Im Bereich der privaten Baufinanzierung beschreibt die Haftungsfreistellung die Übernahme des Kreditrisikos durch eine öffentlich-rechtliche Förderbank, wie beispielsweise die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Da die KfW ihre Förderdarlehen im Rahmen des sogenannten Hausbankverfahrens vergibt, beantragen Darlehensnehmer diese Mittel nicht direkt bei der Förderbank, sondern über ihr reguläres Kreditinstitut. Die Förderbank unterstützt diesen Prozess, indem sie den Banken die Refinanzierung der Kredite ermöglicht und sie zudem in einem definierten Umfang von der Haftung bei einem Zahlungsausfall befreit. Sollte der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen dauerhaft nicht nachkommen können, trägt somit nicht die Hausbank, sondern die Förderbank den entstandenen Schaden. Diese Regelung ermöglicht vielen Haushalten erst den Zugang zu Finanzierungen, die ohne staatliche Unterstützung aufgrund des Risikoprofils nicht zustande kämen. Da die Förderbanken im Besitz des Bundes oder der Länder sind und diese letztlich für die Verbindlichkeiten ihrer Institute einstehen, wirkt die Haftungsfreistellung faktisch wie eine staatliche Bürgschaft für private Kreditnehmer.

Umfang und Grenzen der Haftungsfreistellung

In der Praxis bezieht sich die Haftungsfreistellung bei den meisten Darlehenstypen nicht auf die gesamte Kreditsumme, sondern lediglich auf einen prozentualen Teilbetrag. Diese Aufteilung soll verhindern, dass für die beteiligten Banken falsche Anreize entstehen und die Risikoprüfung vernachlässigt wird. Wichtig zu verstehen ist, dass die Freistellung des Kreditinstituts den Darlehensnehmer keineswegs aus seiner persönlichen Haftung entlässt. Bei einer signifikanten und dauerhaften Zahlungsstörung wird die Hausbank zunächst sämtliche Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung einleiten und im letzten Schritt die Immobilie im Wege einer Zwangsversteigerung veräußern, um die ausstehenden Forderungen zu begleichen. Für alle Verbindlichkeiten, die nach der Verwertung der Sicherheiten bestehen bleiben, haftet der Darlehensnehmer weiterhin in vollem Umfang. Die Haftungsfreistellung durch die KfW oder eine andere Förderbank greift erst dann, wenn der Kreditnehmer nachweislich zahlungsunfähig ist. Ein solcher Haftungsfall tritt beispielsweise ein, wenn nach einem privaten Insolvenzverfahren und der erfolgreich absolvierten Wohlverhaltensperiode eine richterliche Restschuldbefreiung erfolgt.

FAQ

Wer profitiert primär von einer Haftungsfreistellung?

In erster Linie profitieren Kreditinstitute von einer reduzierten Risikolast, was die Vergabe von Darlehen an bestimmte Kundengruppen erst ermöglicht. Für den Kreditnehmer bedeutet dies oft den Zugang zu attraktiven Förderkrediten, für deren Ausfallrisiko letztlich der Staat bürgt.

Wird der Kreditnehmer durch die Haftungsfreistellung von seinen Schulden befreit?

Nein, die Haftungsfreistellung regelt lediglich das Verhältnis zwischen der Hausbank und der Förderbank im Falle eines Zahlungsausfalls. Der Kreditnehmer bleibt gegenüber der Bank weiterhin zur vollständigen Rückzahlung verpflichtet und muss bei Zahlungsunfähigkeit mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen rechnen.

In welcher Höhe wird eine Haftungsfreistellung üblicherweise gewährt?

Die Freistellung umfasst meist nicht die gesamte Darlehenssumme, sondern bewegt sich häufig in einem Rahmen von 50 bis 80 Prozent des Kreditbetrags. Durch dieses verbleibende Restrisiko wird sichergestellt, dass die Hausbank weiterhin ein Eigeninteresse an einer sorgfältigen Prüfung der Kreditwürdigkeit hat.