Ein Hausbau verläuft nicht immer so reibungslos, wie es sich Bauherren erhoffen. Mängel durch Handwerksbetriebe oder Schäden am Rohbau durch Unwetter können dazu führen, dass die kalkulierte Gesamtsumme deutlich überschritten wird. Kritisch wird es jedoch vor allem dann, wenn Schwierigkeiten bereits in der Planungsphase überhandnehmen und eine bereits zugesagte Baufinanzierung letztlich nicht in Anspruch genommen werden kann. In einem solchen Fall entsteht dem Kreditinstitut ein finanzieller Schaden, für den der Darlehensnehmer verantwortlich gemacht wird, da die Bank fest mit der Zinsrendite aus dem bereitgestellten Kapital geplant hat.
Rechtliche Grundlagen und Entstehung der Nichtabnahmeentschädigung
Auf Basis des § 326 BGB sowie ergänzender rechtlicher Bestimmungen sind Kreditinstitute berechtigt, vom Darlehensnehmer eine Entschädigung zu verlangen, wenn ein beantragtes Darlehen nicht abgerufen wird. Diese sogenannte Nichtabnahmeentschädigung resultiert aus der Refinanzierungsstruktur der Banken: Institute leihen sich das Kapital für das Kreditgeschäft häufig selbst bei anderen Banken und müssen hierfür Zinsen entrichten. Zudem ist die Bank bei einer Nichtabnahme gezwungen, kurzfristig alternative Kapitalanlagen zu finden, um den Zinsausfall zu kompensieren. Die hierbei entstehenden Kosten und Zinsmargenverluste werden dem Kunden in Form der Entschädigung in Rechnung gestellt.
Berechnung und gerichtliche Auseinandersetzungen
Die Gründe, die den Kunden zum Verzicht auf das Darlehen bewegen, sind für den Entschädigungsanspruch der Bank im Regelfall unerheblich. Dennoch waren die Höhe und die Rechtfertigung von Vorfälligkeits- und Nichtabnahmeentscheidungen in der Vergangenheit regelmäßig Gegenstand langwieriger Rechtsstreitigkeiten. Die tatsächliche Summe hängt maßgeblich von der Darlehenshöhe sowie dem angewandten Berechnungsverfahren ab. Während einige Institute die Entschädigung pauschal berechnen – häufig in einer Größenordnung von etwa 2 Prozent der Darlehenssumme –, nutzen andere detaillierte finanzmathematische Verfahren zur exakten Schadenskalkulation. Dabei spielt insbesondere die Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten Kreditzins und dem aktuellen Marktzins zum Zeitpunkt der Nichtabnahme eine entscheidende Rolle.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen einer Vorfälligkeitsentschädigung und einer Nichtabnahmeentschädigung?
Die Vorfälligkeitsentschädigung fällt an, wenn ein bereits ausgezahltes Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird, während die Nichtabnahmeentschädigung berechnet wird, wenn der Kreditvertrag zwar unterschrieben, das Geld aber gar nicht erst abgerufen wurde. Beide Gebühren dienen dazu, den Zinsausfallschaden der Bank auszugleichen.
Kann ich die Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung umgehen?
Eine Umgehung ist nur in seltenen Fällen möglich, etwa wenn der Kreditvertrag Formfehler in der Widerrufsbelehrung aufweist oder die Bank einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung zustimmt. In der Regel bleibt der vertraglich vereinbarte Anspruch der Bank jedoch bestehen, sofern keine spezifischen Sonderkündigungsrechte greifen.
Wie wird die Höhe der Entschädigung mathematisch ermittelt?
Die meisten Banken nutzen die Aktiv-Passiv-Methode, bei der verglichen wird, welchen Zinsertrag die Bank durch das Darlehen erhalten hätte und welchen Ertrag sie stattdessen durch eine Anlage am Kapitalmarkt erzielen kann. Die Differenz zwischen diesen beiden Werten stellt den zu ersetzenden Zinsschaden dar.
