Bei der Konzeption einer Immobilienfinanzierung ist es erforderlich, alle Einnahmen und Ausgaben des Haushalts im Detail aufzulisten. Diese Maßnahme dient dazu, den für den Kapitaldienst zur Verfügung stehenden Freiraum zu ermitteln, aus dem dann der anfängliche Tilgungssatz abgeleitet werden kann. Zu den regelmäßigen Ausgaben gehören insbesondere die allgemeinen Lebenshaltungskosten. Zu diesen zählen die Ausgaben für Nahrung, Lebensmittel, Kleidung und andere Verbrauchsgüter. Die Lebenshaltungskosten können auch erweitert angesetzt und um Posten wie Rücklagen für Reparaturen, Urlaub usw. ergänzt werden. Einfacher ist es jedoch im Regelfall, diese Posten separat zu führen und die Lebenshaltungskosten auf die Ausgaben zu reduzieren, die im alltäglichen Bedarf anfallen.

Die Höhe der Lebenshaltungskosten richtet sich nach der Anzahl der in einem Haushalt lebenden Personen, deren Konsumgewohnheiten und dem lokalen bzw. regionalen Preisniveau. Es ist dringend zu empfehlen, die Lebenshaltungskosten realistisch anzusetzen und keinesfalls von zu geringen Ausgaben auszugehen. Als Basis sollte immer ein längerer, in der Vergangenheit liegender Zeitraum dienen, über den die Ausgaben beobachten und dokumentiert werden. Dieser Basis sollte ein gewisser Wert zugeschlagen werden, der zum einen minimalen weiteren Freiraum garantiert, zum anderen als Sicherheitskomponente zu verstehen ist. Nur wenn die Lebenshaltungskosten solide kalkuliert werden, steht die Finanzierung auf sicheren Füßen.

Ein Problem bei der Kalkulation der Lebenshaltungskosten im Rahmen einer Finanzierungskonzeption ist, dass die Preise in der Regel jedes Jahr etwas ansteigen (die durchschnittliche Inflationsrate seit der Wiedervereinigung liegt bei rund zwei Prozent), während die monatliche Rate konstant bleibt. Dadurch sinkt das reale Einkommen des Haushaltes im Tilgungsverlauf, wenn nicht ausreichende Erhöhungen des Einkommens zu erzielen sind. In der Regel wird jedoch davon ausgegangen, dass das Einkommen eines durchschnittlichen Haushaltes ebenfalls jedes Jahr ansteigt, so dass es nicht erforderlich ist, bei der Finanzierungsplanung einen signifikanten Rückgang der Realeinkommen anzunehmen. Einige Experten kritisieren dies allerdings und verweisen in diesem Zusammenhang auch auf das Phänomen der so genannten kalten Progression.