Maklerprovision beim Immobilienkauf

Die Maklerprovision (auch Maklercourtage) ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Sie wird fällig, wenn durch die Tätigkeit des Maklers ein notarieller Kaufvertrag zustande kommt. Beim Immobilienkauf gehört die Maklerprovision zu den wichtigsten Kaufnebenkosten und sollte bei der Baufinanzierung von Anfang an eingeplant werden.

👉 In Deutschland liegt die Maklerprovision meist zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.

Wer zahlt die Maklerprovision?

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2020 gilt für viele Immobilienkäufe eine neue Regelung. Beim Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen gilt:

  • Käufer und Verkäufer müssen die Maklerprovision in der Regel teilen
  • Der Käufer darf höchstens den gleichen Anteil wie der Verkäufer zahlen
  • In der Praxis wird die Provision meist 50/50 aufgeteilt

Beispiel

Kaufpreis der Immobilie: 400.000 €
Gesamtprovision: 7,14 %
Maklerprovision gesamt: 28.560 €

Aufteilung:

  • Verkäufer: 14.280 €
  • Käufer: 14.280 €

Höhe der Maklerprovision nach Bundesland

Die Maklercourtage ist nicht gesetzlich festgelegt und kann regional variieren. Typische Gesamtprovisionen:

Bundesland Gesamtprovision
Baden-Württemberg 7,14 %
Bayern 7,14 %
Nordrhein-Westfalen 7,14 %
Niedersachsen 7,14 %
Berlin 7,14 %
Hamburg 6,25 %
Hessen 5,95 – 7,14 %
Mecklenburg-Vorpommern 5,95 – 7,14 %

In vielen Regionen beträgt der Käuferanteil etwa 3,57 % des Kaufpreises.


Maklerprovision als Teil der Kaufnebenkosten

Neben dem Kaufpreis entstehen beim Immobilienkauf weitere Kosten.
Typische Kaufnebenkosten:

  • Grunderwerbsteuer (3,5 – 6,5 %)
  • Notar- und Grundbuchkosten (ca. 1,5 – 2 %)
  • Maklerprovision (ca. 3 – 3,6 % Käuferanteil)

Insgesamt sollten Käufer etwa 10 % bis 15 % des Kaufpreises als Nebenkosten einplanen. Diese Kosten müssen häufig zumindest teilweise aus Eigenkapital bezahlt werden.


Wann wird die Maklerprovision fällig?

Die Provision wird normalerweise fällig, wenn:

  1. ein Maklervertrag besteht

  2. der Makler die Immobilie nachgewiesen oder vermittelt hat

  3. ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen wurde

Die Rechnung wird meist kurz nach dem Notartermin gestellt.


Ausnahmen von der 50/50-Regel

Die gesetzliche Teilung gilt nur für private Wohnimmobilien.

Davon ausgenommen sind:

  • Mehrfamilienhäuser

  • Gewerbeimmobilien

  • Baugrundstücke

  • gemischt genutzte Immobilien

Hier kann weiterhin vereinbart werden, dass der Käufer die gesamte Maklerprovision zahlt.


Wichtig für die Baufinanzierung

Die Maklerprovision gehört zu den Kaufnebenkosten, die Banken bei der Finanzierung berücksichtigen.

Viele Banken verlangen, dass Käufer zumindest einen Teil dieser Kosten aus Eigenkapital bezahlen.

Eine höhere Eigenkapitalquote kann:

  • die Zinsen der Baufinanzierung senken

  • die Finanzierungschancen verbessern

  • die monatliche Rate reduzieren


Tipp: Wenn Sie wissen möchten, wie hoch Ihre monatliche Rate inklusive Kaufnebenkosten ausfällt, können Sie mit Baufineinemanzierungsrechner schnell verschiedene Szenarien vergleichen.

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Kurz erklärt

Die Maklerprovision ist die Vergütung für die Vermittlung einer Immobilie durch einen Makler. Beim Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision seit 2020 meist zu gleichen Teilen. In vielen Regionen beträgt der Käuferanteil etwa 3,57 % des Kaufpreises.