Als pfändbares Einkommen werden jene Bezüge bezeichnet, die im Rahmen einer Zwangsvollstreckung durch Gläubiger rechtlich beansprucht werden können. Grundsätzlich unterliegt jedes Einkommen, das aus einer Erwerbstätigkeit resultiert, der Pfändbarkeit und kann somit durch einen Gerichtsvollzieher beschlagnahmt werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Bezüge aus einem Beamtenverhältnis, um Lohn und Gehalt eines Angestellten oder um Einkünfte aus einer selbstständigen beziehungsweise freiberuflichen Tätigkeit handelt.

Pfändungsfreigrenzen und sozialer Schutz

Wird ein Pfändungsbeschluss erlassen, greifen gesetzlich definierte Pfändungsfreigrenzen, die einen Teil des Einkommens von der Pfändung ausschließen. Diese Grenzen werden vom Gesetzgeber festgelegt und orientieren sich unter anderem an der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder. So verbleibt beispielsweise Ledigen ohne Kinder ein monatlicher Grundbetrag von knapp 1.000 Euro (entsprechend der jeweils aktuellen Pfändungstabelle), der auch im Falle einer Pfändung unangetastet bleibt. Mit jedem weiteren unterhaltsberechtigten Kind erhöht sich dieser Freibetrag schrittweise. Ziel des Gesetzgebers ist es, sicherzustellen, dass die Nachkommen eines Schuldners nicht durch einen existenziell eingeschränkten Lebensstil für dessen Verbindlichkeiten in Mithaftung genommen werden.

Bedeutung bei der Kreditvergabe und Immobilienfinanzierung

Die Höhe des pfändbaren Einkommens spielt eine entscheidende Rolle bei der Vergabe von Krediten, insbesondere im Bereich der Immobilienfinanzierung mit grundpfandrechtlicher Besicherung. Banken gewähren Darlehen primär dann, wenn die Rückzahlung durch pfändbare Einkommensanteile nachhaltig gesichert ist. Als grober Richtwert gilt hierbei: Nach Abzug der monatlichen Kreditrate muss dem Darlehensnehmer weiterhin ein Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze zur Verfügung stehen. Obwohl die Institute bei der Haushaltsrechnung individuell vorgehen, dient diese Kalkulation als wesentlicher Maßstab für die Kreditwürdigkeit.

Anrechenbare Einkunftsarten und Ausschlüsse

Im Rahmen eines Kreditantrags muss das pfändbare Einkommen detailliert angegeben und durch entsprechende Belege nachgewiesen werden. Zu den pfändbaren Bezügen zählen neben dem Arbeitseinkommen auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie etwa Mieteinnahmen, Zinsen oder Dividenden. Nicht zum pfändbaren Einkommen gehören hingegen zweckgebundene Sozialleistungen wie das Kindergeld, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld/ALG II) sowie weitere Transferleistungen wie beispielsweise das Elterngeld.

FAQ

Welche Einkommensarten sind grundsätzlich vor einer Pfändung geschützt?

Bestimmte soziale Transferleistungen wie das Kindergeld oder das Elterngeld sind zweckgebunden und daher grundsätzlich nicht pfändbar. Auch Einkommensanteile, die unter die gesetzlich festgelegten Pfändungsfreigrenzen fallen, bleiben dem Schuldner zur Sicherung des Existenzminimums erhalten.

Wie beeinflusst das pfändbare Einkommen meine Chancen auf eine Baufinanzierung?

Banken nutzen das pfändbare Einkommen als Sicherheit, um sicherzustellen, dass die Kreditraten auch bei Zahlungsstörungen beigetrieben werden könnten. Ein hohes pfändbares Einkommen erhöht somit die Wahrscheinlichkeit einer Kreditzusage und beeinflusst oft positiv die angebotenen Konditionen.

Warum erhöht sich die Pfändungsfreigrenze bei einer größeren Anzahl an Kindern?

Der Gesetzgeber möchte durch diese Regelung den grundgesetzlich verankerten Schutz der Familie gewährleisten und das Existenzminimum der Kinder sichern. Dadurch wird verhindert, dass Unterhaltsberechtigte direkt unter den finanziellen Fehlentscheidungen oder Verpflichtungen des Schuldners leiden müssen.