Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist ein zentrales Förderinstrument der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Es dient der Finanzierung baulicher Maßnahmen, die den Energieverbrauch von Immobilien senken und den Ausstoß von Treibhausgasen reduzieren. Die Verzinsung dieser Kredite wird durch Mittel aus dem Bundeshaushalt subventioniert und liegt somit deutlich unter dem marktüblichen Durchschnittsniveau.

Voraussetzungen und Konditionen der Förderung

Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme der Fördermittel ist ein Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen. Dieser muss bescheinigen, dass die geplanten Maßnahmen tatsächlich zur Verringerung des Energiebedarfs und der CO2-Emissionen geeignet sind. Gefördert werden bis zu 100 Prozent der investitionsfähigen Kosten, maximal jedoch 50.000 Euro pro Wohneinheit. Die Kreditlaufzeit ist flexibel zwischen vier und dreißig Jahren wählbar, wobei bis zu fünf tilgungsfreie Anlaufjahre sowie eine zehnjährige Zinsbindung vereinbart werden können. Ein besonderer Vorteil ist die Möglichkeit, jederzeit kostenlose Sondertilgungen zu leisten.

Tilgungszuschüsse und energetische Standards

Je nach erreichtem energetischen Standard gewährt die KfW attraktive Tilgungszuschüsse. Diese werden fällig, wenn durch die Sanierung die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) für einen Neubau erreicht werden oder der Energiebedarf des Gebäudes um mindestens 30 Prozent sinkt. Etwa 18 Monate nach Feststellung des Anspruchs wird der Zuschuss gutgeschrieben. Kreditnehmer haben dabei die Wahl, ob sie die monatliche Rate reduzieren oder die Gesamtlaufzeit des Darlehens verkürzen möchten.

Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Programmen

Die Mittel aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm lassen sich grundsätzlich mit anderen Förderungen kombinieren, sofern die Gesamtförderung 100 Prozent der Investitionskosten nicht überschreitet. Besonders effektiv ist die Verknüpfung mit dem KfW-Programm „Wohnraum modernisieren“, wodurch auch umfangreiche Sanierungsvorhaben mit hohem Finanzbedarf wirtschaftlich umgesetzt werden können.

FAQ

Wer darf das Gutachten für die KfW-Förderung erstellen?

Das erforderliche Gutachten muss zwingend von einem zertifizierten Sachverständigen erstellt werden, der in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet ist. Nur durch diese fachliche Prüfung ist sichergestellt, dass die baulichen Maßnahmen den strengen energetischen Anforderungen der KfW entsprechen.

Was ist der Vorteil von tilgungsfreien Anlaufjahren?

In den tilgungsfreien Anlaufjahren zahlt der Kreditnehmer lediglich die Zinsen auf den abgerufenen Betrag, während die Tilgung der Kernschuld noch ausgesetzt bleibt. Dies entlastet die Liquidität in der oft kostenintensiven Phase direkt nach der Sanierung erheblich.

Wie hoch ist der maximale Förderbetrag pro Objekt?

Die Förderung ist auf maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt, deckt jedoch bei Bedarf bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten ab. Bei einem Mehrfamilienhaus vervielfacht sich dieser Höchstbetrag entsprechend der Anzahl der vorhandenen und sanierten Einheiten.