Der Offenbarungseid – Was ist das eigentlich?
Kurz gesagt: Den Begriff „Offenbarungseid“ gibt es offiziell gar nicht mehr. Er ist nur noch umgangssprachlich in Gebrauch. Heute spricht man von der „Vermögensauskunft“. Gemeint ist aber dasselbe: Wenn du Schulden hast und dein Gläubiger (zum Beispiel die Bank oder ein Lieferant) sein Geld eintreiben will, musst du unter bestimmten Umständen dein ganzes Vermögen offenlegen. Das ist quasi der ultimative Kassensturz vor Gericht.
Wann muss ich meine Vermögensverhältnisse offenlegen?
Die Vermögensauskunft musst du abgeben, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Zwangsvollstreckung war erfolglos: Der Gerichtsvollzieher war schon da, konnte aber keine pfändbaren Gegenstände finden, um die Schulden zu begleichen. Dein Gläubiger konnte seine Ansprüche also nicht bedienen.
- Du verweigerst die Suche: Du erlaubst dem Gerichtsvollzieher nicht, deine Wohnung nach pfändbaren Gegenständen zu durchsuchen (Widerspruch gegen die Wohnungsdurchsuchung).
- Du bist nicht erreichbar: Du warst trotz rechtzeitiger Ankündigung (mindestens zwei Wochen im Voraus) nicht anzutreffen, als der Gerichtsvollzieher vorbeikommen wollte.
So läuft das ab
Die Vermögensauskunft ist eine verbindliche Erklärung (eine sogenannte eidesstattliche Versicherung), die du dem Gerichtsvollzieher gibst.
- Du musst ein Vermögensverzeichnis ausfüllen. Dort listest du ehrlich und vollständig alle deine Vermögenswerte auf (Konten, Immobilien, Wertgegenstände, Ansprüche gegen Dritte, usw.).
- Mit deiner Unterschrift versicherst du an Eides statt, dass deine Angaben richtig und vollständig sind.
Was passiert, wenn ich nicht mitmache? 🚨
Die Abgabe der Erklärung ist verpflichtend! Weigerst du dich, kann der Gläubiger einen Haftbefehl erwirken. Keine Sorge, das ist kein Haftbefehl wie bei einem Verbrechen, sondern ein Erzwingungshaftbefehl. Er dient einzig und allein dazu, dich zur Abgabe der Vermögensauskunft zu zwingen.
Die Konsequenzen beim Offenbarungseid bzw. der Vermögensauskunft
Die Offenlegung deines Vermögens hat ernste Folgen:
- Eintrag ins Schuldnerverzeichnis: Der Gerichtsvollzieher trägt die erlassenen Haftbefehle und die Abgabe der Vermögensauskunft in das Schuldnerverzeichnis der Amtsgerichte ein.
- Auskunfteien: Diese Informationen landen auch bei privaten Wirtschaftsauskunfteien wie der SCHUFA. Das führt zu einem sehr schlechten Score und macht es dir für die nächsten drei Jahre (solange der Eintrag besteht) extrem schwer, Verträge abzuschließen, ein Bankkonto zu eröffnen oder neue Kredite zu bekommen.
- Strafrechtliche Folgen: Wenn du wissentlich falsche oder unvollständige Angaben machst, ist das eine Straftat und wird strafrechtlich verfolgt!
Was ist, wenn ich eine Immobilie finanziere?
Gerätst du bei deiner Baufinanzierung in gravierenden Zahlungsverzug, wird dir die Bank nach Mahnungen und Fristen den Kredit kündigen und die Zwangsvollstreckung einleiten. Ist dieser Versuch erfolglos, wird die Immobilie verwertet – meistens durch eine Zwangsversteigerung – um die ausstehenden Schulden zu begleichen.
Das Wichtigste zum Schluss: Die Vermögensauskunft soll den Gläubigern einen Überblick über deine Finanzen geben und dich dazu anhalten, deine Schulden zu bezahlen. Sobald du deine Schulden beglichen hast oder der Eintrag veraltet ist, kann die Löschung aus dem Verzeichnis beantragt werden.
