Negativmerkmale sind spezifische Eintragungen in den Datenbeständen von Wirtschaftsauskunfteien, die Aufschluss über das frühere Zahlungsverhalten eines Verbrauchers geben. Sie signalisieren potenziellen Geschäftspartnern, dass vertragliche Verpflichtungen in der Vergangenheit nicht ordnungsgemäß erfüllt wurden. Solche Meldungen werden von den Vertragspartnern der Auskunfteien – dazu zählen primär Banken, Versandhändler und Telekommunikationsunternehmen – direkt übermittelt. Typische Auslöser für Negativmerkmale sind unregelmäßige Kreditrückzahlungen, offene Salden auf gelöschten Girokonten oder unbeglichene Mobilfunkrechnungen.

Bedeutung für die Immobilienfinanzierung

Wer eine Immobilienfinanzierung anstrebt, muss gegenüber dem finanzierenden Institut einer Bonitätsprüfung zustimmen. Diese Auskunft wird bei Unternehmen wie der Schufa, Infoscore oder vergleichbaren Dienstleistern eingeholt. Enthält die Auskunft Negativmerkmale, stufen Banken das Risiko eines Zahlungsausfalls häufig als zu hoch ein und verweigern folglich die Kreditzusage. In einer solchen Situation bleibt Antragstellern oft nur der Versuch, das Darlehen bei einem anderen Institut anzufragen oder die Löschung des Eintrags abzuwarten.

Löschfristen und Handlungsoptionen für Verbraucher

Die Löschung der meisten Einträge erfolgt nach Ablauf von drei vollen Kalenderjahren nach der vollständigen Erledigung des zugrunde liegenden Sachverhalts. Eine Erledigung tritt erst ein, wenn sämtliche Pflichten aus dem ursprünglichen Vertrag erfüllt wurden. Daher sollten angehende Immobilienkäufer so früh wie möglich für einen Ausgleich offener Forderungen sorgen. Um den aktuellen Status der eigenen Bonität zu prüfen, empfiehlt sich die Einholung einer Selbstauskunft. Dies ist auch deshalb ratsam, da die Datenbestände gelegentlich Fehler aufweisen; bei einer überraschenden Kreditablehnung trotz vermeintlich guter Bonität sollten fälschliche Einträge als Ursache in Betracht gezogen werden.

Besonderheiten bei Langzeiteinträgen

Einige schwerwiegende Negativmerkmale verbleiben deutlich länger in den Akten der Auskunfteien. Hierzu zählt insbesondere die Privatinsolvenz inklusive der anschließenden Restschuldbefreiung, welche über einen Zeitraum von rund sechs Jahren gespeichert bleibt. Solche langfristigen Einträge erschweren den Zugang zu klassischen Finanzierungsprodukten über einen erheblichen Zeitraum und erfordern eine besonders langfristige finanzielle Planung.

FAQ

Wie kann ich feststellen, ob über mich Negativmerkmale gespeichert sind?

Verbraucher haben das Recht, bei Auskunfteien wie der Schufa eine Selbstauskunft anzufordern, um die über sie gespeicherten Daten einzusehen. Diese regelmäßige Überprüfung ist sinnvoll, um etwaige Falscheinträge frühzeitig zu erkennen und korrigieren zu lassen.

Wann gilt ein Negativmerkmal rechtlich als erledigt?

Ein Eintrag gilt als erledigt, sobald die zugrunde liegende Forderung vollständig beglichen und der Gläubiger dies der Auskunftei gemeldet hat. Erst mit diesem Status beginnt die mehrjährige Frist, nach deren Ablauf der Eintrag endgültig gelöscht wird.

Welche Auswirkungen hat eine Privatinsolvenz auf einen späteren Immobilienkredit?

Eine Privatinsolvenz bleibt bis zu sechs Jahre gespeichert und führt während dieser Zeit fast ausnahmslos zur Ablehnung von Darlehensanfragen. Erst nach der vollständigen Löschung dieses Merkmals ist der Aufbau einer positiven Bonität für eine Baufinanzierung wieder realistisch.