Die Sanierung darf seit August 2026 auch schrittweise über Einzelmaßnahmen erfolgen. Entscheidend ist, dass innerhalb von 54 Monaten mindestens Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE erreicht wird.
KfW 308: Förderkredit für Familien beim Kauf eines älteren Hauses
„Jung kauft Alt“ unterstützt Familien und Alleinerziehende beim Kauf einer selbst genutzten Bestandsimmobilie mit schlechter Energieeffizienz. Voraussetzung ist, dass das Gebäude anschließend innerhalb von 4,5 Jahren energetisch saniert wird.
- Mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt
- Immobilie mit Energieeffizienzklasse F, G oder H
- Sanierung mindestens auf Effizienzhaus 85 EE oder Denkmal EE
Das Wichtigste in Kürze
KfW 308 auf einen Blick
| Kreditbetrag | 140.000 bis 180.000 € |
| Zielgruppe | Familien und Alleinerziehende |
| Immobilie | Bestand, Energieklasse F–H |
| Sanierungsfrist | maximal 4,5 Jahre |
| Sanierungsziel | EH 85 EE oder Denkmal EE |
| Beantragung | über Finanzierungspartner |
Voraussetzungen für KfW 308
Persönliche, wirtschaftliche und energetische Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.
Mindestens ein Kind
Im künftigen Haushalt muss am Tag der Antragstellung mindestens ein eigenes oder angenommenes Kind unter 18 Jahren leben
Einkommensgrenze
Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind höchstens 90.000 Euro betragen. Je weiterem Kind steigt die Grenze um 10.000 Euro.
Kein anderes Wohneigentum
Antragsteller und künftig im Haushalt lebende Personen dürfen kein Wohngebäude und keinen Immobilienanteil in Deutschland besitzen.
Selbstnutzung und Eigentum
Die erworbene Immobilie muss nach dem Kauf von der Familie selbst bewohnt werden.
Energieklasse F, G oder H
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss ein gültiger Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis mit einer dieser Klassen vorliegen.
Sanierung jetzt flexibler
Wichtige Änderung: Sanierung jetzt auch in Einzelmaßnahmen möglich
Die Sanierungsvorgaben von „Jung kauft Alt“ wurden deutlich flexibler. Früher stand die vollständige Effizienzhaus-Sanierung als Gesamtmaßnahme im Vordergrund. Seit August 2026 dürfen Familien die energetische Sanierung auch schrittweise über einzelne Maßnahmen umsetzen.
Einzelmaßnahmen erlaubt
Dämmung, Fenster, Heizung oder weitere energetische Maßnahmen können zeitlich gestaffelt umgesetzt werden. Eine sofortige Komplettsanierung ist nicht mehr zwingend erforderlich.
54 Monate Zeit
Spätestens 54 Monate nach der KfW-Förderzusage muss der geforderte energetische Zielstandard erreicht und nachgewiesen sein.
Zielstandard bleibt verbindlich
Am Ende muss mindestens Effizienzhaus 85 EE erreicht werden. Bei denkmalgeschützten Gebäuden gilt mindestens Effizienzhaus Denkmal EE.
Was sich dadurch ändert: Familien können die Sanierung besser an Budget, Handwerkerverfügbarkeit und Bauablauf anpassen. Die Förderung ist damit deutlich alltagstauglicher geworden. Die Pflicht, innerhalb von 54 Monaten den geforderten Effizienzhausstandard zu erreichen, bleibt jedoch bestehen.
Neue Förderhöhen seit August 2026
| Kinder unter 18 | Maximales Haushaltseinkommen | Maximaler KfW-308-Kredit |
|---|---|---|
| 1 Kind | 90.000 € | 140.000 € |
| 2 Kinder | 100.000 € | 160.000 € |
| ab 3 Kindern | 110.000 € plus 10.000 € je weiterem Kind | 180.000 € |
Wichtig: Maßgeblich ist das nach den KfW-Regeln ermittelte zu versteuernde Haushaltseinkommen, nicht einfach das aktuelle Bruttoeinkommen.
