Die Courtage, oft auch als Maklerprovision bezeichnet, ist die Gebühr, die ein Immobilienmakler für seine Vermittlungstätigkeit in Rechnung stellt. Der Anspruch auf diese Zahlung entsteht rechtlich in dem Moment, in dem der Makler seine Hauptaufgabe erfolgreich erfüllt hat: die Zusammenführung von Käufer und Verkäufer. Konkret bedeutet dies, dass der Provisionsanspruch mit der rechtswirksamen Unterzeichnung eines notariellen Kaufvertrags durch beide Parteien begründet wird.
Verteilung der Maklerkosten zwischen den Parteien
Wer die Courtage zu entrichten hat, richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen im Maklervertrag sowie den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Während es lange Zeit üblich war, die Gebühr vollständig dem Käufer aufzuerlegen, sieht die aktuelle Praxis (insbesondere bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen) häufig eine Teilung der Provision vor. Kaufinteressenten sollten daher bereits vor der Besichtigung prüfen, ob das Objekt provisionspflichtig vermarktet wird. Je nach Vertragsgestaltung – etwa bei einem Alleinauftrag – kann die Provisionspflicht sogar dann bestehen, wenn die Vertragsparteien ohne direktes Zutun des Maklers zueinander gefunden haben. In Märkten mit schwieriger Vermarktbarkeit übernehmen Verkäufer die Courtage mitunter auch vollständig, um den Verkaufsprozess zu beschleunigen.
Berechnung und Höhe der Provision
Die Höhe der Maklercourtage ist direkt an den erzielten Kaufpreis der Immobilie gekoppelt. Das bedeutet, dass mit einem steigenden Objektwert auch die absolute Summe der Provision zunimmt. Die prozentuale Höhe variiert je nach Region und vertraglicher Absprache, bewegt sich jedoch im Regelfall in einem Rahmen von etwa 3 bis 6 Prozent des Bruttokaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Da die Courtage zu den Kaufnebenkosten zählt, muss sie in der Finanzierungsplanung als Eigenkapitalposten berücksichtigt werden, da Banken diese Kosten selten mitfinanzieren.
FAQ
Wann genau muss die Maklercourtage bezahlt werden?
Die Courtage wird in der Regel unmittelbar nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags fällig, sofern keine andere Frist im Maklervertrag vereinbart wurde. Der Makler stellt dazu nach dem Notartermin eine Rechnung aus, die meist innerhalb von 7 bis 14 Tagen zu begleichen ist.
Gibt es gesetzliche Obergrenzen für die Höhe der Maklerprovision?
In Deutschland gibt es für den Verkauf von Immobilien keine starre gesetzliche Deckelung der Provisionshöhe, jedoch hat sich ein marktüblicher Rahmen etabliert. Seit der Gesetzesänderung Ende 2020 darf dem Käufer beim Kauf von Wohnungen oder Einfamilienhäusern jedoch nicht mehr Provision berechnet werden als dem Verkäufer.
Was passiert mit der Courtage, wenn der Kaufvertrag später rückabgewickelt wird?
Ist der Maklervertrag wirksam und der Kaufvertrag gültig zustande gekommen, bleibt der Provisionsanspruch im Falle einer späteren freiwilligen Rückabwicklung meist bestehen. Nur wenn der Kaufvertrag von Anfang an rechtlich unwirksam war oder erfolgreich angefochten wurde, entfällt in der Regel auch die Verpflichtung zur Zahlung der Courtage.
