen von großer Bedeutung für den Eigentümer.

FAQ

Haue ich auch für Unfälle auf einem unbebauten Grundstück?

Ja, als Eigentümer eines unbebauten Grundstücks unterliegen Sie der vollen Verkehrssicherungspflicht. Wenn beispielsweise spielende Kinder auf dem Gelände verunglücken oder Passanten über ungesicherte Hindernisse stolpern, haften Sie als Besitzer. Eine separate Grundbesitzerhaftpflicht ist hier unverzichtbar.

Kann ich die Versicherungssumme frei wählen?

Grundsätzlich ja, jedoch empfehlen Experten eine Mindestdeckungssumme von fünf bis zehn Millionen Euro. Da Personenschäden (z. B. lebenslange Rentenzahlungen nach einem schweren Sturz) extrem kostspielig werden können, sollte man hier nicht am falschen Ende sparen, zumal die Beitragsunterschiede zwischen niedrigen und hohen Deckungssummen minimal sind.

Was passiert, wenn der Mieter vergisst zu streuen?

Im Falle eines Unfalls wird sich der Geschädigte zunächst an Sie als Eigentümer wenden. Die Gebäudehaftpflichtversicherung springt hier ein und reguliert den Schaden. Im Anschluss kann die Versicherung prüfen, ob der Mieter grob fahrlässig gehandelt hat und diesen gegebenenfalls in Regress nehmen, doch für Sie als Vermieter bleibt das finanzielle Risiko durch die Versicherung gedeckt.