Ökologisch Bauen ist nicht nur ein Leitbild moderner Bauherren, sondern auch die Bezeichnung eines spezifischen Förderprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Als Anstalt des öffentlichen Rechts vergibt die KfW im Auftrag des Bundes und der Länder zinsgünstige Darlehen für besonders förderungswürdige Projekte an Privatpersonen. Ein zentraler Schwerpunkt liegt hierbei auf dem privaten Wohnungsbau, sofern dieser auf ökologisch verträgliche Weise und mit hoher Energieeffizienz realisiert wird. Im Rahmen des Programms „Ökologisch Bauen“ werden insbesondere Neubauten gefördert, die den Standards eines Passivhauses, eines KfW-Energiesparhauses 40 oder eines KfW-Energiesparhauses 60 entsprechen.
Technische Anforderungen und energetische Standards
Um als Passivhaus klassifiziert zu werden, darf ein Gebäude pro Jahr nicht mehr als 40 kWh/m² Primärenergie und maximal 15 kWh/m² Heizwärme verbrauchen. Die Einhaltung dieser Grenzwerte muss durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Ähnlich strenge Kriterien gelten für die KfW-Energiesparhäuser: Auch hier dürfen der Energie- und Wärmebedarf sowie der Transmissionswärmeverlust definierte Höchstgrenzen nicht überschreiten. Neben dem kompletten Neubau fördert die KfW jedoch auch Einzelmaßnahmen, wie den Einbau moderner Heizungssysteme auf Basis erneuerbarer Energien. Dies ermöglicht es auch Eigentümern von Bestandsimmobilien mit weniger günstigen Verbrauchswerten, ökologisch sinnvolle Modernisierungen zu attraktiven Konditionen zu finanzieren.
Förderberechtigte, Kreditrahmen und Besicherung
Anträge auf Förderung können sowohl von Privatpersonen als auch von anderen Investoren, wie Wohnungsgenossenschaften oder Gemeinden, gestellt werden. Beim Bau oder Erwerb von Energiespar- oder Passivhäusern beläuft sich der maximale Kreditbetrag auf 50.000 Euro. Für die Installation neuer Heizungsanlagen werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten finanziert, ebenfalls bis zu einer Obergrenze von 50.000 Euro. Ein wesentlicher Vorteil ist die Möglichkeit, das Darlehen kostenfrei nachrangig im Grundbuch abzusichern. Dies verbessert die Bonität des Bauherrn gegenüber anderen Kreditinstituten und erleichtert die Aufnahme weiterer Darlehen für die Restfinanzierung. Während Wohn-, Alten- und Pflegeheime ebenfalls förderfähig sind, bleiben Ferien- und Wochenendhäuser von dieser Unterstützung ausgeschlossen.
FAQ
Wer ist für den Nachweis der energetischen Standards verantwortlich?
Die Einhaltung der KfW-Grenzwerte muss zwingend durch einen qualifizierten Sachverständigen, wie beispielsweise einen Energieberater, geprüft und bestätigt werden. Ohne diese fachliche Expertise und die entsprechende Dokumentation ist eine Bewilligung der Fördergelder durch die KfW nicht möglich.
Können die KfW-Mittel mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Ja, eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln, etwa Zuschüssen des BAFA oder regionalen Förderprogrammen der Bundesländer, ist grundsätzlich zulässig. Durch diese Kumulierung lassen sich die finanzielle Belastung des Bauherrn und die Gesamtkosten des Projekts oft erheblich reduzieren.
Warum ist die nachrangige Grundbucheintragung für Bauherren so vorteilhaft?
Durch den Nachrang im Grundbuch verzichtet die KfW auf die erstrangige Sicherheit, die normalerweise der Hauptbank für das große Immobiliendarlehen vorbehalten bleibt. Dies führt dazu, dass die Hausbank ein geringeres Risiko trägt und dem Bauherrn für das Hauptdarlehen deutlich bessere Zinskonditionen gewähren kann.
