Unter einer Pfändung versteht man im Immobilienbereich die Verwertung eines Objekts im Zuge einer Zwangsvollstreckung durch den Darlehensgeber. Diese Maßnahme begründet sich in der Regel durch eine dauerhafte Verletzung der im Darlehensvertrag festgeschriebenen Verpflichtungen des Kreditnehmers. In der Praxis stellt die Pfändung einer Immobilie den letzten Schritt in einem Eskalationsmodell gegenüber zahlungsunfähigen Immobilieneigentümern dar.
Rechtliche Grundlagen und Besicherung
Die Pfändung einer Immobilie erfolgt auf Basis eines wirksamen Pfändungsbeschlusses durch das zuständige Amtsgericht sowie des im Grundbuch eingetragenen Pfandrechts der finanzierenden Bank. Durch diese grundpfandrechtliche Besicherung ist das Kreditinstitut im Falle einer Insolvenz des Schuldners privilegiert: Die Bank muss sich nicht an der allgemeinen Verteilung des Privatvermögens beteiligen, sondern besitzt durch den direkten Zugriff auf das finanzierte Objekt ein umfassendes Verwertungsrecht.
Ablauf der Zwangsversteigerung
Sofern die Immobilie nicht kurzfristig durch den Schuldner ausgelöst wird, erfolgt die Veräußerung üblicherweise im Rahmen einer öffentlichen Zwangsversteigerung. Dieses Auktionsverfahren wird vom zuständigen Amtsgericht geleitet und folgt dem Meistbietungsprinzip. Dabei ist gesetzlich festgelegt, dass das Mindestgebot in der Regel nicht unter 70 Prozent des amtlich ermittelten Verkehrswertes liegen darf, um eine Verschleuderung von Werten zu verhindern.
Rechtsfolgen für den bisherigen Eigentümer
Mit dem Zuschlag in der Versteigerung geht das Eigentum unmittelbar auf den Erwerber über. Für den bisherigen Besitzer ist dies mit der Pflicht zur sofortigen Räumung und Übergabe des Objekts verbunden. Der Gesetzgeber sieht hierfür keine Übergangsfristen vor; der Käufer der Immobilie hat grundsätzlich ab dem Moment des Eigentumsübergangs das Recht auf den sofortigen Zugriff.
Der Weg zur Vollstreckung: Mahnwesen und Kündigung
Einer Pfändung geht stets die Kündigung des Kreditvertrages aus wichtigem Grund voraus. Ein solcher Grund liegt in der Praxis meist vor, wenn der Darlehensnehmer mit mindestens drei aufeinanderfolgenden Kreditraten im Verzug ist. Nach einer qualifizierten Mahnung kündigt das Institut das Darlehen auf und stellt die gesamte Restschuld zur sofortigen Rückzahlung fällig. Erfolgt daraufhin keine Begleichung der Forderung, leitet die Bank das gerichtliche Mahnverfahren ein, welches über den Vollstreckungsbescheid schließlich in die Pfändung durch einen amtlich bestellten Gerichtsvollzieher mündet.
FAQ
Ab wann darf eine Bank den Kreditvertrag für eine Immobilie kündigen?
Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist rechtlich möglich, wenn der Kreditnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise sowie mit mindestens 2,5 Prozent des Nennbetrags in Verzug ist. In der Bankpraxis wird dieser Schritt meist nach drei ausgebliebenen Monatsraten und vorheriger qualifizierter Mahnung vollzogen.
Wie kann eine drohende Zwangsversteigerung kurzfristig gestoppt werden?
Der Schuldner hat die Möglichkeit, beim zuständigen Vollstreckungsgericht eine einstweilige Einstellung des Verfahrens gemäß § 30a ZVG zu beantragen. Hierfür muss er glaubhaft darlegen, dass die Zahlungsschwierigkeiten vorübergehend sind und die Schulden innerhalb von sechs Monaten beglichen werden können.
Was passiert mit dem Erlös aus einer Zwangsversteigerung?
Der Versteigerungserlös wird vorrangig zur Tilgung der offenen Forderungen des gläubigen Instituts sowie zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet. Sollte nach Befriedigung aller im Grundbuch eingetragenen Gläubiger ein Restbetrag verbleiben, steht dieser dem ehemaligen Eigentümer der Immobilie zu.
