Ökologisch Bauen ist nicht nur ein guter Vorsatz so mancher Bauherren, sondern auch der Name eines Kreditprogrammes der Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW. Als Bank des Bundes und der Länder ist die KfW eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die u.a. sehr günstige Kredite für besonders förderungswürdige Projekte an Privatpersonen vergibt. Zu diesen Projekten zählt beispielsweise auch der private Wohnungsbau – vor allem dann, wenn der Bauherr auf ökologisch verträgliche Weise und energieeffizient baut. Aus diesem Grund vergibt die KfW Baukredite im Rahmen des Programms „Ökologisch Bauen“ (Programmnummer 144 und 145) für Neubauten, die als Passivhaus, KfW-Energiesparhaus 40 oder als KfW-Energiesparhaus 60 klassifiziert wurden.

Als Passivhaus gilt jedes Gebäude, das nicht mehr als 40 kWh/m² Energie und nicht mehr als 15 kWh/m² Heizwärme pro Jahr verbraucht. Ob es sich bei einem zu erwerbenden Haus um ein Passivhaus handelt, ist durch einen Sachverständigen nachzuweisen. Ähnliches gilt für die KfW-Energiesparhäuser: Auch ihr Energie- und Wärmebedarf darf eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten, was durch einen Sachverständigen zu beurteilen ist. Zudem gilt es Grenzen in Bezug auf den Transmissionswärmeverlust einzuhalten, um für eine Immobilie das Prädikat „KfW-Energiesparhaus“ zu erhalten. Daneben fördert die KfW im Rahmen des Programms aber auch den Einbau von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien. Somit ist es auch Personen, deren Immobilie weniger günstige Verbrauchswerte aufweisen möglich, ökologisch sinnvolle Umbauten zu sehr günstigen Konditionen zu finanzieren.

Einen Antrag auf Förderung können Privatpersonen ebenso stellen wie andere Träger von Investitionsmaßnahmen wie etwa Wohnungsgenossenschaften oder Gemeinden. Der maximale Kreditbetrag beläuft sich beim Bau oder Kauf von Energiespar- oder Passivhäusern auf maximal 50.000 Euro und bei der Förderung neuer Heizungsanlagen auf 100 Prozent der Investitionskosten, maximal jedoch 50.000 Euro. Der Kredit wird auf Wunsch kostenfrei nachrangig ins Grundbuch eingetragen, was es Bauherren erheblich erleichtert, einen günstigen Kredit über den Restbetrag der Finanzierungssumme aufzunehmen. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist zulässig. Übrigens: Neben Wohnraum zur Selbstnutzung können auch Wohn-, Alten- und Pflegeheimen gefördert werden – nicht förderungsfähig sind jedoch Ferien- und Wochenendhäuser.