Der Garantiezins stellt den Zinssatz dar, den Lebensversicherungsgesellschaften ihren Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses fest zusagen. Er markiert die verbindliche Mindestverzinsung für das im Versicherungsvertrag angesparte Sparguthaben. Ein wesentliches Merkmal ist der Bestandsschutz: Änderungen des Zinssatzes durch den Gesetzgeber oder die Aufsichtsbehörden betreffen stets nur das Neugeschäft, während bestehende Verträge ihre ursprüngliche Verzinsung über die gesamte Laufzeit behalten. Historisch gesehen unterlag dieser Satz erheblichen Schwankungen. Er lag beispielsweise zwischen 1923 und 1941 sowie zwischen 1994 und 2000 bei 4,0 Prozent, sank jedoch in der jüngeren Vergangenheit kontinuierlich ab und wurde ab dem Jahr 2007 auf 2,25 Prozent festgesetzt.
Anwendungsbereich und Gesamtrendite
Die gesetzliche Garantieverzinsung findet ausschließlich Anwendung auf klassische, kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen, die auf einem konventionellen Sparmodell basieren. Fondsgebundene Policen, bei denen die Beiträge direkt in Investmentfonds fließen, sind von dieser Garantie ausgenommen. Wichtig für die Versicherten ist, dass die tatsächliche Rendite einer Police meist deutlich über dem Garantiezins liegt. Dies wird durch die sogenannten Überschussbeteiligungen ermöglicht. Diese entstehen, wenn die Versicherungsunternehmen am Kapitalmarkt höhere Gewinne erzielen als kalkuliert, und werden den Kunden zusätzlich zum garantierten Betrag gutgeschrieben.
Bedeutung für die Baufinanzierung
In der Welt der Baufinanzierung spielt der Garantiezins eine zentrale Rolle bei endfälligen Darlehen, die über eine Lebensversicherung als Tilgungsträger abgewickelt werden. Da die Banken aus Sicherheitsgründen nur mit garantierten Werten kalkulieren dürfen, muss die garantierte Erlebensfallsumme – also die Summe aus eingezahlten Beiträgen und der Garantieverzinsung – in der Regel den gesamten Kreditbetrag abdecken. Ein sinkender Garantiezins hat hierbei unmittelbare Auswirkungen auf die monatliche Belastung des Bauherren: Je niedriger die garantierte Verzinsung ist, desto höher müssen die monatlichen Sparraten in die Versicherung sein, um am Ende der Laufzeit die erforderliche Tilgungssumme sicher zu erreichen.
Marktreaktion bei Zinsänderungen
Anpassungen des Garantiezinses werden üblicherweise mit einer gewissen Vorlaufzeit angekündigt. Dies gibt angehenden Bauherren und Sparern die Möglichkeit, in Phasen einer drohenden Absenkung noch Verträge zu den alten, höheren Konditionen abzuschließen. Wer eine Immobilie finanziert und dabei auf eine Lebensversicherung als Tilgungskomponente setzt, sollte daher die Ankündigungen der Versicherungsbranche genau verfolgen, um sich langfristig vorteilhafte Zinskonditionen für die Tilgungsphase zu sichern.
FAQ
Bezieht sich der Garantiezins auf den gesamten monatlichen Beitrag?
Nein, der Garantiezins wird nur auf den sogenannten Sparanteil des Beitrags angewendet. Von der monatlichen Rate zieht die Versicherung zunächst die Kosten für den Risikoschutz (Todesfallabsicherung) sowie die Verwaltungs- und Vertriebskosten ab. Nur das verbleibende Kapital wird mit dem Garantiezins verzinst.
Was passiert, wenn die Versicherung am Markt weniger verdient als den Garantiezins?
Das ist das Risiko des Versicherungsunternehmens. Die Gesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, die garantierte Summe auszuzahlen, selbst wenn ihre eigenen Kapitalerträge unter diesen Satz fallen sollten. Hierfür müssen die Unternehmen entsprechende Rücklagen bilden, was die Sicherheit des Tilgungsträgers für eine Baufinanzierung erhöht.
Kann ich meinen alten Vertrag mit hohem Garantiezins bei einer Finanzierung aufstocken?
In der Regel ist eine Erhöhung der Versicherungssumme in alten Verträgen nur zu den zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden (neuen) Garantiezinsen möglich. Der ursprüngliche hohe Zins bleibt dann meist nur für den bereits bestehenden Kapitalanteil erhalten. Hier sollte man genau prüfen, ob ein neuer Zusatzvertrag oder eine andere Tilgungsform sinnvoller ist.
