Nicht immer läuft bei einem Hausbau alles so problemlos, wie es sich der Bauherr eigentlich wünscht. Mitarbeiter der einzelnen Handwerksbetriebe arbeiten mangelhaft, ein Herbstunwetter zieht den bereits fertiggestellten Rohbau in Mitleidenschaft. Am Ende droht die kalkulierte Gesamtsumme des Eigenheims weiter zu steigen als ursprünglich geplant. Was geschieht aber, wenn die Schwierigkeiten bereits in der Planungsphase überhand nehmen, die Baufinanzierung aber durch die Bank bereits zur Verfügung gestellt ist und nun nicht mehr in Anspruch genommen werden kann? Ähnlich der vorzeitigen Rückzahlung eines Kredites entsteht den ausgebenden Banken an dieser Stelle ein finanzieller Schaden, für welchen der Baufinanzierungskunde verantwortlich ist.

Aufgrund dessen und mit Blick auf den § 326 BGB sind die betroffenen Kreditinstitute in beiden Fällen dazu berechtigt, vom Kreditnehmer, der das zur Verfügung gestellte Darlehen beantragt und nicht abgerufen hat, eine Entschädigung zu verlangen. Diese Nichtabnahmeentschädigung entsteht aufgrund des Umstandes, dass Banken ihr Kapital für das Kreditgeschäft in der Regel ebenfalls bei anderen Kreditinstituten ausleihen und hier, wie jeder andere Darlehensnehmer auch, Zinsen zu zahlen haben. Zudem müssen die Banken im Fall der Nichtabnahme eine alternative Kapitalanlage finden, um die ausgefallenen Zinsen wieder zu erwirtschaften. Diese zusätzlichen Kosten werden unter anderem in der Nichtabnahmeentschädigung dem ursprünglichen Darlehensnehmer zugeschlagen.

Wo die Gründe für das Verhalten des Finanzierungskunden lagen, spielt bei der Entscheidung im Allgemeinen keine tragende Rolle. Allerdings haben die Vorfälligkeits- und Nichtabnahmeentschädigung in der Vergangenheit immer wieder deutsche Gerichte beschäftigt. Neben der Rechtfertigung war die Berechnung der Höhe dieser Entschädigungen häufig Gegenstand langwieriger Rechtsstreitigkeiten, welche sich zum Teil über mehrere Jahre hingezogen haben. Wie hoch die Entschädigungssumme am Ende tatsächlich ausfällt, hängt stark von der beantragten Summe sowie dem Berechnungsverfahren ab. Neben der Möglichkeit, eine Nichtabnahmeentschädigung pauschal zu berechnen (in der Regel etwa 2% der Darlehenssumme), kann der Schaden anhand geeigneter finanzmathematischer Verfahren direkt kalkuliert werden. An dieser Stelle spielt der Kreditzins ebenfalls eine bedeutende Rolle.