Die Onlineprüfung versteht sich als Verfahren bei der Prüfung einer Kreditvergabe seitens eines Kreditinstituts, bei dem die Übermittlung sämtlicher relevanter Daten in einem automatisierten Verfahren ausschließlich über das Internet abgewickelt wird und bei dem darüber hinaus durch ein elektronisches System eine zunächst unverbindliche Entscheidung über die Bewilligung des Darlehens getroffen wird.

Antragsteller bedienen sich bei der Onlineprüfung einer von der Bank zur Verfügung gestellten Eingabemaske, in die kreditrelevante Daten wie Einkommen, Beruf, Immobilienbesitz und Ausgabeverpflichtungen einzugeben sind. Nach Bestätigung und Absendung durch den Antragsteller wird dann entweder ausschließlich anhand der eingegebenen Datensätze eine rechtlich nicht wirksame Kreditentscheidung getroffen oder aber es wird zusätzlich eine standardisierte Auskunfteiabfrage durchgeführt, die im Wesentlichen den Score und damit das Adressausfallrisiko des Antragstellers berücksichtigt.

Die Onlineprüfung stellt einen möglichen von mehreren Bausteinen in dem Prozess einer Kreditsachbearbeitung dar und wird nur von wenigen Banken genutzt. Wesentlicher Nutzen für den Bankkunden ist eine vorläufige und als Orientierungshilfe zu verstehende Auskunft über die Chancen einer Realsierung des gewünschten Projektes. Der Vorteil für Kreditinstitute liegt in einem insgesamt geringeren Verwaltungs- und damit Kostenaufwand, da durch die elektronische Vorselektion Darlehenswünsche, deren Umsetzung im Rahmen der vom jeweiligen Institut verfolgten Auszahlungspraxis nicht möglich ist, aus dem Sachbearbeitungsaufwand eliminiert werden.
Wird im Rahmen einer Onlineprüfung die Auszahlung eines vom Antragsteller gewünschten Darlehens für möglich befunden, setzt sich der Antragsprozess fort. Der Darlehensnehmer muss die von ihm in die Eingabemaske des Systems getätigten Eingaben schriftlich bestätigen und ggf. durch entsprechende einschlägige Dokumente wie etwa einen Gehaltsnachweis belegen. Erst wenn die weitere Prüfung durch das Kreditinstitut ebenfalls eine Bewilligung des Kredites zulässt, erfolgt eine Zusage mit rechtlich verbindlicher Wirkung.

Anfragen im Rahmen von Onlineprüfungen werden in der Regel nicht an die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung übermittelt, da das Risiko von Missbrauch und daraus resultierenden Falschmeldungen durch den eingeschränkten Identifikationsschutz zu hoch und somit eine Übermittlung aus juristischer Sicht fragwürdig ist.