Bei einem Hausverkauf veräußert der Eigentümer seine Immobilie gegen eine entsprechende Gegenleistung an einen Käufer. Dieser kann sowohl eine Privatperson als auch ein gewerblicher oder institutioneller Akteur sein. Im Zuge der Verkaufsverhandlungen werden der Kaufpreis sowie weitere Modalitäten – wie etwa vertraglich zugesicherte Instandsetzungsarbeiten durch den Verkäufer – vereinbart und schriftlich fixiert. Ein wesentliches Merkmal bei der Übereignung von Immobilien ist die gesetzlich vorgeschriebene Form: Kaufverträge müssen zwingend notariell beurkundet werden. Die hierbei anfallenden Notargebühren trägt im Regelfall der Käufer des Objektes.
Um den Verkaufsprozess effizient zu gestalten und zeitnah einen optimalen Erlös zu erzielen, ist eine gezielte Vermarktung der Immobilie unerlässlich. Eine bewährte Methode ist die Beauftragung eines Immobilienmaklers. Dieser präsentiert das Objekt einem qualifizierten Kundenkreis und generiert dadurch gezieltes Interesse. Die Vergütung des Maklers erfolgt über eine prozentuale Provision vom Kaufpreis. Da die Höhe dieser Provision direkt mit dem Verkaufserlös korreliert, verfolgt der Makler in der Preisgestaltung dieselben wirtschaftlichen Interessen wie der Verkäufer.
Vermarktung und Abwicklung des Immobilienverkaufs
Zusätzlich zur Maklertätigkeit kann die Reichweite durch Inserate in Tageszeitungen oder Online-Portalen erhöht werden. Zwar entstehen hierdurch Kosten für die Anzeigenschaltung, im Gegenzug wird jedoch eine deutlich größere Gruppe potenzieller Interessenten angesprochen. Dies steigert die Wahrscheinlichkeit, die Immobilie zu attraktiven Konditionen zu veräußern. Verkäufer sollten zudem persönliche Besichtigungstermine anbieten und idealerweise selbst vor Ort sein. Der direkte Kontakt schafft Vertrauen und ermöglicht es, offene Fragen der Interessenten unmittelbar zu klären.
Sofern während der Besichtigungsphase Vereinbarungen über bauliche Maßnahmen getroffen werden, sollten diese verbindlich dokumentiert werden. Die Sanierung eines Badezimmers oder der Austausch der Heizungsanlage vor der Übergabe sind typische Beispiele für solche Individualabreden. Nach dem Notartermin gilt es, den Übergang des Eigentums abzusichern. Verkäufer müssen zwingend darauf achten, dass der vollständige Kaufpreis gezahlt wurde, bevor die endgültige Eintragung des Käufers im Grundbuch erfolgt. Nur so lässt sich das Risiko eines finanziellen Verlusts minimieren, falls der Käufer zwischenzeitlich insolvent werden sollte.
FAQ
Welche Kosten kommen beim Hausverkauf auf den Verkäufer zu?
Der Verkäufer trägt in der Regel die Kosten für die Löschung alter Grundschulden sowie die anteilige Maklerprovision gemäß der gesetzlichen Neuregelung. Zudem können Kosten für die Erstellung eines Energieausweises und eventuelle Inseratsgebühren anfallen.
Warum ist die notarielle Beurkundung beim Hausverkauf verpflichtend?
Die Einbeziehung eines Notars dient dem Schutz beider Parteien und stellt sicher, dass alle rechtlichen Aspekte der Eigentumsübertragung korrekt berücksichtigt werden. Der Notar fungiert als unparteiischer Berater und überwacht zudem die sichere Abwicklung der Kaufpreiszahlung.
Wie lässt sich der Wert einer Immobilie vor dem Verkauf am besten ermitteln?
Eine fundierte Wertermittlung kann durch einen Sachverständigen oder einen erfahrenen Immobilienmakler erfolgen, der den aktuellen Markt und vergleichbare Verkaufspreise in der Region kennt. Dies verhindert, dass das Objekt unter Wert verkauft wird oder durch einen zu hohen Preis zum „Ladenhüter“ wird.
