Ein Volltilgungsdarlehen ist so konzipiert, dass der gesamte Darlehensbetrag bis zum Ende der Laufzeit vollständig zurückgezahlt ist. Entsprechende Darlehen werden je nach Bank auch häufig als Volltilgerdarlehen bezeichnet.

Im Grunde handelt es sich beim Volltilgungsdarlehen um nichts anderes als um eine spezielle Variante des Annuitätendarlehens. Die Darlehensrate, die es jeden Monat zu entrichten gilt, ist nämlich stets gleich hoch bemessen. Vor Beginn der Immobilienfinanzierung wird die Darlehensrate von der Bank so festgelegt, dass die Kalkulation genau aufgeht und die letzte Rate den Restschuldbetrag vollständig abträgt.

Je nach Zinsbindung ist der Abschluss eines Volltilgungsdarlehens als ambitioniert zu betrachten. Wer beispielsweise den gesamten Darlehensbetrag innerhalb von 10 oder 15 Jahren abtragen möchte, muss üblicherweise eine hohe Darlehensrate schultern. Deswegen befinden sich auch nicht alle Haushalte in der Lage, diese Form der Baufinanzierung zu stemmen. Allerdings gibt es einige Banken, die Volltilgungsdarlehen auch in Verbindung mit relativ langen Zinsbindungen anbieten und somit mehr Kunden die Möglichkeit einer solchen Finanzierung einräumen.

Im Allgemeinen begrüßen Banken den Abschluss von Volltilgungsdarlehen. Wer sich für diese Form der Immobilienfinanzierung entscheidet, macht gegenüber der Bank verständlich, dass eine schnelle Rückzahlung angestrebt wird. Da schon nach vergleichsweise kurzer Zeit ein stattlicher Teil der Restschuld abgetragen ist, gelten Volltilgungsdarlehen aus Sicht der Banken als besonders sicher. Dementsprechend sind auch viele Banken dazu bereit, den Kunden einen Zinsvorteil zu gewähren. Wie hoch dieser bemessen ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Generell lässt sich jedoch sagen, dass Zinsvorteile von 0,1 bis 0,2 Prozent keine Seltenheit sind.

Trotz der schnellen Rückzahlung und des attraktiven Zinssatzes bringen Volltilgungsdarlehen nicht nur Vorteile mit sich. Die hohe Darlehensrate wurde bereits angesprochen. Neben ihr besteht noch der Nachteil, dass keine Sondertilgungen geleistet werden können. Sondertilgungen sind bei dieser Form von Immobiliendarlehen nicht zulässig, weil sie sonst zu einer Ablösung des Darlehensbetrags vor dem Ablauf der Zinsbindung führen würden.